mündig

Mündig ist wer selbst entscheidet und selbst für sich spricht (vgl. mit Kant Zitat 11).

Wer mündig ist bedenkt die Dinge und Sachverhalte selbst und entscheidet und spricht, wenn immer dies möglich ist in eigener Verantwortung.

Wer hingegen unmündig ist, lässt andere für sich denken, entscheiden, sprechen und handeln.

Es stütz sich zum Beispiel auf die Ansage der „Faktenchecker“.

Er denkt nicht selbst, sondern lässt andere für sich denken, entscheiden, sprechen und unter Umständen handeln, obwohl er dies selbst tun bzw. machen könnte.

Wer nicht selbst sich ein Urteil bildet und andere für sich urteilen und sprechen lässt, obwohl er für sich selbst sprechen könnte, wer also andere für sich denken lässt, obwohl er über den notwendigen Verstand und die Vernunft verfügt, den kann man nicht als mündig bezeichnen.

Oftmals fehlt es dabei nicht am Erkennen, sondern an der Entschließung bzw. dem notwendigen Selbstbewusstsein zum Entschluss – man kann daher auch sagen: es fehlt am nötigen Mut  zum Entschluss (vgl. mit Kant Zitat 11).

Auf jeden Fall lässt eine solche Person – auch wenn sie keinen offiziellen Vormund hat – der in Österreich als Sachwalter bezeichnet wird – de facto sich von diesem bevormunden bzw. ist sie damit de facto bevormundet – und daher in der gegenständlichen Sache unmündig (vgl. mit Kant Zitat 11).

Man sollte also, wenn man im Leben eine gewisse Reife erlangt hat, selbst denken, selbst urteilen und selbst entscheiden.

Das heißt man sollte selbst sprechen und handeln – wo dies möglich ist.

Man sollte sich sein eigenes geistiges Bild über den Sachverhalt machen.

Durch vernünftige Überlegung sollte man die beste Lösung suchen bzw. die Antwort auf die anstehende Frage finden.

Man sollte in diesem Sinn durch reifliche Überlegung – nämlich durch das Vergleichen und Gewichten der Ideen (Vorstellungen) – die beste Antwort und damit die beste Lösung suchen und finden.

In der Praxis sollte man durch den eignen Hausverstand (Sachverstand) einsetzen.

Mit anderen Worten: man sollte den eigenen gesunden Menschenverstand zur Anwendung bringen und als mündige Person einsetzen dadurch die bestmögliche Lösung finden.

Mit nochmals anderen Worten: man sollte im Sinn der Aufklärung als erwachsene Person aufgeklärt sein.

In diesem Sinn wird ein mündiger Bürger ein „Selbstdenker“, „Selbst-Entscheider“ und wo möglich „Selbst-Handler“ sein.

Er hört  sich die Argumente der anderen an – sei dies im eigenen Heim, in der Familie, am Stammtisch, in der Schule, in der Fachhochschule, an der Universität, oder was in den Medien an Information – als Ansage – oder als Propaganda – angesagt wird.

Letztlich wird die mündige Person selbst denken und nach Möglichkeit demgemäß handeln.

Daher wird eine im Sinn der Aufklärung aufgeklärte Person mit Selbstbewusstsein ihre eigene Meinung vertreten, wo immer dies angebracht und möglich ist.

Sie wird sich dessen bewusst sein, was sie weiß und was sie nicht weiß bzw. von welchem Grad ihr Wissen ist.

Und demgemäß wird sie mit der entsprechenden Bestimmtheit und andererseits mit der angemessen Bescheidenheit ihre persönliche Sichtweise vertreten.

Das bedeutet: man sollte den Mut zur eigenen Sichtweise und zur eigenen Entscheidung haben, und nicht fortwährend sich umsehen welcher Sichtweise man sich anschließen soll – etwa weil diese in den sogenannten Leitmedien angesagt wird.

Weitere Gedanken zur Mündigkeit:

Tatsächlich kann man in vielen Belangen nur selbst herausfinden, was am besten zu tun ist und was insbesondere für das eigene Wohl am besten ist.

Man kann sich beraten lassen und sich erkundigen, aber entscheiden sollte man letztlich selbst.

Das heißt man kann durchaus die Meinungen von anderen Personen anhören, letztlich sollte man sich jedoch ein eigenes geistiges Bild machen und letztlich selbst entscheiden.

Das bedeutet man sollte für sich die Verantwortung übernehmen und sich seine eigenen Vorstellungen bzw. Ideen bilden – und letztlich dann entscheiden was am besten zu tun ist. (vgl. mit Kant Zitat 2)

Dies gilt für alle Bereiche des Wissens:

Man erkennt damit, dass genau genommen niemand anderer die Verantwortung für die persönliche Entscheidung tragen kann – und tatsächlich auch niemand die Verantwortung dafür trägt.

