Sichtweise

Die Sichtweise ist eine Weise/Art wie der Sachverhalt von der Person gesehen wird.

Dabei kann es sich um die visuelle Sicht handeln, wie man etwas mit den eigenen Augen sieht.

Oder es ist dies eine geistige Sicht, wie der Sachverhalt von der Person „geistig„/mental „gesehen“ wird.

Man muss hier also unterscheiden, ob es sich um optisches bzw. visuelles Sehen oder um geistiges Sehen handelt, insofern das geistige Sehen auf dem Denken der Person beruht.

Bei der geistigen Sicht bzw. Sichtweise beruht das geistige Sehen also auf dem persönlichen Urteil der Person.

Man kann auch sagen, dass die geistige Sichtweise sich auf eine systematische Einheit bezieht.

Im Gegensatz dazu bezieht sich das optische Sehen bzw. das visuelle Sehen auf eine faktische Einheit.

Mit anderen Worten kann man sagen, dass manch eine Sichtweise eine Tatsache/Fakten/Objekte beurteilt,

hingegen beurteilt in einem anderen Fall die Sichtweise: eine Idee/eine Vorstellung/ein Konzept/eine Theorie usw.

 

Unterschied bezüglich der Sichtweisen beachten:

In Bezug auf Ideen / Vorstellungen usw. repräsentiert die Sichtweise also die persönliche Sicht bzw. die persönliche Ansicht/den persönlichen Aspekt in Bezug auf den gegebenen Sachverhalt.

Demgemäß zeigt sich die persönliche Sichtweise in der persönlichen Meinung oder im persönlichen Glauben.

Es macht also einen großen Unterschied, ob sich die Sichtweise auf Fakten/ein Objekt/auf Tatsachen bezieht, oder auf eine Idee. die im Bewusstsein der denkenden Person – in Bezug auf einen gewissen Sachverhalt in ihrem Bewusstsein erscheint.

Im einen Fall von Wissen handelt es sich dabei um objektives Wissen. Im anderen Fall um subjektives Wissen.

Durch die Sichtweise kann die Person den Sachverhalt als erkennendes Subjekt in geistiger Hinsicht dem jeweiligen Sinn nach verstehen und erklären.

Man kann auch sagen: die Sichtweise beruht auf der persönlichen Sicht bzw. auf der persönlichen/individuellen geistigen Ansicht der Person, die den Zusammenhang in diesem Sinn erkennt/versteht/untersucht/analysiert usf.

Die Sichtweise beruht also auf dem Verstand bzw. auf dem Verständnis das die Person auf den Sachverhalt anwendet.

Eine Sichtweise ist also eine spezielle Sicht. Eine Sichtweise hängt von gewissen Vorstellungen ab, die man bereits zuvor im Sinn eines Vorwissens bzw. im Sinn eines Vorurteils im „Hinterkopf“ hatte bzw. zuvor gebildet hat.

Man hatte also oftmals schon im Vorhinein eine gewisse Sicht bzw. eine derartige Idee gehabt.

Daher sollte man sich im konkreten Fall selbst fragen, ob Unbefangenheit besteht.

Sichtweisen werden oftmals auf der Grundlage einer Theorie erlangt:

Die persönliche Sichtweise – wird oftmals – zum Beispiel in der Psychotherapie vom Psychotherapeuten auf der Grundlage einer Theorie erlangt.

Daher kann man verstehen warum ein anderer Psychotherapeut – der in einer anderen Psychotherapie bzw. in einer anderen psychotherapeutischen Schule ausgebildet worden ist – den gegenständlichen Fall bzw. Sachverhalt „anders“ geistig sieht – eben weil er andere Vorstellungen – andere Konzepte zur Anwendung bringt. Damit wird deutlich ,dass es sich hier beim erlangten Wissen immer um subjektives Wissen handelt das relativ gültig ist – und zwar relativ gültig in Bezug auf die angewandte Theorie.

