Aufklärung

Die Aufklärung ist das Streben nach größerer persönlicher Handlungsfreiheit (Emanzipation).

Sie ist das Ergebnis der geistigen Entwicklung einer gewissen Zeit, die zum persönlichen Wissen geführt hat, das sich der Grenzen des eigenen Wissens bewusst ist.

Dadurch konnte bzw. kann der Grad des eigenen Wissens bestimmt werden (vgl. mit Kant Zitat 9).

 

In weiterer Folge können infolge der damit gegebenen Bewusstheit die damit verbundenen Beschränkungen des Wissens in der Theorie, Praxis und Wissenschaft beachtet und berücksichtigt werden.

Beziehungsweise können damit, die im konkreten Fall gegebenen Beschränkungen im Wissen im jeweiligen Bereich des Lebens beachtet und berücksichtigt werden (vgl. mit Kant Zitat 3a und mit Kant Zitat 10 -> siehe dazu auch den Wikibeitrag).

 

Deswegen kann man auch sagen, dass die Aufklärung die geistige Entwicklung ist, die zum Wissen geführt hat, das den Grad des jeweils erlangten Wissens (vgl. mit Kant Zitat 9)  beachtet und berücksichtigt (vgl. mit Kant Zitat 3a).

 

Daher wird eine im Sinn der Aufklärung aufgeklärte Person einerseits mit der angemessenen Bescheidenheit und andererseits mit der angemessenen Bestimmtheit auftreten und sie wird mit rational begründeten Argumenten und dem gemäß mit entsprechendem Selbstbewusstsein auftreten uns ihr persönliches Wissen vertreten.

Das heißt sie wird diesbezüglich mutig sein.

Das heißt sie wird ihre Sichtweise mit Klugheit vertreten. Eine solche Person wird also rational begründet klug, vernünftig und selbstbewusst ihren Standpunkt vertreten.

Mit nochmals anderen Worten kann man sagen, dass sie mündig sein.

Über eine solche Person schreibt Immanuel Kant:

Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit (vgl. mit Kant Zitat 11).

Eine im Sinn der Aufklärung aufgeklärte Person ist sich also der Grenzen ihres subjektiven Wissens bewusst, wenn sie dieses im privaten Bereich oder auch im öffentlichen Bereich, etwa in der Rechtsprechung als Richter bei Gericht, oder in der Religion als Gläubiger, somit im persönlichen Glauben usf. vertritt.

Im Gegensatz dazu ist eine im Sinn der Aufklärung nicht aufgeklärte Person sich der Grenzen ihres subjektiven Wissens und den daraus resultierenden Konsequenzen nicht bewusst.

Als Folge davon erhebt sie Ansprüche, die als solche nicht gerechtfertigt sind und sie wird deswegen auch nicht tolerant sein wo Toleranz angebracht ist.

Eine solche Person überschätzt also den Grad ihres persönlichen Wissens und auch die Möglichkeiten was dadurch erlangt werden kann bzw. wird sie nur subjektiv davon überzeugt sein.

Unter einem anderen Blickwinkel betrachtet kann man sagen, dass die nicht aufgeklärte Person nicht beachtet wo ihr Wissen ungewiss ist respektive wird sie nicht unterscheiden welches Wissen den Grad der Gewissheit hat, welches vom Grad des (persönlichen) Glaubens oder der (persönlichen) Meinung hat (vgl. mit Kant Zitat 9).

Daher ist eine solche Person geneigt mit grundloser Anmaßung aufzutreten – eben, weil sie ihr Wissen und im gegebenen Fall das ihrer Wissenschaft überschätzt (vgl. mit Kant Zitat 10).

Dies kann in einer Wissenschaft dazu führen, dass diese im Indifferentism befangen letztlich in ein Chaos gerät (vgl. mit Kant Zitat 10) bzw. sie dadurch in ewige Widersprüche und in Streitigkeiten gerät – so wie es auch der Einzelperson ergeht, wenn sie ihr Wissen überschätzt (vgl. mit Kant Zitat 2a).

Verständlicherweise neigt die nicht-aufgeklärte Person zu überheblichem bzw. arrogantem Verhalten. Beziehungsweise ist sie geneigt mit Arroganz aufzutreten.

