Krankheit

Eine Krankheit ist ausgeprägte gesundheitlichen Störung.

Die in der Regel durch eine Diagnose benannt werden kann.

In diesem Zustand besteht beim Lebewesen eine krankheitswertige Störung der Gesundheit.

Dabei kann die Krankheit in erster Linie den Körper betreffen, und spricht man dann von einer körperlichen Krankheit oder von einer krankheitswertigen körperlichen Störung.

Oder die Krankheit betrifft in erster Linie die Psyche und man spricht dann von einer psychischen Krankheit oder von einer ausgeprägten psychischen Störung.

 

Zur Diagnostik von Krankheiten bzw. von Krankheitszuständen:

Dabei können in der Diagnostik faktische Befunde die Krankheit bzw. den Krankheitszustand bestimmen (Beispiel: Unterschenkelbruch).

In anderen Fällen steht die Störung der Funktion im Vordergrund, und man spricht dann in der universitären Medizin von einer krankheitswertigen Störung der körperlichen Funktion bzw. von einer körperlichen Störung respektive einer gesundheitlichen Störung.

Bei einer krankheitswertigen Störung der Psyche ist die psychische Funktion erheblich beeinträchtigt und spricht man dann von einer psychischen Störung.

In gewissen Fällen sind infolge der Krankheit sowohl der Körper, wie auch die Psyche in ihrer Funktion ungefähr im selben Ausmaß beeinträchtigt, und man spricht dann in der Psychosomatik von einer psychosomatischen Störung.

In der Heilkunde kann mann also sagen: eine Krankheit ist ein Zustand bei dem ein Arzt / eine Ärztin entweder auf der Grundlage von objektiven Befunden oder auf der Grundlage von subjektiven Befunden eine krankheitswertige Störung der Gesundheit feststellt.

Dabei kann der Krankheitszustand entweder auf der Grundlage von faktischen Befunden objektiv gültig festgestellt werden, oder es kann der Krankheitszustand auf der Grundlage der klinischen Erscheinungen, nämlich auf der Grundlage von Symptomen und nicht objektivierbaren Phänomenen infolge des vorliegenden klinischen Erscheinungsbildes festgestellt werden.

In einem solchen Fall wird in der Diagnostik in der Heilkunde die Krankheit auf der Grundlage des Symptomenkomplexes bzw. auf Basis eines einzelnen Symptoms oder klinischen Phänomens festgestellt.

Gemäß dem zuvor gesagten beruht die Diagnostik einer Krankheit also entweder primär auf körperlichen Befunden oder auf psychischen Befunden und in der Psychosomatik auf psychosomatischen Befunden bzw. aus Befunden betreffend den Körper und die Psyche.

Und es können dabei diese Befunde zum Teil objektiv gültig und zum anderen Teil nur subjektiv gültig vom untersuchenden Arzt bzw. der Ärztin festgestellt werden.

Im zuerst genannten Fall spricht man daher in der Diagnostik der Krankheit oftmals auch von einer Funktionsstörung des Körpers, die in gewissen Fällen objektiv gültig und damit allgemein gültig durch physische Befunde (Laborbefunde, Bildgebung, etwa Röntgenbefunde, Befunde der Magnetresonanztomographie (MRT) und Computertomographie (CCT), im Ultraschall etc.) festgestellt werden, wohingegen in anderen Fällen die Krankheit und damit die Funktionsstörung nur auf Grundlage der Klinik, also nur auf Grundlage des klinischen Erscheinungsbildes festgestellt werden kann. In diesem Fall handelt es sich bei der Krankheit um eine funktionelle Störung.

Es kann die Krankheit also primär eine körperliche Krankheit sein, oder es kann die Krankheit primär eine gesundheitliche Störung sein die die Psyche betrifft und spricht man dann von  einer psychischen Störung und falls beide Bereiche in etwa gleichem Ausmaß betroffen sind von einer psychosomatischen Störung.

Der Zustand einer Krankheit bezeichnet also eine erhebliche Störung der Gesundheit, die mehr oder weniger lang andauernd fortbesteht.

Und zwar solange es die Krankheit als Krankheitserscheinung gibt oder die objektiven Befunde der weiter bestehenden Krankheit vorhanden sind.

Man spricht in der Medizin also unter Umständen auch noch länger von einer Krankheit, falls wegen gewisser Befunde der Fortbestand der Krankheit objektiv gültig festgestellt wird (etwa gewisse Auffälligkeiten im Blutbild weiterhin vorhanden sind), obwohl das klinische Erscheinungsbild nicht mehr auffällig ist und der Patient nicht mehr über Beschwerden klagt und sich möglicherweise subjektiv gesund fühlt, wenngleich der pathologische Befund noch nachweisbar ist.

In diesem Fall gilt weiterhin die entsprechende medizinische Diagnose.

