Warum hat eine psychologische Testung (psychologischer Test) bei einem psychiatrischen Gutachten nur den Stellenwert eines möglichen Zusatzbefundes?

Eine psychologische Testung (Psychotestung) respektive ein psychologischer Test hat bei einem psychiatrischen Gutachten nur den Stellenwert eines möglichen Zusatzbefundes bzw. den Stellenwert eines nur mehr oder weniger brauchbaren Zusatzbefundes, weil man psychische Befunde nicht unbedingt miteinander vergleichen kann. Die beiden psychischen Befunde, nämlich der psychische Befund, wie ihn der psychiatrische Gutachter im Rahmen der klinisch gutachterlichen Untersuchung erhebt und der klinisch psychologische Befund, wie …

psychischer Befund – subjektiv gültig

Ein psychischer Befund bzw. ein psychiatrischer Befund ist immer nur subjektiv gültig. Dies kommt daher, weil ein psychischer Befund bzw. ein psychiatrischer Befund sich auf psychische Phänomene gründet. Weil psychische Phänomene nur subjektiv gewiss erkannt werden können ist auch ein psychischer Befund bzw. ein psychiatrischer Befund, der aus diesen Phänomenen abgeleitet wird nur subjektiv gültig. Bei Gerichtsverfahren wird manchmal der …