Vermögen

Das Vermögen ist die Fähigkeit etwas zu erkennen/oder zu beurteilen/oder zu leisten/oder zu tun/oder zu können/oder herzustellen etc.

Es kann das Vermögen also etwa eine Fähigkeit in körperlicher Hinsicht sein, oder es ist dies ein Vermögen in psychisch/geistiger Hinsicht.

Demgemäß ist das Vermögen eine Potenz zur Aktion oder zur Funktion.

Beziehungsweise ist dies die Fähigkeit zur Handlung/Leistung/Aktivität/Produktion oder in geistiger Hinsicht etwa die Fähigkeit zu denken/die Fähigkeit zur Überlegung/die Fähigkeit etwas sich zu Merken/im Gedächtnis zu behalten/zu spüren/zu fühlen usf.

Durch das spezifische Vermögen hat das Lebewesen die Möglichkeit eine gewisse Leistung zu erbringen bzw. ein gewisses Ziel potenziell zu erreichen.

In der Regel ist das Vermögen eine Fähigkeit etwas zu erkennen oder etwas zu tun.

Oder es ist das Vermögen die Fähigkeit etwas zu lernen.

Es ist das Vermögen ist biologisch betrachtet also die Eigenschaft, die es einem Lebewesen ermöglicht seine Funktionalität – oder man kann auch sagen: seine Fertigkeit zu erweitern.

Menschen und auch Tiere haben und bis zu einem gewissen Grad auch andere Lebewesen haben das Vermögen auf neue Situationen angemessen zu reagieren.

Menschen und Tiere zeichnen sich dabei dadurch aus, dass sie auf Situationen und Sachverhalte angemessen reagieren können.

Beim Menschen spricht man zum Teil vom Verstand und von der Vernunft bzw. vom guten Hausverstand der den Sachverhalt richtig beurteilt und damit richtig erkennt.

Aus der Psychologie kennt man den Begriff der Intelligenz und auch den Begriff des Intelligenzquotienten, der hierfür ein Maß ist um das Erkennen und Handeln im Vergleich zu einer Norm zu „messen“.

Aus der Psychiatrie kennt man den Begriff der kognitiven Störung der eine Aussage darüber macht in welchem Umfang das Vermögen einen Sachverhalt zu erkennen durch eine psychische Störung beeinträchtigt ist. Auch affektive Störungen können das Vermögen der Kognition beeinträchtigen.

Dies ist in der psychiatrischen Praxis und auch in der psychiatrischen Wissenschaft von Relevanz und es ist dies auch im Rechtswesen von Relevanz. Daher werden Sachverständige im gegebenen Fall beauftragt ein Gutachten zu erstatten. So wird etwa vom Gericht ein medizinisches Gutachten in Auftrag gegeben, wenn es um die Frage eines körperlichen Vermögens, etwa im Hinblicke auf die Arbeitsfähigkeit, die Berufsfähigkeit, die Erwerbsfähigkeit usf. geht. Oder es ist ein psychiatrischen Gutachten  gefragt, wenn es um eine psychische Störung geht. So hat etwa ein psychiatrischer Sachverständiger das Vermögen bzw. die Fähigkeit zu beurteilen, wenn es um die Fragen der Testierfähigkeit, der Geschäftsfähigkeit, der Dispositionsfähigkeit, Diskretionsfähigkeit, Schuldfähigkeit usw. geht. Bei all diesen Fragen geht es um die Beurteilung eines Vermögens in einer gewissen Hinsicht.

Erkenntnistheoretisch bzw. philosophisch betrachtet wird ein Vermögen durch den Begriff der Idee erkannt (vgl. mit Kant Zitat 7). Man erkennt das Vermögen als eine Eigenheit einer Person bzw. als eine Eigenheit eines Lebewesens, wenn man bemerkt, dass dieses Lebewesen bzw. diese Person fähig ist gewisse Dinge zu tun und man die einzelnen Merkmale durch den Begriff der Idee, der eine systematische Einheit ist, auffassen kann. (vgl. mit Kant Zitat 7)

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(letzte Änderung 07.05.2023, Definition, denken, Medizin, Philosophie, philosophische Begriffe, Psyche, Psychiatrie, Psychologie, psychologischer Begriff)

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