In anderen Fällen sollte die Diagnose nicht mehr aufrecht erhalten werden, eben weil die Merkmale der Krankheit und damit auch die Merkmale der gesundheitlichen Störung nicht mehr vorhanden sind.

So würde es etwa in der Psychiatrie keinen Sinn machen noch von einer psychischen Störung und damit die entsprechende psychiatrische Diagnose etwa die Diagnose Depression aufrecht zu erhalten, falls der psychische Symptomenkomplex sich zurückgebildet  hat. Auch in der Psychosomatik würde es keinen Sinn machen noch von einer Anorexie oder einer Bulimie zu sprechen falls diese gesundheitlichen Störungen sich zurückgebildet haben.

Bei einer Krankheit muss man also unterscheiden ob die betroffene Person sich krank fühlt und unter Beschwerden leidet, oder ob in gewissen Fällen gar kein Krankheitsbewusstsein vorhanden ist und sie sich praktisch gesund fühlt, weil keine Symptome vorhanden sind, sondern nur im Untergrund gewisse Auffälligkeiten bestehen, die allerdings von Relevanz sein können (Beispiel: Person hat sich eine Geschlechtskrankheit, oder eine Hepatitis B oder C zugezogen, ist sich dessen jedoch gar nicht bewusst, weil sie das akute Stadium bereits überstanden hat – für andere Person unter Umständen jedoch infektiös ist).

Eine Krankheit (gesundheitliche Störung) wird in der Diagnostik also durch die relevanten Merkmale erfasst.

Es wird eine Krankheit entweder durch spezifische Krankheitsmerkmale erfasst. Oder es wird eine Krankheit und damit auch eine gesundheitliche Störung durch charakteristische Krankheitsmerkmale erfasst. In einem solchen Fall wird die Krankheit durch den charakteristischen Symptomenkomplex erkannt der durch die charakteristischen Symptome und die charakteristischen nicht objektivierbaren Phänomene erkannt wird.

Dabei kann die Ursache der Krankheit bekannt sein, weil es sich um eine faktische Ursache handelt, oder es kann die Ursache der Krankheit nicht näher bekannt sein, weil es sich um eine  sich komplexe Ursache handelt.

Der Zustand der Krankheit ist also ein Zustand bei dem das Befinden bzw. die Befindlichkeit der betroffenen Person je nach Fall und Sachverhalt mehr oder weniger stark gestört bzw. beeinträchtigt ist.

Dabei kann die Störung der Gesundheit von der betroffenen Person selbst festgestellt werden und es sagt dann die betroffene Person über sich selbst, dass sie krank ist.

Diese Feststellung resultiert aus der Beurteilung der Befindlichkeit durch die betroffene Person. Es erfolgt die Feststellung der Krankheit in diesem Fall also aus dem subjektiv festgestellten Befinden. Wohingegen ein Arzt, wenn er eine Krankheit feststellt aus seiner Sicht einen Befund erhebt und auf der Grundlage seines Befundes entweder subjektiv gültig oder objektiv gültig feststellt, ob eine Krankheit oder eine gesundheitliche Störung vorhanden ist.

Dabei kann es sich um einen Befund handeln der tatsächlich objektiv gültig und daher allgemein gültig feststellbar ist und zwar im Sinne eines objektiven Befundes, oder es gründet sich die ärztliche Feststellung auf einen subjektiven Befund. In der Fachsprache spricht man in einem solchen Fall unter Umständen trotzdem von einem „objektiven Befund“ obwohl dies tatsächlich kein objektiver Befund im Sinn eines faktischen Befundes ist. Man meint damit aber einen Befund, wie er von einer Fachperson, also vom untersuchenden Arzt festgestellt wird, im Gegensatz zum subjektiven Befund, wie er von der betroffenen Person oder von sonst von einer Laienperson festgestellt wird.

Dies ist für die Medizin von Relevanz, wenn etwa ein Patient gemäß seiner Vorstellung und damit gemäß seiner (subjektiven) Feststellung sich weiterhin krank fühlt, wohingegen der Arzt unter Umständen die Krankmeldung gegenüber der Krankenversicherung nicht mehr attestiert bzw. nicht weiter verlängert, weil der Arzt unter Umständen nach der teilweisen oder doch erheblichen der Besserung der Klinik oder der Beschwerden der Ansicht ist, dass eine krankheitwertige gesundheitliche Störung in diesem Ausmaß nun nicht mehr vorliegend ist.

Ein solcher Sachverhalt ist unter Umständen auch in der Psychiatrie von Relevanz wenn sich die psychische Störung aus Sicht des Arztes / Psychiaters teilweise oder weitgehend gebessert hat. In der Psychiatrie kommt es manchmal auch vor, dass die betroffene Person sich selbst psychisch nicht krank fühlt, der Arzt / Psychiater jedoch eine krankheitswertige psychische Störung feststellt. Dies ist insbesondere bei schweren psychischen Störungen oftmals der Fall, wenn die betroffene Person wegen der Störung in der Realitätswahrnehmung die gesundheitliche Störung nicht angemessen beurteilt.

