geistige Funktion

Die geistige Funktion ist die Funktion, die durch die Aktivität des Geistes entsteht.

Dabei ist beim Menschen die geistige Funktion eine Teilfunktion der psychischen Funktion.

Durch diese Funktion der Psyche entsteht nämlich das Denken der Person.

Wohingegen andere psychische Phänomene – so etwa das Fühlen bzw. die Gefühle – durch andere Teilfunktionen der Psyche entstehen.

Durch die geistige Funktion entstehen die unterschiedlichen geistigen Phänomene.

Unter einem anderen Blickwinkel betrachtet, kann man sagen, dass der mentale Prozess die geistige Funktion bewirkt, die sich zum Beispiel im Bewusstsein der Person durch die entsprechenden geistigen Phänomene manifestiert.

Weil als Folge der geistigen Funktion das Denken der Person entsteht, hat man diese Funktion der Psyche bzw. des Geistes – die nur dem Menschen zu eigen ist – auch als die höhere Hirnfunktion bezeichnet.

Zu den Leistungen der geistigen Funktion:

Unter anderem entstehen etwa als Folge der geistigen Funktion der Verstand und die Vernunft.

In diesem Zusammenhang sind die psychischen Phänomene bzw. die geistigen Phänomene die man als Überlegung und als Kognition bezeichnet weitere Leistungen des Geistes der Person die durch die geistige Funktion entstehen.

Es beruht also die vernünftige Überlegung, weiters das Urteilsvermögen, das Kritikvermögen, die Kritikfähigkeit, überhaupt das Denkvermögen und damit auch der Hausverstand und ebenso der gesunde Menschenverstand auf der intakten geistigen Funktion.

Zu Störungen der geistigen Funktion:

Ein Störung der geistigen Funktion – die man auch als geistige Störung bezeichnet – kann unterschiedliche psychopathologische Phänomene hervorrufen und sich demgemäß im Rahmen von verschiedenen Formen von psychischen Störung manifestieren, wie diese in der Psychiatrie phänomenologisch begründet bzw. psychopathologisch begründet diagnostiziert werden.

Bekanntlich kann es infolge einer Störung der geistigen Funktion zur kognitiven Störung kommen. Und kennt man demgemäß in der Psychiatrie unterschiedliche Formen von psychischen Störungen die wegen dieser psychischen Störung schnell das Ausmaß einer Psychose erlangen.

Psychologisch betrachtet ist die geistige Funktion der mentale Vorgang der infolge der Assoziation der Gedanken beeinflusst durch die Gefühle und Emotionen im Bewusstsein der Person entsteht.

Dabei kann die geistige Funktion durch die Inhalte der Gedanken, durch Gefühle, Empfindungen, durch Affekte wesentlich also durch das Gemüt und durch das momentane Erleben aber auch durch sonstige Informationen etwa durch Inhalte aus dem Gedächtnis beeinflusst werden.

In der Aussage: Die Kraft des Wortes wirkt auf den Körper wird deutlich, insofern die Vorstellungen der Person die Vorgänge in Körper und Psyche beeinflussen.

Man kann daher auch sagen, dass die geistige Funktion eine Auswirkung auf das Soma (=Körper) und die Psyche im Sinne der Psychosomatik hat, und es kann daher unter Umständen eine Störung der geistigen Funktion eine psychosomatische Störung zur Folge haben. Oder rein körperlich betrachtet kann im Sinn der universitären Medizin die Störung der geistigen Funktion eine gesundheitliche Störung des Körpers zur Folge haben. Oder aus der Sicht der Psychiatrie betrachtet kann die Störung der geistigen Funktion die geistige Störung und damit eine psychische Störung zur Folge haben.

Biologisch bzw. neurophysiologisch betrachtet ist die geistige Funktion eine Leistung zentralen Nervensystems, insbesondere des Gehirns die als Folge der neuronalen Funktion entsteht.

Man kann auch sagen: die geistige Funktion ist ein Ergebnis der Leistung des Nervensystems das neuronale Muster in den neuronalen Netzwerken des Gehirn infolge der neuronalen Aktivität hervorbringt.

Psychologisch betrachtet ist die geistige Funktion eine Leistung die sich im Bewusstsein, hier insbesondere im Wachbewusstsein oder im Halbschlaf / oder im Traum / im Tagtraum / in der Trance / in der Hypnose durch psychische Phänomene manifestiert.

Philosophisch bzw. erkenntnistheoretisch betrachtet entsteht die geistige Funktion durch den mentalen Prozess der die Ideen generiert, die  im Bewusstsein der Person durch das bewusste und unbewusste  Überlegen – somit durch das bewusste und unbewusste Vergleichen der Vorstellungen – entsteht.

Sofern es sich bei der geistigen Funktion um eine Aktivität handelt, die um eine Lösungsfindung bemüht ist, kann man von einer  geistigen Leistung sprechen, die durch den Verstand und die Vernunft bzw. die infolge der vernünftigen Überlegung entsteht.

Der Hausverstand oder das Können, die Fertigkeit und auch das Talent der Person gründen sich somit auch auf die intakte geistige Funktion.

In der Psychologie kann die geistige Funktion einer Person durch die psychologische Testung (Psychotest, psychologischer Test) in gewisser Hinsicht untersucht werden, insofern man hier die geistige Leistung der Person mit derjenigen eines Kollektivs vergleicht.

Aus der Sicht der Biologie als Wissenschaft ist die geistige Funktion eine Aktivität des Nervensystems die in den Systemischen Neurowissenschaften etwa durch bildgebende Verfahren untersucht wird und bildgebende Befunde liefert, die helfen psychische Phänomene durch biologische Befunde zu verstehen und zu erklären.

In der Psychiatrie wird die geistige Funktion einer Person im Rahmen des psychiatrischen Gespräches durch die psychiatrische Exploration untersucht und dabei der psychische Befund erhoben.

Dabei kann im Rahmen des fachärztlichen Gesprächs festgestellt werden, ob eine relevante psychische Störung vorliegt ist bzw. ob gewisse psychopathologische Phänomene vorhanden sind. Die Diagnostik in der Psychiatrie und damit Beurteilung der geistigen Funktion beruht somit auf der Psychopathologie bzw. der Phänomenologie. In diesem Sinn wird etwa im Rahmen einer gutachterlichen Untersuchung psychopathologisch begründet abgeklärt, ob etwa Geschäftsfähigkeit, Testierfähigkeit, Schuldfähigkeit etc. zur fraglichen Zeit vorhanden war. Die hierbei erhobenen Befunde erfassen also den jeweiligen geistigen Zustand respektive beurteilen sie die jeweilige geistige Funktion und damit die geistigen Phänomene der Person zum fraglichen Zeitpunkt. Demgemäß hat ein psychiatrischer Sachverständiger in seinem psychiatrischen Gutachten etwa die gestellten Fragen des Gerichts zu beantworten um den entsprechenden Sachverständigenbeweis zu liefern.

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(letzte Änderung 08.03.2024, abgelegt unter: Definition, denken, Diagnostik, Funktion, Geist, Heilkunde, Medizin, Nervensystem, Philosophie, Psyche, Psychologie, Psychiatrie.

zuletzt pos 1 am 09.04.2022

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