Und insgesamt wird eine derartige Haltung – falls sie in einer Gesellschaft allgemein vertreten wird –  für diese zum Nachteil und letztlich zum Schaden sein, weil die Aufklärung die eigentliche Grundlage für die positive Entwicklung des Wissens ist.

An dieser Stelle darf daran erinnert werden, dass auf dieser Grundlage in der jüngeren Geschichte der Menschheit die Wissenschaft entstanden sind, wodurch der Aberglaube überwunden werden konnte.

Zum Grad des Wissens

Immanuel Kant schreibt, dass alles Wissen mit Anschauungen beginnt, von da zu Begriffen geht und mit Ideen endigt (vgl. mit Kant Zitat 2a).

Wenn man nun hergeht und das Wissen untersucht, so findet man Wissen das auf der Ebene der Objekte bzw. auf der Ebene der Fakten überprüfen kann. Solches Wissen hat – wenn es unabhängig vom Subjekt erkannt wird den Grad der Gewissheit (vgl. mit Kant Zitat 9).

Sodann findet man Wissen von dem das erkennende Subjekt, also die erkennende Person, subjektiv überzeugt ist, dass ihr Wissen zutreffend ist, sie das Wissen aber nicht auf der Ebene der Objekte bzw. nicht auf der Ebene der Fakten überprüfen kann. In diesem Fall handelt es sich um Wissen vom Grad des Glaubens.

Und schließlich gibt es Wissen von dem die erkennende Person ihrerseits nicht gänzlich überzeugt ist. Die Person hält also dieses Wissen nur für mehr oder weniger gewiss. In diesem Fall handelt es sich um Wissen vom Grad einer Meinung.

Weil es Wissen von diesen unterschiedlichen drei Graden gibt, sollte man beachten um was für Wissen es sich im konkreten Fall handelt.

In gewissen Fällen kann man das Wissen mit Gewissheit bestimmen – falls es auf der Ebene der Objekte bzw. der Ebene der Fakten überprüft werden kann oder falls es durch das gesetzmäßig wiederholbare Experiment überprüft werden kann und daher durch die gesetzmäßige Demonstration der Beweis gestellt werden kann (etwa in der Physik, so zum Beispiel in der Festkörperphysik unter gewissen Bedungen – etwa in einem gewissen Temperaturbereich)

In anderen Fällen handelt es sich jedoch nur um subjektiv gewisses Wissen bzw. um ein Fürwahrhalten das mehr oder weniger ausgeprägt ist (vgl. mit Kant Zitat 9).

Man kann daher berechtigt sagen, dass nur eine Person im Sinn der Aufklärung aufgeklärt ist, wenn sie den Grad ihres Wissens bzw. des gegenständlichen Wissens beachtet und damit auch die Konsequenzen berücksichtigt, die sich aus dem Grad dieses Wissens ergeben (vgl. mit Kant Zitat 3a).

Dies sollte in allen Bereichen des Wissens beachtet werden. Dies sollte in der Praxis, in der Theorie und auch in der Wissenschaft beachtet und berücksichtigt werden.

Es sollte dies also konkret im Alltag, im Beruf, in der Politik, in der Wissenschaft, mit ihren verschiedenen Bereichen, somit in den Naturwissenschaften, in den Geisteswissenschaften, in der Medizin, in der Psychiatrie und in der psychiatrischen Wissenschaft, in der Psychologie, in der psychologischen Wissenschaft, in der Psychotherapie, in der Soziologie in der Religion und in der Religionswissenschaft, somit in der Theologie, in der Diplomatie und überhaupt in allen Bereichen des Wissens beachtet und berücksichtigt werden, damit man nicht in anmassende Behauptungen gerät, die nicht gerechtfertigt sind, und damit man Probleme vermeidet, in die man ansonsten grät, wenn man mit grundlosen  Anmaßungen auftritt, die nicht rational gerechtfertigt sind (vgl. mit Kant Zitat 10).

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(letzte Änderung 12.02.2024, abgelegt unter Begriff, Definition, Philosophie, philosophische Begriffe, Rechtsprechung, Wissen, Wissenschaft)

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