objektive Wahrheit

Objektive Wahrheit ist Wahrheit die unabhängig vom erkennenden Subjekt besteht (vgl. mit Kant Zitat 9).

Im Gegensatz dazu hängt die subjektive Wahrheit vom Subjekt bzw. von der Person ab für die sie gültig ist.

 

Man kann auch sagen: objektive Wahrheit beruht auf Gewissheit im Sinn von objektivem Wissen, weil hier die Wahrheit auf der Übereinstimmung mit dem Objekte beruht (vgl. mit Kant Zitat 9, Kritik der reinen Vernunft, (DES KANONS DER REINEN VERNUNFT DRITTER ABSCHNITT; VOM MEINEN, WISSEN UND GLAUBEN)).

Von der objektiven Wahrheit muss man also die subjektive Wahrheit unterscheiden.

Objektive Wahrheit beruht nämlich auf objektivem Wissen und sie wird auf Grundlage von objektiver Evidenz erkannt.

Die objektive Wahrheit bezieht sich auf die allgemeine Wirklichkeit.

Es ist dies also Wissen das unabhängig von der Person, die es erlangt hat, gültig ist. Das heißt solches Wissen ist objektiv gültig und damit allgemein gültig.

Man kann auch sagen: die objektive Wahrheit beruht auf Wissen das für Jedermann gültig ist, weil es sich auf Tatsachen bzw. auf Fakten gründet.

Es ist dies also ein Wissen das der Person als Gegenstand schlechthin im Sinne von Immanuel Kant (vgl. mit Kant Zitat 7) gegeben ist und das daher von Jedermann, sofern er des gegenständlichen Faches kundig ist, objektiv gültig bzw. allgemein gültig bestimmt werden kann. Man kann auch sagen, dass dieses Wissen sich auf eine faktische Einheit gründet, weil die Wahrheit auf der Übereinstimmung mit dem Objekte beruht (vgl. mit Kant Zitat 9).

Daher gibt es für objektive Wahrheit einen allgemein gültigen Beweis bzw. kann durch die Demonstration – also durch das Vorzeigen – die Wahrheit objektiv gültig bewiesen werden.

Deswegen ist z. B. in der Diagnostik in einem solchen Fall die Objektivierung der Diagnose möglich.

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(letzte Änderung 22.09.2020, abgelegt unter: Definition, Erkennen, Erkenntnis, Evidenz, Philosophie, Rechtsprechung, Wissen, Wissenschaft)

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