Glaube

Glaube ist Wissen von dem man als Subjekt bzw. als Person überzeugt ist, dass dies „wahr“ ist  (vgl. mit Kant Zitat 9).

Deswegen ist der Glaube subjektives Wissen – im Sinn der subjektiven Gewissheit – von dem die Person „tatsächlich“ überzeugt ist, dass dieses Wissen zutreffend ist, weil es in ihrem Bewusstsein als tatsächlich bzw. als „wirklich“ zutreffend erscheint (vgl. mit Kant Zitat 7).

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Dabei ist der Glaube das persönliche Wissen des Subjekts welches entweder durch die Überlieferung in der Kultur bzw. in der Religion, in die man hineingeboren worden ist und in der man aufgewachsen und sich entwickelt hat.

Oder es ist dies das subjektive Wissen das die Person durch ihr eigenes, kritisches Denken erlangt hat, und von dem sie als Subjekt überzeugt ist, weil sie dieses Wissen kritisch geprüft hat und deswegen davon überzeugt ist, dass dies wahr ist bzw. der Wahrheit entspricht.

In einem derartigen Fall hat die Person dieses Wissen bzw. diese Information kritisch überprüft bzw. im Sinn der Aufklärung hinterfragt.

Man kann daher auch sagen, dass der persönliche Glaube auf persönlichem Wissen beruht das entweder hinterfragt und persönlich geprüft worden ist, oder er beruht auf Wissen das ohne derartige Prüfung als „wahr“ übernommen worden ist, weil auch anderen Personen – oder zumindest die Mehrheit der eigenen Bevölkerung / Gesellschaft an dieses Wissen glaubt.

Oder weil beauftragte bzw. bezahlte Faktenchecker dieses Wissen geprüft haben.

Glaube gründet sich auf Erfahrung:

Der persönliche Glaube gründet sich auf die persönliche Erfahrung die der Grund der persönlichen Sichtweise ist.

Man kann auch sagen dass sich der Glaube in einem derartigen Fall auf das persönliche Erleben gründet der zu dieser Sichtweise geführt hat. So kann sich der (persönliche) Glaube auf das persönliche Lernen gründen, wie es durch die Lebenserfahrung erlangt worden ist.

Dadurch hat sich das Wissen der Person entwickelt und kam es dadurch zum Verstehen respektive zum Verständnis der Zusammenhänge.

In diesem Fall gründet sich der Glaube also auf das persönliche Wissen das durch die Erfahrung erlangt worden ist.

Glaube ist hier also subjektives Wissen an dem die Person nicht zweifelt.

Demgemäß ist Glaube Wissen von dem man subjektiv überzeugt ist.

Die gläubige Person ist von dieser Sichtweise bzw. dieser Wahrheit bzw. vom Wahrheitsgehalt dieses Wissens – als Subjekt – überzeugt.

Man sollte dabei allerdings beachten, dass das jeweilige persönliche Wissen nur für das einzelne Subjekt gültig ist, solange nicht allgemein gültig bewiesen ist, dass es für alle Subjekte bzw. allgemein gültig ist (vgl. mit Kant Zitat 9).

Falls man als Subjekt sich nicht sicher ist, ob das persönliche Wissen, das man erlangt hat wahr ist, dann wird dieses Wissen die persönliche Sichtweise sein, die den Grad des Wissens der persönlichen Meinung hat.

Wissen kann also vom Grad der allgemein gültigen Gewissheit sein – das der objektiven Wahrheit entspricht, oder es kann vom Grad eines  persönlichen Glauben sein – das der subjektiven Wahrheit entspricht – oder es kann vom Grad der persönlichen Meinung sein, falls man nicht gänzlich davon überzeugt ist (vgl. mit Kant Zitat 9).

Eine Person die sich des Grades ihres Wissens bewusst ist, wird ihr Wissen angemessen vertreten. Daher wird sie – im konkreten Fall – angemessen tolerant sein. Eine solche Person kann man im Sinn der Aufklärung als aufgeklärt bezeichnen.

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In der Medizin ist vieles von dem was man weiß, vom Grad des Glaubens oder vom Grad des unsicheren Wissens bzw. des Meinens, allerdings gibt es in der Medizin oftmals auch gesichertes Wissen das objektives Wissen ist.

In der Psychiatrie (Psychologie und Psychotherapie) findet man manchmal im Sinn von Zusatzbefunden objektive Befunde (z.B. in der Bildgebung, oder in den Blutwerten usf.).  Das psychiatrische Wissen und auch das psychologische Wissen und auch das psychotherapeutische Wissen ist jedoch immer nur subjektiv gewiss. Weil solches Wissen sich immer auf psychische Phänomene gründet und psychische Phänomene nur subjektiv gewiss festgestellt werden können. Daher kann in diesen Erkenntnisbereichen praktisch nur  subjektives Wissen erlangt werden. Man kann daher in der Psychiatrie (Psychologie und Psychotherapie) praktisch nur um ein Wissen vom Grad des (subjektiven)  Fürwahrhaltens – im Sinne eines „Glaubens“  bzw. im Sinne eines „Meinens“ – also eine Meinung erlangen (vgl. mit Kant Zitat 9).

Wenn man in der Psychiatrie objektive Befunde findet, etwa im Rahmen der Abklärung einer Demenz objektive bildgebende Befunde dann kann man durch diese Befunde die psychische Störung Demenz nur allgemein gültig bzw. allgemein anerkannt erklären – aber objektivieren kann man die psychische Störung dadurch nicht. Man kann nämlich im Zweifelsfall nicht auf der Grundlage von objektiven faktischen Befunden objektiv und damit allgemein gültig entscheiden, ob eine Person an einer Demenz leidet, oder ob dies nicht der Fall ist. Die Diagnose Demenz kann man also nicht objektivieren sondern nur subjektiv gültig feststellen – und in gleicher Weise kann man auch sonst keine psychiatrische Diagnose durch objektive körperliche Befunde objektivieren. Man kann nämlich nur manch eine psychiatrische Diagnose durch körperliche bzw. physische Befunde allgemein anerkannt erklären, wie dies generell bei den Diagnosen der 3. Schicht nach der Schichtenregel von Karl Jaspers der Fall ist – aber objektivieren kann man eine solche Diagnose nicht.

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(letzte Änderung 16.01.2024, abgelegt unter: Definition, Beweis, Philosophie, philosophische Begriffe, Wissenschaft)

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