funktionelle Diagnose

Eine funktionelle Diagnose ist eine Diagnose, die eine funktionelle Störung erfasst.

Es ist eine funktionelle Diagnose also eine Diagnose, die eine funktionelle Einheit erfasst.

Somit kann man auch sagen, dass eine funktionelle Diagnose eine Diagnose ist, die einen gewissen Symptomenkomplex erfasst.

Man stellt sich also vor, dass es eine zu Grunde liegende Einheit im Sinn einer Natureinheit oder im Sinne einer Funktionseinheit gibt, die dieses klinische Erscheinungsbild hervorruft.

Daher kann man eine funktionelle Diagnose auch als phänomenologische Diagnose oder als syndromale Diagnose bezeichnen.

Mit dem Begriff einer funktionellen Diagnose bezeichnet man also eine gesundheitliche Störung (Krankheit), bei der die Funktion gestört ist, man jedoch keine physischen Befunde erheben kann, durch die man die Diagnose biologisch begründet / physisch begründet bestimmen kann.

Dabei kann sich die gesundheitliche Störung durch einen körperlichen Symptomenkomplex manifestieren oder durch einen psychischen.

Falls sich die gesundheitliche Störung durch einen psychischen Symptomenkomplex manifestiert, spricht man von einer psychischen Störung.

Falls bei einer gesundheitlichen Störung sowohl die körperliche Funktion wie auch die psychische Funktion erheblich gestört ist, spricht man unter Umständen von einer Psychosomatischen Störung.

Angemerkt sei, dass natürlich bei jeder Art von funktioneller Störung immer auch die körperliche Funktion und somit auch der Körper und nicht nur die Psyche betroffen sind – und so gesehen wird die funktionelle Störung nur nach dem Bereich benannt der vordergründig betroffen bzw. gestört ist.

Die diagnostische Zuordnung hängt also in gewisser Hinsicht von der ärztlichen Sichtweise ab und man kennt zum Beispiel die Fälle, die in der Inneren Medizin unter einer gewissen medizinischen Diagnose erfasst werden (zum Beispiel: Vegetative Dystonie) wohingegen in der Psychiatrie derselbe Patient unter der psychiatrischen Diagnose: depressive Störung mit körperlichen Symptomen diagnostizert wird oder im Fachbereich der Psychosomatik ein Arzt denselben Sachverhalt als psychosomatische Störung diagnostiziert.

Damit wird deutlich, dass man in der Heilkunde eine funktionelle Störung bzw. eine funktionelle Diagnose unter verschiedenen Gesichtspunkten und damit verbunden je nach dem unter verschiedenen Theorien auffassen und diagnostizieren.

Betrachtet man sämtliche Diagnosen in der Heilkunde die es gibt, dann findet man dass die funktionellen Diagnosen eine Untergruppe bilden.

Es sind also ein Teil der medizinischen Diagnosen funktionelle Diagnosen und zwar sind dies die phänomenologische Diagnosen, die man auch als syndromale Diagnosen bezeichnen kann.

Die funktionellen Diagnosen in der Medizin sind also die Diagnosen bei denen man keine körperlichen Befunde findet, durch die man die gesundheitliche Störung bestimmen kann.

Gleiches gilt auch für die psychischen Störungen in der Psychiatrie und somit für die psychiatrischen Diagnosen. Diese Diagnosen können nicht objektiv erfasst werden, weil ein psychisches Phänomen bzw. ein psychopathologisches Phänomen nicht objektiviert werden kann (Weiteres dazu auf Poster 6: Diagnosis in Psychiatry – the Role of Biological Markers – an investigation in the light of Immanuel Kant`s philosophy).

Erkenntnistheoretisch bzw. philosophisch betrachtet gründen sich die nicht objektivierbaren gesundheitlichen Störungen bzw. die Diagnosen dieser gesundheitlichen Störungen auf Merkmale, die nur auf der mentalen Ebene als Merkmale erfasst werden können (vgl. mit Kant Zitat 7). So können die Symptome und die nicht-objektivierbaren Phänomene nur als mentale Erkenntnisobjekte erfasst werden.

Tatsächlich ist es so, dass diese Merkmale bzw. die Begriffe dieser Merkmale im Bewusstsein der erkennenden Person auf Grund von gewissen Erfahrungen erscheinen. Daher ist der Begriff einer nicht-objektivierbaren funktionellen Diagnose ein regulativer Begriff im Sinn von Immanuel Kant, weil sich ein solcher Begriff auf ein Konzept gründet, das nicht objektivierbar ist. Hingegen bezieht sich der Begriff einer objektivierbaren körperlichen Verdachtsdiagnose in der Medizin auf eine Idee, die (physisch) also durch physische Befunde überprüft werden kann – das heißt eine solche Diagnose kann auf der Grundlage von objektiven Befunden überprüft werden.

