körperlicher Befund

Ein körperlicher Befund ist ein Befund der sich primär auf den Körper bezieht.

Dabei kann der körperliche Befund sich auf Fakten respektive auf Tatsachen gründen – und es handelt sich in einem solchen Fall um einen objektiv bestimmbaren Befund.

Oder der körperliche Befund gründet sich auf die klinische Erscheinung. In einem derartigen Fall ist der körperliche Befund ein phänomenologischer Befund. Weil hier ein Subjekt die klinische Erscheinung beurteilt – fließen subjektive Kriterien in die Beurteilung des Befundes mit ein.

Diskussion von klinischen Befunden:

objektiver körperlicher Befund:

Eine im Röntgenbild sichtbare Fraktur – ist ein objektiver Befund – der auf Grundlage einer faktischen Einheit in der Diagnostik bestimmt werden kann.

subjektiver körperlicher Befund:

Ein Symptomenkomplex der in der Neurologie als Migräne diagnostiziert wird – ist ein körperlicher Befund der aufgrund der klinischen Erscheinung und des Verlaufs erhoben wird. Es wird diese Diagnose also auf Grundlage eines subjektiven Befundes gestellt, da hierbei subjektive Kriterien einfließen – was insbesondere im diagnostischen Grenzfall deutlich wird (handelt sich um einen Spannungskopfschmerz oder um eine Migräne – oder um sonst eine Form eines Kopfschmerz der aufgrund des Symptomenkomplexes gestellt wird?)

„Gemischter Fall“ – objektive Kriterien und subjektive Kriterien bestimmen die Diagnose des körperlichen Befundes:

In der Histopathologie gründet sich der Befund auf das histopathologische Bild. Ein solcher Befund nimmt eine Zwischenstellung ein, insofern er sich einerseits auf sinnlich wahrnehmbare Merkmale gründet und diese vom Betrachter/Histopathologen/Zytopathologen im Zusammenhang als Bild gesehen werden. Es sind hier einerseits Merkmale vorhanden und optisch sichtbar die unzweifelhaft und damit de facto objektiv feststellbar sind. Anderseits entsteht das Bild durch die Zusammenschau – der einzelnen Merkmale – und so gesehen fließen auch subjektive Faktoren in die Beurteilung und Bewertung mit ein. Man kann sagen, dass hier die klinische Erscheinung von Relevanz ist.*

 

Erkenntnistheoretisch bzw. philosophisch betrachtet erkennt man, dass es in der Heilkunde auf der Ebene des Körpers Befunde gibt, die körperlich und damit physisch bestimmbar sind – und die daher allgemein gültig messbar sind, und andererseits gibt es Befunde in Bezug auf den Körper die nur jenseits der physis, die also nur meta-physisch, somit nur auf Grundlage der klinischen Erscheinung bestimmbar sind. Diese körperlichen Befunde können also nur auf der „Ebene der Ideen“ durch den Begriff der Idee und daher nur durch die systematische Einheit der Idee erfasst werden, falls die Merkmale der Idee durch das Schema der Idee geistig aufgefasst werden (vgl. mit Kant Zitat 7).

Demgemäß können die einen körperlichen Befunde in der Regel objektiv gültig bestimmt werden, weil sie auf ein Objekt zurückgeführt und auf dieser Grundlage allgemein gültig bestimmt werden können, wohingegen die anderen körperlichen Befunde sich zwar auf den Körper bzw. auf die körperliche Erscheinung beziehen  – etwa als körperliche Symptome und körperliche Phänomene. Weil sich diese Befund jedoch auf Erscheinungen gründen bzw. weil dies phänomenologische Befunde sind, können sie nur subjektiv gültig bestimmt werden. Das Erkennen bzw. das Feststellen des jeweiligen Befundes bzw. des jeweiligen Merkmals ist vom erkennenden Subjekt abhängig (vgl. mit Kant Zitat 9 und mit Kant Zitat 7).

Dieser Sachverhalt wird besonders in einem diagnostischen Grenzfall deutlich.

Man erkennt damit, dass körperliche Befunde in der Medizin bzw. in den Fachbereichen der Medizin (Innere Medizin, Pädiatrie, Neurologie, Chirurgie, Orthopädie, Gynäkologie, Augenheilkunde, HNO usf.) in der Diagnostik teils allgemein gültig bzw. objektiv gültig bestimmt werden können – andere jedoch nicht – bzw. können diese nur subjektiv gültig bestimmt werden.

Nachfolgend einige Beispiele für körperliche Befunde:

Enzymwerte des Herzmuskels, der Leber falls sie im Blut in relevanter Konzentration erscheinen

histologischer/histopathologischer/zytopathologischer Befund (Blutzellen, Leberzellen, Nierenzellen, atypische Zellen, normale Zellen usf.)

Nachweis von Bakterien, Viren, Anitikörpern im Blut, im Liquor

Knochenbruch etwa im Röntgenbefund als bildgebender Befund

Sauerstoffsättigung im Blut.

Blutzucker

Blutfette

Blutspiegel einer Substanz nach Medikamenteneinahme

Alhololspiegel im Blut nach Alkoholkonsum

usw.

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Weiteres* zur Beurteilung von Befunden – aus erkenntnistheoretischer Sicht betrachtet – untersucht auf Grundlage der Philosophie von Immanuel Kant in meinem Buch:

Diagnostik, Klassifikation und Systematik in Psychiatrie und Medizin

erschienen im April 2019 im Verlag tredition

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(letztes Änderung 10.01.2023, abgelegt unter: Befund, Definition, Diagnose, Diagnostik, Erkennen, Gutachten, Heilkunde, Medizin, Psychiatrie)

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