Ein häufiger medizinischer Sachverhalt

Ein häufig anzutreffender medizinischer Sachverhalt ist der Folgende:

Ein Patient hat Beschwerden, geht zum Arzt, dieser untersucht ihn und findet nichts Körperliches, das man behandeln sollte oder mit Aussicht auf Erfolg behandeln kann. Eventuell wird der Patient auch noch zu einem Facharzt geschickt und auch dort ist das Ergebnis, dass nichts Körperliches vorliegt, was man mit Aussicht auf Erfolg behandeln kann.

Am Ende der Abklärung bekommt der Patient in einem solchen Fall oftmals zu hören, dass er „körperlich nichts hat“ und, dass seine Beschwerden psychisch bedingt sind.

Nun ist guter Rat teuer.

Was soll gemacht werden?

Soll sich der Patient in Psychotherapie begeben?

Soll er sich an die Alternativmedizin wenden?

Was soll und kann gemacht werden?

Selbstverständlich können die Fragen, die sich im einzelnen konkreten Fall stellen, hier nicht durch eine „Generalantwort“ beantwortet werden. Dies ist auch nicht meine Absicht. Vielmehr möchte ich an dieser Stelle den Sachverhalt vom Standpunkt des medizinischen Erkennes beleuchten. Wie sich zeigen wird, ergeben sich aus dieser Untersuchung sodann gewisse allgemeine Antworten bzw. Hinweise.

Gehen wir zurück zur Ausgangssituation:

Der Patient hat gewisse Beschwerden, die Ärzte haben ihn untersucht und nichts herausgefunden, was somatisch (= körperlich) aussichtsreich behandelt werden kann.

Die Frage: Ist die gesundheitliche  Störung körperlich bedingt? wurde nach der somatischen Abklärung dahingehend beantwortet, dass eine körperliche „Ursache“ nicht gefunden wurde.

Damit stellt sich die Frage: Ist die gesundheitliche Störung „psychisch bedingt“?, oder ist sie durch sonst eine fassbare Ursache „bedingt„?

Der Mensch sucht nach einer Antwort, um Wege des Handelns und Behandelns zu finden.

Geht man noch eine Stufe tiefer, so findet man auf der einen Seite einen medizinischen Sachverhalt, so wie er sich gegenwärtig darstellt, wie er gegenwärtig vorgefunden wird, oder mit nochmals anderen Worten: wie er gegenwärtig in Erscheinung tritt. Es findet sich also ein Symptomenkomplex mit Symptomen und verschiedenen Phänomenen von dieser und jener Art, ohne, dass nach Anwendung der schulmedizischen Diagnoseschemata gesagt werden könnte, was der Patient genau hat und es stellt sich die Frage: welche „Ursache“ bzw. welche Faktoren haben zu diesem Symptomenkomplex geführt.

Es geht also um die Frage: Welche Ursache ruft die Erscheinung (Phänomene) hervor.

Nun ist es so, dass man sieht „was ist“, man weiss aber nicht wie dieses „Etwas“ zu Stande gekommen ist, wie es zu erklären ist.

Über das menschliche Erkennen schreibt Immanuel Kant das Folgende:

So fängt denn alle menschliche Erkenntnis mit Anschauungen an, geht von da zu Begriffen, und endigt mit Ideen.” (vgl.mit Kant Zitat 2a)

In Bezug auf unsere obige Frage, stellt sich also, unter Berücksichtigung des vorigen Kant Zitats die Frage, wie kommen wir zu den Begriffen und wie sodann weiter zu den Ideen?

