Einheit – gesundheitiche Störung? oder Krankheit?

Es stellt sich in der Heilkunde gelegentlich die Frage: handelt es sich um eine abgegrenzte Krankheit im Sinn einer allgemein gültig bestimmbaren Einheit, oder um eine gesundheitliche Störung, die auf der Grundlage eines Konzepts erfasst wird, und bei der es eigentlich keine allgemein gültig feststellbare Grenze im Übergang zum Gesunden bzw. zum Normalen gibt.

Verschiedene gesundheitliche Störungen werden als Krankheit angesehen und als solche bezeichnet, obwohl es sich genau genommen um keine abgegrenzten Einheiten handelt, die allgemein gültig, sprich objektiv gültig auf der Ebene der „physischen“ Objekte bestimmt werden können, sondern handelt es sich um eine Einheit, die nur als der Begriff  einer Idee auf der Ebene der Vorstellungen subjektiv gültig bestimmt werden kann. In einem solchen Fall ist eine Einheit eine systematische Einheit (vgl. mit Kant Zitat 7). Es handelt sich dann also um eine Einheit, die auf der Ebene der Vorstellungen bzw. auf der Ebene der Ideen als Einheit erscheint. Eine solche Einheit kann man genau genommen nicht allgemein gültig auf der Ebene der Objekte bestimmen, sondern kann man eine solche Einheit nur subjektiv gültig auf der Ebene der Ideen  bestimmen, weil diese sich auf Symptome und auf nicht-objektivierbare Phänomene gründet, die durch den Bezug auf diese Idee bzw. durch den Bezug auf das Schema dieser Idee aufgefasst werden. (vgl. mit Kant Zitat 7).

In der Psychiatrie trifft dies für alle psychischen Störungen zu. Also auch für die Einheit Schizophrenie, die Einheit Depression, die Einheit ADHS und alle anderen psychischen Störungen, die auf der Grundlage einer psychiatrischen Idee bzw. auf der Grundlage eines psychiatrischen Konzepts erfasst werden.

Auch in der Medizin gibt es viele diagnostische Einheiten, die auf der Grundlage eines Konzepts erkannt und diagnostisch erfasst werden, und die nicht auf der Ebene der Objeke allgemein gültig bestimmt werden können. Dies trifft auf die Einheiten: Migräne, Spannungskopfschmerz, Fibromyalgie, Somatoforme Störung, vegetative Dystonie, Fatigue Syndrom und viele andere funktionelle Störungen zu.

Bei all diesen Einheiten, die auf der Grundlage eines Symptomenkomplexes diagnostisch erfasst werden, der erkannt wird wenn eine projektierte Einheit auf die klinischen Erscheinungen projiziert wird, kann man keine Grenze zur Normalität finden.

Man sollte daher eine solche Einheit, die eine systematische Einheit ist, bzw. den Begriff einer solchen Einheit, der ein regulativer Begriff ist immer nur relativistisch verwenden, damit die Sichtweise der Realität entspricht. Im anderen Fall wenn man irrtümlich die Idee konstitutiv verwendet gerät man in Widersprüche. Wie könnte man z.B. noch mit gutem Grund behaupten, dass z.B. weiterhin eine Migräne besteht, oder eine Schizophrenie besteht, oder sonst eine gesundheitliche Störung besteht, obwohl sich der Symptomenkomplex zurückgebildet hat?

Es wird damit deutlich, dass man bei der Verwendung der diagnostischen Bezeichnung immer beachten sollte auf welcher Erkenntnisbasis die gesundheitliche Störung erkannt wird. Wenn die Störung als solche nicht objektiv gültig bestimmt werden kann, sondern wenn sie nur auf der Grundlage einer Idee erkannt werden kann (vgl. mit Kant Zitat 7), dann sollte man den verwendeten Begriff immer nur relativistisch verwenden, weil die Bezeichnung nur relativ gültig ist. (vgl. mit Kant Zitat 3a)

Anmerkung: Wenn sie sich eine Einheit auf Phänomene gründet, die „physisch“ messbar sind, dann kann die Einheit „physisch“ allgemein gültig bestimmt werden, auch wenn sie sich nicht auf ein Objekt im Sinn eines soliden Objekts gründet, weil dieses Erkenntnisobjekt doch ein „physisches“ Objekt ist, das „physisch“ gemessen werden kann (z.B. die Konzentration eines Metabolits im Serum etc.).

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