neurologische Störung

Eine neurologische Störung ist eine Störung der Gesundheit die sich entweder durch ein einzelnes neurologisches Phänomen/ein einzelnes neurologisches Symptom oder durch den neurologischen Symptomenkomplex manifestiert.

Die neurologische Störung tritt nämlich als Folge einer neurologischen Funktionsstörung klinisch in Erscheinung.

Man kann daher auch sagen: die neurologische Störung tritt klinisch als Folge einer Funktionsstörung des Nervensystems in Erscheinung.

Und gleichberechtigt kann man sagen: die neurologische Störung zeigt sich durch die klinische Erscheinung der beeinträchtigten neurologischen Funktion.

Es manifestiert sich die neurologische Störung also durch das klinische Erscheinungsbild der gestörten neurologischen Funktion.

Dabei kann die neurologische Funktionsstörung in gewissen Fällen auf eine ätiologische Diagnose zurückgeführt werden (Beispiel: Hirninfarkt) in anderen Fällen jedoch nicht (Beispiel: Krampfanfälle) und es können diese daher nur durch eine phänomenologische Diagnose bzw. nur durch eine syndromale Diagnose erfasst werden.*

Demgemäß wird in der Neurologie die neurologische Störung durch die entsprechende neurologische Diagnose in der neurologischen Diagnostik nach einem System geordnet – also systematisch – erfasst.*

Schließlich kann man auch sagen: eine neurologische Störung ist die Folge einer neuronalen Funktionsstörung die durch den charakteristischen phänomenologischen Befund erfasst wird und bei der in gewissen Fällen körperliche Befunde vorgezeigt werden können durch die die neurologische Diagnose – je nach Sachverhalt mehr oder weniger gesichert – als ätiologische Diagnose erfasst werden kann.

Bei einer neurologischen Störung ist also die neurologische Funktion beeinträchtigt und es zeigt sich dies durch die klinische Erscheinung und es können in gewissen Fällen auch sonstige körperliche Befunde erhoben werden um dadurch die neurologische Diagnose (mehr oder weniger verlässlich) zu sichern.

In der Diagnostik manch einer neurologische Störung kann also ein körperlicher Befund aufgezeigt werden, durch den man das Auftreten der neurologischen Störung erklären kann. Man kann also durch diese Kausalität des Störung des Nervensystems das Auftreten der neurologischen Störung verstehen und erklären. Das heißt man kann in einem derartigen Fall die neurologische Störung als Folge dieser körperlichen Ursache verstehen und erklären. Dies bedeutet: man kann in einem derartigen Fall die neurologische Diagnose durch diesen Befund in gewisser Hinsicht sichern. Dies trifft etwa auf eine Halbseitenparese zu, bei der im Rahmen der neurologischen Abklärung der Verschluss eines Astes der Arteria cerebri media nachgewiesen werden kann, wodurch in diesem Fall die vorerst bestehende Verdachtsdiagnose (Verdacht auf Schlaganfall) durch den körperlichen Befund gesichert werden kann.

In anderen Fällen einer neurologischen Störung ist dies nicht möglich, und kann die neurologische Diagnose nur auf Grund der klinischen Erscheinung bzw. nur durch das klinische Erscheinungsbild gestellt werden. In einem derartigen Fall wird die neurologische Störung durch den phänomenologischen Befund erfasst. Dies trifft etwa auf eine Migräne, auf Spannungskopfschmerzen, oder auf eine andere Form eines primären Kopfschmerzes zu, bzw. trifft dies generell auf eine neurologische Störung zu, die nicht auf einen körperlichen Befund zurückgeführt werden kann.

Schließlich gibt es in der Neurologie auch noch neurologische Störungen bei denen nicht ein einziger faktischer Befund aufgezeigt werden kann, sondern bei denen nach der klinischen Untersuchung, die den neurologischen Symptomenkomplex  erfasst hat, zusätzlich noch typische körperliche Befunde aufgezeigt werden können (zum Beispiel: bei Vorliegen einer Multiple Sklerose können in der Regel typische Liquorbefunde, typische evozierte Potenziale und typische bildgebende Befunde aufgezeigt werden). Dabei wird bei dieser neurologischen Störung/Krankheit letztlich die neurologische Diagnose gestellt, falls die erhobenen Befunde dem diagnostischen Schema hinreichend genügen.*)

Bei einer neurologischen Störung ist also die Funktion des Nervensystems gestört, und es wird in der Neurologie im Rahmen der klinischen Untersuchung und bei der Erhebung des neurologischen Befundes durch Einholung von Zusatzbefunden der Sachverhalt näher abgeklärt, um dadurch, nach Möglichkeit, die Kausalität der neuronalen Funktionsstörung näher zu bestimmen, und infolge eine rationale – also eine durch den Verstand und die Vernunft begründete Therapie zu unternehmen.