Also soll man als mündige Person die Freiheit nützen und sich seine eigene Meinung bilden und demgemäß selbst die bestmögliche Entscheidung treffen.

Die Wissenschaft – oder besser gesagt eine Person, die im Namen der Wissenschaft auftritt – sei dies in der Medizin, in der Psychiatrie oder in sonst einem Fachbereich des Wissens – bietet sich vielleicht für den besten Rat an, und wird einem dieses oder jenes gemäß der wissenschaftlichen Leitlinien bzw. Richtlinien empfehlen.

Tatsächlich kann die Wissenschaft jedoch nur zu allgemeinen Erkenntnissen – so etwa bezüglich dem „Durchschnitt“ – die beste Ansage/Aussage treffen.

Zum Einzelfall zu Fall wie er für das einzelne Individuum vorliegt –  kann sie keine treffende bzw. keine beste Ansage liefern.

In der Heilkunde wird der kundige und aufgeklärte Arzt hier der beste Ratgeber und Helfer sein.

Die Wissenschaft kann jedoch nicht die individuelle Situation der betroffenen Person kennen und berücksichtigen.

Mit anderen Worten: die Wissenschaft kann nicht die Situation einer ganz bestimmten Person kennen. Die Wissenschaft kennt also nicht die Situation eines ganz bestimmten Individuums und kann demgemäß auch nicht die beste Antwort für die konkrete Situation liefern.

Und es kann die Wissenschaft auch nicht die individuellen Bedürfnisse und Neigungen der Person kennen und berücksichtigen. Ja nicht einmal eine nahe stehende Person, die einem gut kennt, weder der Lebenspartner, noch der Hausarzt und auch sonst kein Arzt kann diese Dinge wirklich bis ins Detail kennen und ermessen – und es kann daher keine Person letztendlich für eine andere Person entscheiden, was am besten zu deren Wohl ist (ausgenommen Eltern für ihre unmündigen Kinder), weil all dies, all diese Faktoren auf der Ebene der Vorstellungen berücksichtigt werden muss damit die bestmögliche Entscheidung für dieses Individuum in seiner derzeitigen Situation gefünden wird.

Ein kritischer somit ein im Sinn der Aufklärung aufgeklärter Arzt klärt demgemäß die betroffene Person bestmöglich auf; letztendlich überlässt er ihr aber – bewusst – die Entscheidung, weil er nicht die Verantwortung für die möglichen Risiken und Konsequenzen tragen kann.

Nur ein – im Sinn der Aufklärungnicht aufgeklärter Arzt bzw. ein unkritischer Arzt maßt sich an für eine andere Person, also für den Patienten zu entscheiden.

Hier handelt es sich dann um eine Anmaßung die rechtlich nicht begründet ist bzw. die haltlos ist.

Ein mündiger Patient wird also nicht so naiv sein und glauben, dass der Arzt für ihn entscheiden kann was zu seinem Wohl am besten ist.

So denkt nur ein unmündiger Patient. Natürlich wird auch der mündige Patient dem ärztlichen Rat folgen, wenn er dessen Sichtweise in jeder Hinsicht geprüft hat und diese als die bestmögliche mögliche Entscheidung erkannt hat, ansonsten wird er dieser Ansicht jedoch nicht folgen.

Falls ein mündiger Patient die Indikation des Arztes in jeder Hinsicht kritisch hinterfrägt wird er, bei Berücksichtigung der eigenen Situation unter Umständen sich dem ärztlichen Rat anschließen.

Der kritische Patient wird dies jedoch nicht vorschnell tun – und er wird unter Umständen eine „zweite Meinung“ (second opinion), oder mehrere weitere Meinungen einholen. Jedenfalls wird er sich auch seine eigenen Gedanken machen und den eigenen guten Hausverstand zum Einsatz bringen bevor er sich entscheidet.

Man soll also die eigene Lebenserfahrung und das sogenannte Bauchgefühl nicht gering schätzen. Damit man sich im Nachhinein nicht den Vorwurf machen muss die beste Entscheidung verpasst zu haben, weil man sich hat bevormunden lassen und in dieser Hinsicht de facto unmündig war.  (vgl. mit Kant Zitat 11)

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(letzte Änderung 03.12.2023, abgelegt unter: philosophische Begriffe, Definition, Erkennen, Erkenntnis, Heilkunde, Philosophie, Medizin, Psychiatrie, denken, Urteil, Wissenschaft)

zuvor pos. 1 am 10.07.20219

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