Sachverständiger

Ein Sachverständiger ist eine Person die über besondere Sachkenntnis verfügt.

Es ist dies nämlich eine Fachperson, die in diesem Fach eine Ausbildung absolviert hat und deswegen über den Sachverhalt aus Sicht dieses Fachgebiets ein Gutachten erstatten kann.

Mit anderen Worten: Ein Sachverständiger ist ein Gutachter der in einem gewissen Fachbereich über fachliches Wissen verfügt und deswegen über den Sachverhalt – der aus der Sicht dieses Fachbereichs zu beurteilen ist – eine Expertise abgeben kann, die etwa für das Gericht als Beweismittel dient.

Selbstverständlich gibt es männliche sachverständige Personen und weibliche sachverständige Personen. Dies wird hier allerdings nicht weiter unterschieden.

Es gibt praktisch in allen Bereichen des Wissens und damit in allen Berufen sachverständige Fachleute, die in diesem Sinn fachlich qualifizierte und vom Gericht zertifizierte Gutachten zur Beurteilung von Sachverhalten abgeben können.

Etwa in der Medizin mit ihren verschiedenen Fachbereichen gibt es Sachverständige in den verschiedenen Disziplinen (Innere Medizin, Chirurgie, Orthopädie, HNO, Neurologie, Gynäkologie Gerichtsmedizin usf.) desgleichen in der Psychiatrie und Psychologie und damit in der Forensischen Psychiatrie und in der Forensischen Psychologie.

Im Rahmen der beruflichen Tätigkeit gibt praktisch jede ausgebildete Fachperson immer wieder eine fachliche Meinung ab, die den Stellenwert eines Gutachtens hat. Daneben gibt es Fachleute die insbesondere vom Gericht als Sachverständige zu fachlichen Fragen zugezogen werden, weil das Gericht selbst die Sache ohne die Hilfestellung des Sachverständigen nicht beurteilen und entscheiden kann. Daher wird ein gerichtlich bestellter Sachverständiger bzw. ein gerichtlich bestellter Gutachter auch als „Gehilfe des Gerichtes“ bezeichnet.

Ein Sachverständiger der die Voraussetzungen eines gerichtlich bestellten Sachverständigen erfüllt ist ein zertifizierter Sachverständiger bzw. ein gerichtlich beeidigter Sachverständiger.

Es gibt also nicht nur in der Medizin, Psychiatrie, Psychologie sachverständige Fachleute, sondern praktisch in allen Bereichen und Berufen, etwa in der Technik, in der Wirtschaft, im Steuerwesen usf.

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(letzte Änderung 29.11.2023, abgelegt unter: Gutachten, Definition, Forensik, Psychiatrie, Medizin, Forensische Psychiatrie)

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