Eine Sichtweise ist also eine Vorstellung die durch die Beurteilung des Sachverhalt erlangt wird und die als Idee oder als Begriff der Idee im Bewusstsein erscheint.

Damit kann man diesen Zusammenhang mit Hilfe dieser Idee bzw. aufgrund dieser Sichtweise verstehen und man kann damit den Sachverhalt jedenfalls aus individueller Sicht erklären, ob es sich dabei auch um eine allgemein gültige Erklärung handelt kann man vorerst nicht wissen, sondern dies weiß man erst wenn der Sachverhalt auf der Ebene der Objekte durch einen allgemein gültigen Beweis überprüft werden kann. Durch eine Sichtweise erkennt man also unter Umständen den Zusammenhang der Dinge – unter Umständen im allgemein gültigen und damit im objektiv gültigen Sinn oder sonst jedenfalls im subjektiv gültigen Sinn. Demgemäß ist eine Sichtweise entweder augenscheinlich evident zutreffend (z.B. eine objektivierbare medizinische Diagnose bzw. eine objektivierbare medizinische Verdachtsdiagnose) oder sie ist jedenfalls mehr oder weniger einleuchtend evident zutreffend (wie z.B. eine psychiatrische Diagnose oder eine nicht-objektivierbare medizinische Diagnose)

Durch eine Sichtweise erkennt man also einen Zusammenhang von einem Gesichtspunkt aus.

Man kann auch sagen:

Eine Sichtweise ermöglicht das Verstehen eines Zusammenhangs von einem gewissen Gesichtspunkt aus.

Daher kann man auch sagen: eine Sichtweise ist ein Aspekt bzw. ein Gesichtspunkt durch den man einen Zusammenhang versteht bzw. erklärt.

Und man kann schließlich auch sagen: eine Theorie ist eine Sichtweise (Verstehensweise), die einen Zusammenhang auf eine gewisse Art und Weise erklärt.

Die Sichtweise bestimmt also die Art und Weise der geistigen Auffassung und im Weiteren das Denken der Person.

Erkenntnistheoretisch bzw. philosophisch betrachtet handelt es sich bei einer Sichtweise um eine Idee, durch die die Sache bzw. der Sachverhalt geistig betrachtet bzw. geistig aufgefasst und damit verstanden, erklärt und beurteilt werden kann. Man kann also auf der Grundlage des Verstandes durch diese Idee, die Sache bzw. den Sachverhalt auf diese gewisse Art und Weise erklärt geistig auffassen, verstehen und in weiterer Folge im Einzelnen erklären und beurteilen. Da man Sachen und Sachverhalte unter Umständen unter verschiedenen Aspekten bzw. unter verschiedenen Sichtweisen betrachten kann, gelangen nicht unbedingt alle Personen zur selben Sichtweise. Dies ist insbesondere dann der Fall wenn man den Sachverhalt nicht auf der Ebene der Objekte überprüfen kann. Die Vernunft erkennt in einem solchen Fall unter den möglichen Sichtweisen, die im gegebenen Fall beste Sichtweise. Hingegen erkennt der Verstand unter einem Gesichtspunkt im Moment der Betrachtung nur eine Sichtweise.

Der gute alte Hausverstand der die verschiedenen Sichtweisen bzw. der die verschiedenen Standpunkte prüft und gegeneinander bewertet leistet somit dasselbe wie die Vernunft.

Es ist also eine Sache bzw. ein Sachverhalt nicht unbedingt für jede Person gleich evident bzw. gelangt nicht unbedingt jede Person zur selben Evidenz wenn man den Sachverhalt nicht auf der Ebene der Objekte überprüfen kann. Daher gelangen z.B. verschiedene Richter bei gewissen Sachverhalten nicht zu ein und demselben Urteil, weil hier auch subjektive Faktoren in das Urteil mit einfließen. Daher wird berechtigt verlangt dass ein Richter, so wie ein gerichtlich bestellter Sachverständiger, der ein gerichtliches Gutachten erstattet unbefangen sein soll.

