Ein psychischer Eindruck ist ein Eindruck der in der Psyche zurück bleibt.
Es ist dies also ein Eindruck, der mehr oder weniger anhaltend, eine Gedächtnisspur in der Psyche hinterlässt.
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Neuro-biologisch betrachtet kann man sagen, dass der psychische Eindruck mit einem mehr oder weniger stark ausgeprägten neuronalen Muster korreliert, das mehr oder weniger stark als Gedächtnisspur im Gedächtnis wirkt.
In diesem Sinn gibt es oberflächliche bzw. schnell vergängliche Gedächtnisspuren die praktisch kein ausgeprägtes neuronales Muster zurückgelassen haben, sodass dieses nicht wieder ins Gedächtnis gerufen werden kann.
In einem derartigen Fall kann man von einem oberflächlichen bzw. von einem flüchtigen (psychischen) Eindruck sprechen bzw. kam es dadurch auf der Ebene des Nervensystems zu einer nur oberflächlichen Ausprägung einer bestimmten neuronalen Funktion die nur ein wenig ausgeprägtes neuronales Muster zurückgelassen hat.
Deswegen kann ein solcher Sinneseindruck oder sonstiger psychischer Eindruck praktisch nicht erinnert werden bzw. kann man ihn nicht assozieren. Das heißt es gibt keine Assoziation die diesen oberflächlichen Eindruck als Gedächtnisinhalt assoziieren bzw. rekonstruieren kann.
Dies trifft etwa auf Sinneseindrücke zu, die beim Wandern durch die Landschaft durch die Sinneswahrnehmung von belanglosen Gegenständen zurückgeblieben sind, weil diese ohne nachhaltige Bedeutung für das Lebewesen sind.
Deswegen bleibt diesbezüglich praktisch keine Gedächtnisspur bzw. keine Erinnerung zurück.
Hingegen hinterlassen, je nach Situation und Sachverhalt andere Sinneseindrücke sehr wohl eine anhaltende und damit eine bleibenden Gedächtnisspur bzw. einen bleibenden Gedächtnisinhalt hinterlassen.
In einem derartigen Fall korreliert dieser Gedächtnisinhalt mit einem ausgeprägten neuronalen Muster, das leicht wieder assoziiert werden kann. In einem derartigen Fall kann also dieser Gedächtnisinhalt durch eine geeignete Assoziation wieder ins Bewusstsein gerufen werden, eben weil der entsprechende (psychische) Eindruck schwerwiegend bzw. von gravierender Bedeutung für das Lebewesen ist (z.B. Erlebnis und Erinnerung an eine gefährliche Situation, oder Erlebnis und Erinnerung an eine sonst durch eine Emotion stark bewegende Situation.)
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(letzte Änderung 19.01.2025, abgelegt unter: Begriff, Definition, Erleben, Erlebnis, fühlen, Gedächtnis, Gemüt, Heilkunde, Nervensystem, Psyche, Psychiatrie, Psychologie, Psychosomatik, Psychotherapie)
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