vaskuläre Einheit

Eine vaskuläre Einheit ist in der Medizin eine Einheit die einen Gewebebezirk versorgt.

Es handelt sich dabei also um eine anatomische Einheit, die gemäß der Lehre der Anatomie einen bestimmten Gewebebezirk versorgt.

Man kann z.B. den vaskulären Bezirk der Arteria cerebri media angeben, oder den vaskulären Bezirk der Arteria cerebri posterior, die jeweils einen gewissen Bereich des Gehirns mit Blut versorgen. Oder man kann auch einen mehr oder weniger scharf begrenzten venösen Bezirk angeben, oder den Bezirk der durch ein Lymphgefäß oder ein Netz von Lymphgefäßen mehr oder weniger scharf begrenzt drainiert wird.

Wenn man die Vielfalt der vaskulären Versorgung in der Anatomie beachtet, dann findet man, dass die Art der Versorgung in Bezug auf einen Typus bestimmt wird. Man kann also nur gemäß einem definierten Ideal ein Versorgungsgebiet und damit eine Versorgungseinheit angeben. In der Realität kann im konkreten Fall ein Versorgungstyp vorliegen, der dem Ideal mehr oder weniger entspricht. Die reale Versorgung kann also vom Ideal abweichen. Es kann sein, dass die konkrete Einheit dem Typ bzw. dem Ideal entspricht, so wie es im Anatomie-Lehrbuch beschrieben ist. Die reale Form kann diesem Ideal mehr oder weniger entsprechen, oder sie kann davon mehr oder weniger abweichen. In der Realität kann also eine ganz andere Gefäßvariante vorliegen, so dass dieser konkrete Versorgungstyp dem Ideal kaum oder nur wenig entspricht.

Man erkennt damit, dass es sich bei einer vaskulären Einheit um eine biologische Einheit handelt, die philosophisch betrachtet nur durch den Begriff der Idee erfasst werden kann, der als systematische Einheit der Idee im Bewusstsein der erkennenden Person – eben als der Begriff der Idee erscheint (vgl. mit Kant Zitat 7).

Man erkennt ferner damit, dass eine vaskuläre Einheit, so wie sie im konkreten Fall vorliegt nicht unbedingt der Funktionseinheit – oder man kann auch sagen der funktionellen Einheit – entspricht. Es kann sein, dass die im konkreten Fall existente – also die real bestehende vaskuläre Einheit der definierten anatomischen Einheit – wie sie im Lehrbuch als definiertes Ideal beschrieben worden ist – also der beschriebenen Funktionseinheit weitgehend entspricht. Es kann aber auch sein, dass sie dieser Einheit weitgehend nicht entspricht.

Dies ist von Bedeutung für die Praxis der Klinik und für die Wissenschaft.

Ferner ist dies für die Bildgebung in der Radiologie und damit für die Neurologie und Neurochirurgie von Bedeutung, weil die Relation zwischen der bildgebenden Einheit (die im sichtbaren Bild, als  darstellbare Einheit eine mehr oder weniger scharf abgegrenzte Einheit und damit eine faktische Einheit ist) und einer Funktionseinheit, die eine systematische Einheit ist, grundsätzlich nicht bestimmt werden kann (Weiteres dazu in meinem Buch).

Daher kann etwa in der Medizin in der Diagnostik die Relation des bildgebenden Befundes mit der Funktionsstörung – so etwa in der Neurologie bei einer neurologischen Störung – durch den bildgebenden Befund der Computertomograpie (CCT), oder den der Magnetresonanztomograpie (MRT), oder bei der Pet Scan Untersuchung und auch bei der funktionellen Bildgebung, etwa mit der Methode der Funktionellen Magnetresonanztomographie (fMRT) nicht bestimmt werden. (Ein Beispiel: man sieht im bildgebenden Befund ein Haemangiom in einem Bereich des Kortex. Aus diesem bildgebenden Befund kann nicht erkannt werden in welchem Umfang die neurologische Funktion beeinträchtigt ist, weil die Relation der faktischen Einheit zur systematischen Einheit aus prinzipiellem Grund nicht bestimmbar ist)

Bei all den bildgebenden Methoden kann die Übereinstimmung bzw. die Differenz zwischen der anatomisch vaskulären Einheit und der Funktionseinheit von Relevanz sein – sie muss aber nicht unbedingt von Relevanz sein. Und es ist daher diese Gegebenheit unter anderem für die Neurochirurgie bzw. die Neurologie von Relevanz. Im Ergebnis bemerkt man also, dass aus dem bildgebenden Befund keine zwingende Aussage über die Funktion gemacht werden kann.

Es kann die Relation einer anatomisch vaskulären Einheit zu einer Funktionseinheit oder zu einer funktionellen Einheit betrachtet werden, wie dies etwa in der Neurologie der Fall ist, oder es kann die Relation einer vaskulären Einheit zu einer bildgebende Einheit betrachtet werden, wie dies etwa in der Radiologie der Fall ist.

Immer ist man in der Heilkunde mit dem Vergleich bzw. der Relation von Einheiten befasst, die entweder durch objektivierbare Einheiten also durch faktische Einheiten bestimmt sind, oder durch systematische Einheiten.

Die Unterschiede der jeweiligen Einheiten – und die damit verbundenen Konsequenzen – sollte man in der Praxis und Wissenschaft beachten und berücksichtigen.

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(letzte Änderung 26.10.2019, abgelegt unter: Diagnostik Diagnostizieren, Einheit, Evidenz, Gesundheit, Krankheit / gesundheitliche Störung, Medizin, Medizinische Diagnostik, Nervensystem, Neurologie, Norm, Regel, Unterschied, Wissen, Wissenschaft, Zusammenhang, Erkenntnisobjekt)

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