In der Medizin kann man Sachverhalte oftmals verschieden geistig sehen. Dies ist der Fall wenn die Sichtweise nicht auf der Ebene der Körpers auf der Grundlage von Fakten überprüft werden kann.

In der Psychiatrie (Psychologie und Psychotherapie) kann man eine Sichtweise grundsätzlich nicht auf der Ebene der Fakten überprüfen – jedenfalls ist dies bei einer psychiatrischen Diagnose grundsätzlich nicht möglich.

Daher kann man in der Psychiatrie und Psychologie Sachverhalte unter den verschiedensten Sichtweisen bzw. Aspekten betrachten und geistig auffassen. Man kann verschiedene Gesichtspunkte anwenden und damit ein und denselben Sachverhalt unter den verschiedensten Sichtweisen betrachten, auffassen, studieren, analysieren usf. Dies hat der Psychiater und Philosoph Karl Jaspers erkannt. (vgl. mit Jaspers Zitat 11)

Im Gegensatz zur Psychiatrie kann man in der Medizin nicht alle Sachverhalte unter verschiedenen Gesichtspunkten auffassen, wenn sich diese auf Fakten gründen und daher die Sichtweise bzw. die Auffassungsweise durch ein Objekt bestimmt ist. (vgl. mit Kant Zitat 7)

Hingegen kann man in der Psychiatrie (Psychologie und Psychotherapie) Sachverhalte unter den verschiedensten Sichtweisen betrachten und auffassen, weil sich diese Erkenntnisse auf Ideen gründen (vgl. mit Kant Zitat 7), die bloße Ideen im Sinn von Immanuel Kant sind.

Man kann z.B. in der Psychiatrie krankheitswertige psychische Erscheinungen unter der Sichtweise diagnostisch auffassen wie sie z.B. Philipp Pinel aufgefasst hat, oder unter der Sichtweise wie sie Wilhelm Griesinger in seiner psychiatrischen Klassifikation aufgefasst hat, oder wie sie Emil Kraepelin aufgefasst hat, oder wie sie derzeit in den Kategorien der psychiatrischen ICD-10 Klassifikation erfasst werden, oder wie sie derzeit unter den psychiatrischen Kategorien der DSM-IV Klassifikation erfasst werden. Man erkennt damit, dass man in der Psychiatrie die psychischen Erscheinungen, also die psychischen Phänomene unter den verschiedensten Gesichtspunkten betrachten und in den verschiedenen psychiatrischen Klassifikation unter den jeweils unterschiedlich definierten psychiatrischen Kategorien geistig auffassen und sodann systematisch studieren kann, wie dies im Prinzip bereits Karl Jaspers erkannt hat. (vgl. mit Jaspers Zitat 11)

Krankheitswertige Störung der Sichtweise – Störung in der Realitätswahrnehmung

Man kann wie dies soeben ausgeführt worden ist unter Umständen ein und denselben Sachverhalt unter verschiedenen Gesichtspunkten verschieden geistig auffassen. Dabei macht man in der Psychiatrie die Erfahrung, dass gewisse Personen krankheitsbedingt dazu nicht fähig sind. Diese Personen können also nicht flexibel ihre Sichtweise ändern und etwa den Sachverhalt unter einem anderen Gesichtspunkt betrachten. Das heißt sie sind in ihrer Sichtweise fixiert. Es kann dann also eine solche Person nicht, so wie man dies von einer geistesgesunden Person erwarten kann flexibel ihre Sichtweise überprüfen, ob etwa die Sichtweise der Realität entspricht. Wenn eine derartige psychische Störung, was bei einem Wahn oder bei sonst einer Psychose der Fall ist, dann handelt es sich um eine krankheitswertige Störung in der Realitätswahrnehmung.

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(letztes Änderung 13.03.2024, abgelegt unter: Begriff, denken, Erkennen, Erkenntnis, Erklären, Gutachten, Konzept, philosophische Begriffe, Psyche, Sicht, Verstehen, Zusammenhang)

zuletzt pos 1 am 09.04.2023

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