Karl Jaspers hat für die psychologischen Ideen bzw. die psychiatrischen Ideen aufgezeigt, dass es sich bei diesen Ideen um Ideen im Sinn von Immanuel Kant handelt (vgl. mit dem Jaspers Zitat) und man findet, dass es sich dabei um bloße Ideen handelt. Es ist also der Begriff einer solche Idee eine systematische Einheit bzw. eine nur problematisch zum Grund gelegte Einheit (vgl. mit Kant Zitat 8) für die wir keinen Probierstein der Erfahrung (vgl. mit Kant Zitat 10) haben.

Mit anderen Worten: man denkt sich, dass es eine solche zu Grunde liegende Einheit gibt, die dieses klinische Erscheinungsbild hervorruft, tatsächlich kann man diese Einheit jedoch nicht physisch bestimmen – eben weil es eine nur problematisch zum Grund gelegte Einheit ist (vgl. mit Kant Zitat 8).

Eine solche Einheit ist also ein physisch nicht überprüfbares Konzept.

Es  sind also diese medizinischen Ideen bloße Ideen im Sinn von Immanuel Kant. Mit Hilfe dieser Konzepte kann man die Vielfalt der körperlichen Erscheinungen, die nicht physisch bestimmbar sind systematisch erfassen und sodann auf der Grundlage dieser systematischen Einheiten in der medizinischen Wissenschaft systematisch studieren.

Obwohl man also diese gesundheitlichen Störungen nicht objektiv bestimmen kann, ist es also möglich in angenäherter Form diese Störungen auf der Grundlage dieser systematischen Einheiten (vgl. mit Kant Zitat 8 und mit dem Jaspers Zitat) zu studieren (vgl. mit Kant Zitat 2).

Bei derartigen klinischen Erscheinungen kann man vorerst nicht wissen, ob es eine körperlich fassbare Ursache für dieses klinische Erscheinungsbild gibt. Daher werden die in Frage kommende Ursachen ausgeschlossen, in dem abgeklärt wird, ob diesbezügliche Befunde erhebbar sind. Wenn keine solchen objektiven Parameter erhebbar sind (wenn etwa bei Brustschmerzen der EKG-Befund unauffällig ist und auch der Enzymbefund sofort und auch ein paar Stunden später unauffällig ist, dann kann dadurch ausgeschlossen werden, dass z.B. ein Herzinfarkt aufgetreten ist).

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 Nachfolgend Beispiele für funktionelle Diagnosen bzw. nicht objektivierbare Funktionsstörungen in der Medizin:

nervöse Magenbeschwerden (funktionelle Dyspepsie) nach erfolgtem Ausschluß einer körperlichen Ursache

nervöse Darmbeschwerden (Reizdarmsyndrom, Colon irritabile) nach erfolgtem Ausschluss einer körperlichen Ursache

nervöse Herzbeschwerden zum Beispiel im Rahmen einer Vegetativen Dystonie

klimakterische Beschwerden

 

Kopfschmerzen mit den verschiedenen nicht-objektivierbaren Unterformen:

– Spannungskopfschmerzen (sind nicht objektiv bestimmbar)

– Migräne (ist oftmals vom klinischen Erscheinungsbild her eindeutig, im Zweifelsfall ist die Diagnose jedoch nicht objektiv bestimmbar)

– Cephalea (ist nicht objektiv bestimmbar)

Somatoforme Schmerzstörung (ist nicht objektiv bestimmbar)

Fibromyalgie (ist nicht objektiv bestimmbar)

usf.

Beispiele für psychische Störungen bzw. psychiatrische Diagnosen:

Schizophrenie (ist nicht objektiv bestimmbar)

Depression bzw. depressive Störung (ist nicht objektiv bestimmbar)

Demenz (ist nicht objektiv bestimmbar)

ADHS (ist nicht objektiv bestimmbar)

Psychose (sämtliche Psychosen sind nicht objektiv bestimmbar)

usf.

(letzte Änderung 10.12.2017, abgelegt unter: funktionelle Störung, Funktionsstörung, funktionelle Diagnose, Definition, Medizin, Psychiatrie, Psychosomatik)

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