Schließlich ist sind differente Sichtweisen in der Beurteilung des Krankheitszustandes oftmals auch in einem Rentenverfahren vorliegend, wenn die pensionswerbende Person davon überzeugt ist nicht mehr arbeiten zu können und andererseits der Sachverständige bzw. der Gutachter – sei es der Gutachter der Rentenanstalt oder der Gutachter der für das Gericht tätig ist – zur fachlichen Sichtweise gelangt, dass diese oder jene Tätigkeit unter Berücksichtigung dieser und jener Einschränkung noch möglich ist und der Gutachter daher in seinem Gutachten zur Feststellung gelangt, dass die Voraussetzungen für die Invalidität bzw. für die Berufsunfähigkeit aus der Sicht seines Fachgebietes (sei dies die Orthopädie, die Innere Medizin, die Psychiatrie, die Neurologie, die Chirurgie usf.) nicht vorliegend sind, weil gemäß dem festgestellen Leistungskalkül gewisse am Arbeitsmarkt relevante Tätigkeiten noch möglich sind.

Man muss bei der Feststellung einer Krankheit somit unterscheiden wer diese Feststellung trifft und es muss auch unterschieden werden, in welchem Zusammenhang die Feststellung der Krankheit erfolgt.

Dabei erkennt man, dass die Feststellung der Krankheit auf einem diagnostischen Urteil beruht.

Es ist dies also eine Entscheidung, die eine Person trifft, indem sie verschiedene Faktoren auf der Ebene ihrer Vorstellungen gegeneinander abwägt und sodann auf der Grundlage dieser Faktoren bzw. auf der Grundlage dieser Befunde entscheidet, ob ein krankheitswertiger Zustand bzw. eine Krankheit vorliegt.

Erkenntnistheoretisch bzw. philosophisch betrachtet erkennt man damit, dass die Feststellung einer Krankheit – so wie die Feststellung der Gesundheit – auf der einer Idee beruht, die im Bewusstsein der erkennenden Person als der Begriff der Idee ensteht, wenn diese die Merkmale der Idee durch den Bezug auf das Schema der Idee geistig auffasst (vgl. mit Kant Zitat 7).

Es handelt sich daher bei der Einheit Krankheit um die systematische Einheit der Idee (vgl. mit Kant Zitat 7) im Sinne von Immanuel Kant.

Daher kann es unter Umständen vorkommen, dass in Bezug auf ein und denselben Sachverhalt Personen zu unterschiedlichen Entscheidungen respektive zu unterschiedlichenUrteilen in Bezug auf denselben Sachverhalt kommen, eben, weil in gewissen Fällen die Sichtweise des Subjekts (vgl. mit Kant Zitat 9) entscheidend ist.

Ja es kann sogar vorkommen, dass die betroffene Person selbst gerade noch gesagt hat, dass sie sich nicht krank fühlt bzw. nicht krank ist und einen Moment später aber zur Sichtweise gelangt, dass sie doch krank ist, weil sie sich nun krank fühlt und sich dies eingesteht.

Die Beurteilung einer Krankheit erfolgt also auf der Grundlage einer Idee, die in der Form des Begriffs der Idee im Bewusstsein der erkennenden Person als Gegenstand in der Idee erscheint, wenn sie die charakteristischen Merkmale der Idee durch das Schema der Idee geistig auffasst (vgl. mit Kant Zitat 7).

Falls also die aufgefundenen Merkmale dem Schema der Idee gemäß der subjektiven Vorstellung der urteilenden Person hinreichend genügen, dann wird von dieser der Zustand der Krankheit festgestellt.

Man erkennt damit, dass es sich dabei um ein empirisches Urteil handelt das in vielen Fällen ein Wahrnehmungsurteil im Sinne von Immanuel Kant ist und daher unter Umständen Personen zu unterschiedlichen Urteilen gelangen, wohingegen in anderen Fällen die Entscheidung durch das Erfahrungsurteil erlangt wird und in einem solchen Fall jede fachkundige Person zur selben Feststellung gelangt, weil in einem solchen Fall das Urteil auf ein Faktum bzw. auf ein Objekt oder auf einen objektiven Befund zurückgeführt werden kann und daher alle Urteile in Bezug auf dieses Erkenntnisobjekt untereinander übereinstimmen (vgl. mit Kant Zitat 9). Dabei entsteht ein Erfahrungsurteil durch objektive Evidenz, hingegen ein Wahrnehmungsurteil (vgl. mit Kant Zitat 6) durch subjektive Evidenz.

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(letzte Änderung 26.02.2024, abgelegt unter: Definition, Diagnostik, Krankheit / gesundheitliche Störung, Medizin, Psyche, Psychiatrie, psychische Störung, Psychosomatik)

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