psychischer Befund – subjektive Evidenz

Ein psychischer Befund bzw. ein psychiatrischer Befund gründet sich auf subjektive Evidenz. Ein psychischer Befund bzw. ein psychiatrischer Befund gründet sich nämlich auf psychische Phänomene, die im Bewusstsein einer Person in der Form der Begriffe der Phänomene erscheinen. Weil psychische Phänomene nur subjektiv gewiss erkannt werden können, kann auch ein psychischer Befund nur mit subjektiver Evidenz erkannt bzw. erlangt werden. Die erkennende Person gelangt …

psychischer Befund – subjektiv gültig

Ein psychischer Befund bzw. ein psychiatrischer Befund ist immer nur subjektiv gültig. Dies kommt daher, weil ein psychischer Befund bzw. ein psychiatrischer Befund sich auf psychische Phänomene gründet. Weil psychische Phänomene nur subjektiv gewiss erkannt werden können ist auch ein psychischer Befund bzw. ein psychiatrischer Befund, der aus diesen Phänomenen abgeleitet wird nur subjektiv gültig. Bei Gerichtsverfahren wird manchmal der …

psychischer Befund

Ein psychischer Befund ist ein Befund wie er von einer Fachperson bei der Untersuchung der Psyche festgestellt wird. In der Psychiatrie wird der psychische Befund, im Hinblick auf die Frage, ob eine krankheitswertige Störung der Psyche vorliegt, von einer psychiatrischen Fachperson (Psychiater/Psychiaterin) festgestellt und es ist dies ein psychiatrischer Befund. Hingegen gelangt ein Psychologe als Fachperson der Psychologie der denselben …