Sinnesorgan

Ein Sinnesorgan ist ein Organ das im lebenden Organismus im Verbund mit dem Nervensystem die jeweilige Sinnesfunktion leistet.

Das Auge leistet als Sinnesorgan im Verbund mit Nervensystem im lebenden Organismus des Lebewesens das Sehen.

Das Gehör leistet als Sinnesorgan im Verbund mit Nervensystem im lebenden Organismus des Lebewesens das Hören.

Ebenso leistet das Gehör mit dem Gleichgewichtsorgan bzw. mit den Bogengängen im Verbund mit dem Nervensystem im lebenden Organismus des Lebewesens den Lagesinn im Raum.

usw.

.

Die Sinnesorgane leisten die unterschiedlichen Sinnesfunktionen:

Die einzelne Sinnesfunktion beim Menschen (Sehen mit dem Auge, Hören mit dem Gehör und Lagesinn im Raum durch die Bogengänge, Riechen mit dem Gruchssinn, Schmecken mit dem Geschwachssinn, Tasten mit dem Tastsinn kann nämlich im Organismus eines Menschen das jeweilige Sinnesorgan im Verbund mit dem Nervensystem leisten.

Beziehungsweise leistet beim Tier bzw. beim jeweiligen Menschen die jeweilige Sinneswahrnehmung im Verbund mit dem Nervensystem bzw. im Verbund mit der neuronalen Funktion die jeweilige Sinnesfunktion.

.

Die unterschiedlichen Sinnesfunktionen werden durch die unterschiedlichen Sinnesorgane geleistet:

Man kennt zum Beispiel bei den Säugetieren und hier insbesondere bei den Primaten aus denen sich der Mensch entwickelt hat die 5 unterschiedlichen Sinnesorgane die die unterschiedlichen Sinnesfunktionen leisten. Darüber hinaus findet man den verschiedenen Tiere teils aus sonstige weitere Sinnesorgane die besondere Funktionen leisten. Zum Beispiel können Fledermäuse durch die Schwingungen der Flügel der Insekten diese im Raum beim Fliegen orten und infolge fangen.

Elefanten können aus den Vibrationen des Bodens andere Tiere orten usw.

In dem Sinn sind die Sinnesorgane also besondere Organe dies sich meist ausgehend von der Oberfläche der Haut im Organismus entwickelt haben und die besondere Wahrnehmungen ermöglichen.

Dies ist also ein Organ bzw. eine besondere Struktur des Organismus die in Verbindung mit dem Nervensystem: zum Hören, Sehen, Schmecken, Riechen und zum Tastsinn befähigt.

Man kann auch sagen, dass diese Organe zur: taktilen Wahrnehmung, zur olfaktorischen Wahrnehmung, zur gustatorischen Wahrnehmung, zur visuellen Wahrnehmung, zur auditiven Wahrnehmung und zur vestibulären Wahrnehmung (Gleichgewichtssinn) und damit zur kinästhetischen Wahrnehmung (Tiefensinn durch propriozeptives System (Rezeptoren in Muskeln, Sehnen, Knochen (Periost der Knochen) und Gelenken) das Lebewesen befähigen.

Dabei bestehen im Lebewesen alle Sinnesorgane bzw. ihre Funktionen als Funktionseinheit im Verbund mit dem Nervensystem, insofern dieses durch die Verbindung mit den einzelnen Organen das jeweilige Organsystem bildet – und so gesehen die jeweilige abgegrenzte Einheit im Sinn einer abgegrenzten Funktionseinheit darstellt.

.

(letzte Änderung: 23.10.2025, abgelegt unter: Abstraktion, Begriff, Definition, Diagnostik, Dialektik, Einheit, Erkennen, Heilkunde, Medizin, Neurologie) zusätzlich der Begriff Anatomie ohne eigene Kategorie.

.

………………………….

weiter zum Beitrag: zentrales Nervensystem

…………………………..