wahnhafte Gewissheit

Die wahnhafte Gewissheit ist die subjektive Gewissheit, wie sie beim Wahn auftritt.

Es ist dies also die unverrückbare subjektive Gewissheit, die infolge des Wahneinfalls aufgetreten ist, und im Bewusstsein der betroffenen Person persistiert, obwohl sie im Widerspruch zur Realität  besteht.

Dabei gründet sich die wahnhafte Gewissheit auf die Wahnidee bzw. die wahnhafte Idee, wie sie durch den Wahneinfall erstmals aufgetreten ist.

Man kann auch sagen: die wahnhafte Gewissheit ist die Folge einer krankheitswertigen Assoziationsstörung die nicht korrigierbar ist.

Eine annähernd gleiche Verfassung der Psyche kann auch bei einer überwertigen Idee vorkommen, hier ist die betroffene Person letztlich jedoch fähig ihr subjektives Urteil an der Realität überprüfen und somit gemäß der gemeinsamen Wirklichkeit zu korrigieren.

Die wahnhafte Gewissheit ist also ein psychopathologisches Phänomen das in der Psychiatrie bei gewissen psychischen Störungen vorkommt. Weil dieses psychopathologische Phänomen vor allem beim Wahn vorkommt  wurde es vom Psychiater und Philosoph Karl Jaspers in seinem Buch „Allgemeine Psychopathologie“ so benannt.

Relativ häufig kommt dieses psychopathologische Phänomen bei einer psychischen Störungen vom Typ der Schizophrenie vor.

Es kommt dieses psychopathologische Phänomen unter Umständen auch bei einer Demenz vor, etwa bei manch einer Demenz von Typ der  Alzheimer Demenz (Alzheimerkrankheit), wo es in Folge von Merkfähigkeitsstörungen und Gedächtnisstörungen zu Kritikstörungen und damit zur falschen subjektiven Gewissheit kommt und damit Sachverhalte von der Person wahnhaft verkannt werden.

Auch bei anderen psychischen Störungen, etwa in einem Drogenrausch, im Delir und bei anderen psychischen Störungen kann dieses psychopathologische Phänomen vorkommen, bei dem die betroffene Person subjektiv unverrückbar vom Erlebten überzeugt ist – weil sie dies innerlich wahrscheinlich leibhaftig erlebt und spricht man daher von wahnhafter Gewissheit bzw. ist dieses Erleben für die betroffene Person unverrückbar gewiss.

Man kann also sagen, dass die wahnhafte Gewissheit bei unterschiedlichen Formen einer Psychose vorkommt.

Dabei zeichnet sich dieses psychische Phänomen bzw. aus der Sicht des untersuchenden Psychiaters dieses psychopathologische Phänomen dadurch aus, dass die betroffene Person trotz der Vorführung von entsprechenden Argumenten nicht davon überzeugt werden kann, dass sie sich irrt bzw. dass ihre Sichtweise nicht der Realität entspricht. Die Korrektur an der Realität ist also der wahnkranken Person möglich und resultiert aus diesem Sachverhalt – etwa im Hinblick auf eine Tathandlung – Schuldunfähigkeit weil die wahnkranke Person nicht anders disponieren konnte. Mit anderen Worten die Dispositionsfähigkeit und die Diskretionsfähigkeit war wegen der psychischen Störung nicht möglich und wird dies vom befassten Sachverständigen in seinem psychiatrischen Gutachten im Rechtsverfahren darzustellen, zu erläutern und zu erklären sein.

Die wahnhafte Gewissheit ist psychopathologischer Begriff der insbesondere in der Forensischen Psychiatrie von praktischer Bedeutung ist.

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(letzte Änderung 18.09.2020, abgelegt unter: Psychopathologie, psychische Störung, Psychiatrie, Forensische Psychiatrie, Forensik, Definition)

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