psychogen

Psychogen ist eine gesundheitliche Störung (Krankheit) wenn diese von der Psyche verursacht wird.

Anmerkung: das Wort psychogen stammt vom Wort Psyche und vom Wort genere – lat. erzeugen, generieren, hervorbringen.

Man denkt sich, dass in gewissen Fällen die gesundheitliche Störung (Krankheit) durch die Psyche im Sinn der Ursache hervorgerufen wird, weil man auf der Grundlage der Erfahrung erkannt hat, dass die Symptome und die Phänomene, die den Symptomenkomplex bilden, im Zusammenhang von Erlebnissen und Ereignissen aufgetreten sind, die die betroffene Person psychisch belastet bzw. psychisch irritiert haben. Daher sagt man, dass diese psychische Störung kausal durch die Psyche bedingt ist.

Dabei kann eine gesundheitlichen Störung(Krankheit) psychogen verursacht sein, wenn primär der Körper betroffen ist, wie dies bei einer Funktionsstörung in der Medizin der Fall sein kann, die dann als funktionelle Störung im Sinn einer medizinischen Diagnose bezeichnet wird. Oder es kann eine gesundheitliche Störung im Sinn einer psychischen Störung psychogen verursacht sein und es wird diese gesundheitliche Störung sodann durch eine psychiatrische Diagnose erfasst. Schließlich gibt es auch noch gesundheitliche Störungen (Krankheiten) bei denen sowohl der Körper wie auch die Psyche ungefähr gleich stark betroffen sind und es kann daher auch eine psychosomatische Störung psychogen verursacht sein.

Es kann sich dabei um eine Ursache handeln, die durch eine krankheitsbedingte bzw. krankheitswertige gesundheitliche Störung hervorgerufen wird, oder es kann sich dabei um eine gesundheitliche Störung handeln, die nicht durch eine krankheitsbedingte bzw. die nicht durch eine krankheitswertige Ursache, sondern durch eine sonstige Ursache bedingt ist. So kann es zum Beispiel im Rahmen eines Rentenverfahrens zum Auftreten eines Symptomenkomplexes kommen, den man als Rentenbegehren im zuletzt genannten Sinn beurteilt.

Immer handelt es sich dabei um eine gesundheitliche Störung bei der die Ursache in der Psyche gelegen ist, die zum Auftreten dieser gesundheitlichen Störung geführt hat.

Es ist also eine psychogene Störung psychisch bedingt, wohingegen sonst eine gesundheitliche Störung von ähnlichem Erscheinungsbild unter Umständen körperlich bedingt sein kann, etwa durch einen vegetativen Reizzustand den man als Vegetative Dystonie bezeichnet. Oder es ist das klinische Erscheinungsbild durch eine sonstige Ursache bedingt, die nicht „physisch“ fassbar ist.

Im Rahmen der ärztlichen Beurteilung des klinischen Erscheinungsbildes ist es also wichtig die Randumstände zu kennen unter denen die gesundheitliche Störung aufgetreten ist.

Dies ist bei der Erstattung eines Gutachtens in gewissen Fällen von besonderer Relevanz. Wenn z.B. ein Patient mit dem klinischen Erscheinungsbild einer gewissen psychischen Störung kurz vor der gutachterlichen Untersuchung im Rahmen eines Rentenverfahrens bei Ansuchen auf Gewährung einer Invaliditätspension an der psychiatrischen Klinik erstmals zur stationären Behandlung war, so ist auch eine Kausalität im Sinn einer nicht krankheitsbedingten gesundheitlichen Störung in Erwägung zu ziehen, wenn nach der Ursache der gesundheitlichen Störung geforscht wird.

Dies wird also ein Gutachter zu berücksichtigen haben, der mit der kritischen Beurteilung des Sachverhalts befasst ist, wohingegen ein rein therapeutisch tätiger Arzt nicht unbedingt diesen Sachverhalt bemerken wird, weil er unter Umständen gar nicht weiß, dass ein Rentenverfahren im Gange ist. Darüber hinaus ist es auch nicht die Pflicht des therapeutisch tätigen Arztes unbefangen zu sein, was jedoch von einem vom Gericht bestellten Sachverständigen erwartet und verlangt wird.

Es können also verschiedene Ursachen unter Umständen ein gleichartiges oder ähnliches klinisches Erscheinungsbild hervorrufen und es wird die Aufgabe des kritischen Arztes bzw. des kritischen Sachverständigen sein den Sachverhalt auf der Grundlage des klinischen Erscheinungsbildes und der Begleitumstände zu bewerten und zu beurteilen. Dabei kann der Arzt nur auf der Grundlage seiner klinischen Erfahrung und auf der Grundlage seiner kritischen Unterscheidung, also auf der Grundlage der vernünftigen Überlegung unterscheiden und differenzieren was im gegenständlichen Fall kausal ist. Der Arzt bzw. der Gutachter kann dabei nur auf der Ebene seiner Ideen durch das Abwägen der verschiedenen Ideen gegeneinander erkennen was in welchem Umfang kausal ist.

Es wird also in Rahmen der Erhebung des klinischen Befundes der Untersucher kritisch darauf achten welche Symptome und Beschwerden in welchen Zusammenhang auftreten bzw. gemacht werden und es kann sodann ein erfahrener Sachverständiger auf der Grundlage dieser Befunde subjektiv gültig entscheiden was für die gesundheitliche Störung kausal ist, wenn gleich ein objektiv gültiger Beweis in der Regel nicht möglich ist.

Erkenntnistheoretisch bzw. philosophisch betrachtet handelt es sich also beim der Entscheidung,  ob und inwiefern eine gesundheitliche Störung psychisch bedingt ist um ein Wahrnehmungsurteil im Sinn von Immanuel Kant.

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(letzte Änderung 23.6.2015, abgelegt unter Ursache, Gutachten, Psychiatrie, Medizin, Neurologie, Psychologie, Psychotherapie)

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