Da im gegenständlichen Fall offensichtlich von den untersuchenden Ärzten keine körperliche Ursache gefunden werden konnte, bleibt die Frage durch welche nicht-körperlichen bzw. nicht „physisch“ fassbare Ursache das Erscheinungsbild verursacht ist – und hier befinden wir uns offensichtlich „jenseitigen“ Feld der „physis„, also im Feld der „Meta-Physis“ bzw. im Feld der Metaphysik im ursprünglichen Sinne (nicht im Sinn von Physik und Metaphysik, wie  wir sie aus dem Schulunterricht kennen und auch nicht im Sinn des Begriffes: Metaphysik, wie er im Fremdwörterlexikon erklärt wird, sondern im ursprünglichen Sinn, wie die alten Griechen den Begriff verstanden haben als sie von demjenigen sprachen, was jenseits des „physis ist.)

Nun gilt aber, „dass der hypothetische Gebrauch der Vernunft aus zum Grunde gelegten Ideen, als problematischer Begriffe“ nicht konstitutivist. (vergleiche Kant Zitat 5)

Denn wie könnten wir es begründen und beweisen, dass diese oder jene Ursache (Erklärung) die „richtige“ ist und eine andere die „falsche“ ist- sondern es ist jede Erklärung (Ursache), zu der wir auf diesem Wege gelangen nur regulativ.

Regulativ im Sinne der Aussagen von Immanuel Kant, dass „wir uns aller Methoden und Grundsätze“ bedienen sollen „um der Natur nach allen möglichen Prinzipien der Einheit“ näher zu kommen, „worunter die der Zwecke die vornehmste ist„, „niemals aber die Grenzen zu überfliegen, außerhalb welcher für uns nichts ist als leerer Raum„. (vgl.mit Kant Zitat 2a)

Angewandt auf den obigen Sachverhalt (in dem keine beweisenden körperlichen objektiven Befunde vorliegen), würde dies bedeuten, dass wir letztlich in einem solchen Fall nicht objektiv entscheiden und wissen können, ob etwas „psychisch bedingt“ ist, oder ob es „körperlich bedingt“ ist, oder ob es sonst wie „bedingt ist“, all dies können wir nicht objektiv und damit nicht allgemein gültig wissen. In einem solchen Fall können wir nur subjektiv eine Erkenntnis erlangen, die dem jeweils Erkennenden als die subjektiv plausibelste erscheint (griechisch: phenomenon – das was erscheint, das Erscheinende). Naturgemäß entsteht diese subjektive Erkenntnis auf der Grundlage der subjektiven Sichtweise bzw. auf der Grundlage des Vorwissens das der Erkennende hat.

Es ist hier also kein objektives Wissen sondern nur ein subjektives Wissen möglich. Und je nach dem gibt es hier wiederum unterschiedliche Grade des Wissens.

Das heißt, im konkreten Fall wird dem jeweils Erkennenden, gemäß seiner subjektiven Sichtweise, entweder diese oder jene Vorgehensweise als die plausibelste, nützlichste und damit zweckdienlichste erscheinen.

Welche Methode bzw. welche Vorgehensweise die „beste“ und damit die „richtige“ ist, können wir, so gesehen in einem solchen Fall nicht allgemein gültig wissen, sondern es wird dies vom medizinischem Weltbild und somit von der subjektiven Sichtweise bzw. vom subjektiven Wissen des Einzelnen abhängen.

Der weitere Verlauf wird sodann allerdings weisen, ob der eingeschlagene Weg im konkreten Fall der „richtige“ war bzw. ein „hilfreicher“ und „nützlicher“ war, oder ob allenfalls zukünftig im besagten Fall ein anderer Weg beschritten werden soll. Darum der Wahlspruch an Jedermann und Frau:  „….habe Mut dich deines eigenen Verstandes zu bedienen“ sei dir aber der Erkenntnisgrenzen bewusst die uns diesbezüglich auferlegt sind. Oder man kann auch sagen: man soll aufgeklärt sein. Man soll durchaus sich die verschiedenen Meinungen anhören was am besten zu tun ist, aber letztlich sollte man sich selbst entscheiden. Das bedeutet man soll im Sinn der Aufklärung aufgeklärt sein.

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(letztes update 1.8.2013, abgelegt unter Medizinische Diagnostik, Diagnostik, Medizin, Psychiatrie)

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