Die Objektivierung eines neurologischen Phänomens ist in der Neurologie vielfach nicht möglich. Man kann in der Neurologie im Zweifelsfall vielfach nicht allgemein gültig erkennen und nicht allgemein gültig entscheiden, ob das neurologische Phänomen durch einen objektiv nachweisbaren Befund bzw. durch eine objektiv nachweisbare Ursache hervorgerufen wird. Dies bedeutet dass in der Neurologie in vielen Fällen eine Objektivierung im engeren Sinn nicht …