Demgemäß werden neurologische Störungen in der Neurologie, so weit als möglich, abgeklärt um letztlich eine qualifizierte neurologische Diagnose zu stellen. Im Gegensatz gelangt eine unklare Störung der Psyche   in der Psychiatrie zur näheren Abklärung um hier die psychische Störung bestmöglich zu bestimmen.

Es zeichnet sich eine neurologische Störung also vorwiegend durch körperliche Auffälligkeiten bzw. durch Störungen der körperlichen Funktion insbesondere der neurologischen Funktion aus, die sich in Form der klinischen Erscheinung der neurologischen Funktionsstörung manifestiert.

Allerdings gibt es nicht wenige neurologische Störungen bei denen neben der Störung der körperlichen Funktion auch die psychische Funktion gravierend beeinträchtigt ist, und wird demgemäß in der Diagnostik neben der neurologischen Störung in gewissen Fällen auch eine psychische Störung zu diagnostizieren sein (Beispiel: Schlaganfall der etwa eine Halbseitenparese zur Folge hat bei der auch erhebliche psychische Symptome und psychische Phänomene respektive psychopathologische Phänomene im Sinn eines psychischen Symptomenkomplexes in der Form eines organischen Psychosyndroms (OPS) in Erscheinung getreten ist).*

Demgemäß kann sich die Funktionsstörung des Nervensystems im konkreten Fall mehr durch neurologische und fallweise auch durch ausgeprägte psychische bzw. psychiatrische Auffälligkeiten bemerkbar machen in manchen Fällen sind auch Störungen/Beeinträchtigungen und Auffälligkeiten vorhanden die nach den Richtlinien von anderen medizinischen Fachbereichen zu therapieren sind.

Es kann als Folge der Beeinträchtigung der Funktion des Nervensystems also eine Störung der Gesundheit auftreten, die teils den Körper und teils die Psyche betrifft, und demgemäß wird entweder primär die neurologische Störung oder primär die psychische Störung die zu dieser Zeit erstrangige Diagnose sein. In manchen Fällen werden allerdings beide Diagnosen, also sowohl die neurologische wie auch die psychiatrische Diagnose gestellt.

Weiteres zur Diagnostik von neurologischen Störungen:

Die neurologische Störung wird in der Regel primär aufgrund des klinischen Erscheinungsbildes durch die neurologische Verdachtsdiagnose erfasst, und es kann durch die weitere Abklärung die neurologische Diagnose in gewissen Fällen durch objektive Befunde gesichert werden, wie dies oben am Beispiel des Schlaganfalls beschrieben worden ist. In einem derartigen Fall handelt es sich bei der neurologischen Diagnose Insult letztlich um eine ätiologische Diagnose.*

So wird in der Neurologie etwa die klinische Verdachtsdiagnose Hemiparese (Halbseitenlähmung) primär als phänomenonologische Diagnose erfasst, und es kann hier die neurologische Diagnose durch den bildgebenden Befund der etwa durch die MRT Untersuchung erhoben wird, valdiert werden womit dann eben diese auf der klinischen Erscheinung beruhende Diagnose in eine faktische Diagnose überführt werden kann. In einem derartigen Fall hat also der arterielle Verschluss, zum Beispiel eines Astes der Arteria cerebri media, zur lokalen Durchblutungsstörung des Gehirns und damit zur umschriebenen neuronalen Funktionsstörung geführt, und es bewirkt diese das klinische Erscheinungsbild der Halbseitenparese. In diesem Fall von neurologischer Störung konnte die Ursache der einseitigen Funktionsstörung durch den bildgebenden Befund unzweifelhaft aufgezeigt, und damit die neurologische Diagnose Hemiparese/Halbseitenlähmung allgemein anerkannt erklärt werden bzw. kann man in diesem Fall das Auftreten der neurologischen Störung durch diese Kausalität eindeutig verstehen.

Hingegen kann im Fall der neurologischen Diagnose Migräne kein objektiver Befund im Sinne eines faktischen Befundes erhoben werden, sondern es beruht hier die Diagnose der neurologischen Störung allein auf dem phänomenologischen Befund bzw. auf der Phänomenologie der klinischen Erscheinung der neurologischen Störung und deren klinischem Verlauf.

