Objektivierung – gründet sich auf empirische Urteile

Die Objektivierung gründet sich auf eines oder mehrere empirische Urteile. Immanuel Kant unterscheidet bei den empirischen Urteilen Wahrnehmungsurteile von Erfahrungsurteilen. (vgl. mit Kant Zitat 6) Man kann aufzeigen, dass eine gelungene Objektivierung sich auf ein Erfahrungsurteil gründet. Immanuel Kant hat aufgezeigt, dass die Überprüfung einer Erkenntnis auf Gewissheit nur möglich ist, wenn sich die Erkenntnis auf ein real existentes Objekt gründet. (vgl. mit Kant …

objektiver Befund

Ein objektiver Befund ist ein Befund, der durch ein Objekt bestimmt ist. Daher ist ein objektiver Befund ein allgemein gültiger Befund, weil er auf Fakten beruht (vgl. mit Kant Zitat 9). Im Gegensatz zum objektiven Befund ist ein subjektiver Befund nicht nur durch ein Objekt bestimmt, sondern vom erkennenden Subjekt abhängig (vgl. mit Kant Zitat 9 ). Ein Befund ist in der Heilkunde objektiv gültig, wenn er sich auf ein Erkenntnisobjekt gründet, das allgemein gültig festgestellt werden …

Objektivierung

Die Objektivierung ist die Zurückführung des vorerst subjektiven Wissens auf ein Objekt. Es kann durch die Objektivierung also ein allgemein gültiger Beweis geliefert werden. Das heißt die Erkenntnis dieses Wissens ist durch Tatsachen bzw. durch Fakten erwiesen. Man kann auch sagen: die Objektivierung ist die Zurückführung des vorerst subjektiven Wissens auf eine faktische Einheit – und es handelt sich daher ab diesem …