Die Beurteilung der Schmerzperioden erfolgt auf der Grundlage des klinischen Bildes. Der Sachverständige erhebt die Anamnese, sichtet die fachlichen Befunde und erhebt den aktuellen klinischen Befund. Auf diesem Weg gelangt er zu seinem klinischen Bild. Auf der Grundlage dieses klinischen Bildes bewertet der Sachverständige die Schmerzen – wie sie etwa nachfolgend an einen Unfall aufgetreten sind – und er gelangt damit …