Ein psychischer Befund bzw. ein psychiatrischer Befund ist immer nur subjektiv gültig. Dies kommt daher, weil ein psychischer Befund bzw. ein psychiatrischer Befund sich auf psychische Phänomene gründet. Weil psychische Phänomene nur subjektiv gewiss erkannt werden können ist auch ein psychischer Befund bzw. ein psychiatrischer Befund, der aus diesen Phänomenen abgeleitet wird nur subjektiv gültig. Bei Gerichtsverfahren wird manchmal der …