Und handelt es sich demgemäß um eine syndromale Diagnose bzw. um eine neurologische Diagnose die aufgrund der Syndromatologie gestellt wird.*

Daher kann eine derartige neurologische Störung und die zugehörige neurologische Diagnose vom Arzt nur subjektiv gültig, aufgrund des klinischen Erscheinungsbildes gestellt werden.

In der Heilkunde wird der Verdacht auf eine neurologische Störung in der universitären Medizin (Schulmedizin) in vielen Fällen von einem Arzt für Allgemeinmedizin/Facharzt für Allgemeinmedizin oder einem Facharzt eines sonstigen Fachgebietes gestellt. Hingegen wird die Abklärung von unklaren Fällen in der Regel von einem Facharzt/Fachärztin für der Neurologie – also von einem Neurologen bzw. einer Neurologin – vorgenommen und es werden hier in der Regel neben dem klinischen neurologischen Befund diverse fachspezifische Zusatzbefunde (spezielle Laborbefunde, bildgebende Befunde: Computertomographie (CCT), Magnetresonanztomographie (MRT), Elektrophysiologie: Elektroenzephalogramm (EEG), Elektromyogramm (EMG), Elektroneurographie (ENG), Evozierte Potentiale und weitere) erhoben, durch die im konkreten Fall die neurologische Verdachtsdiagnose je nach Fall und Sachverhalt mehr oder weniger gesichert werden kann.

Besonderheiten bei neurologischen Störungen:

Bei einer neurologischen Störung ist nicht selten das Bewusstsein der betroffenen Person gestört. Man kann auch sagen, dass die Vigilanz beeinträchtigt ist und es stellt der Arzt in einem solchen Fall demgemäß eine Bewusstseinsstörung fest, die als Folge einer neuronalen Funktionsstörung aufgetreten ist.

So kennt man zum Beispiel die Bewusstseinsstörungen, die als Folge einer Kopfverletzung auftreten (Bewusstseinstrübung mit Störung in der Orientierung bis hin zu einem Zustand den man als Koma bezeichnet. Zum Beispiel kann ein Koma infolge einer Gehirnerschütterung oder Gehirnprellung, also bei Schädelhirntrauma auftreten).

Andere neurologische Störungen manifestieren sich etwa in der Form der unterschiedlichen Lähmungen, es können Gefühlsstörungen oder extrapyramidale Symptome und extrapyramidale Phänomene (Beispiel: Gangstörung, Gangataxie) auftreten.

In diesem Sinn gibt es die unterschiedlichsten neurologischen Störungen, die sich durch das entsprechende klinische Erscheinungsbild manifestieren.

Nachfolgend werden einzelne neurologische Störungen aufgelistet, die sich zum Teil als Symptom oder nur als Phänomen und zum Teil als neurologischer Symptomenkomplex manifestieren:

Zittern

Schwindel

Doppelbilder

Parese (motorische Schwäche) / Lähmung

Hemiparese

Hemiplegie

abgeschwächte Reflexe

Seitendifferenz der Reflexe

Sensibilitätsstörungen

Kribbelparästethesie

Kopfschmerz

Migräne

Spannungskopfschmerz

Neuralgie

Trigeminusneuralgie

Karpaltunnelsyndrom

Krampfanfall, Epilepsie

Parkinsonkrankheit / Parkinson-Syndrom

Multiple Sklerose

Bewusstseinstrübung infolge einer körperlichen neurologischen Ursache

bis hin zum Koma

Wachkoma

usf.

In diesem Sinn gibt es die verschiedensten peripher oder zentral bedingten neurologischen Störungen die die unterschiedlichen neurologischen Phänomene hervorbringen.

In der Neurologie werden in der Praxis und in der Klinik durch die neurologische Untersuchung die neurologischen Störungen abgeklärt.

In einem neurologischen Gutachten wird eine neurologische Störung im Hinblick auf eine gewisse Fragestellung untersucht. So geht es etwa um die Frage ob infolge der neurologischen Störung die Arbeitsfähigkeit respektive die Berufsfähigkeit noch gegeben ist. Oder es geht um die Frage ob zum Beispiel infolge einer Verletzung am Nervensystem eine Minderung der Erwerbsfähigkeit eingetreten ist.

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Weiteres* zur Diagnostik von neurologischen Störungen, aus erkenntnistheoretischer Sicht auf Grundlage der Philosophie von Immanuel Kant in meinem Buch:

Diagnostik, Klassifikation und Systematik in Psychiatrie und Medizin

erschienen im April 2019 im Verlag tredition

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(letzte Änderung 21.11.2020, abgelegt unter: Definition, Diagnostik, Gutachten, Medizin, Neurologie)

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