Organisches Psychosyndrom (OPS)

Ein organisches Psychosydrom (OPS) – das auch als hirnorganisches Psychosyndrom bezeichnet wird – ist eine organisch bedingte psychische Störung.

Demgemäß kann man auch sagen: ein hirnorganisches Psychosyndrom ist die Folge einer hirnorganischen Störung die sich primär durch die gestörte psychische Funktion manifestiert bei der in der Regel allerdings auch die körperliche Funktion gestört ist.

Dabei ist die klinische Erscheinung des organischen Psychosyndroms die Folge der gestörten Funktion des Nervensystems bzw. der gestörten neuronalen Aktivität.

Es ist bei einem organischen Psychosyndrom also grundsätzlich die neuronale Funktion beeinträchtigt, die sich hier primär durch die gestörte Funktion der Psyche manifestiert, wohingegen bei einer neurologischen Störung primär die neurologische Funktionsstörung im Vordergrund steht.

Deswegen ist die Diagnose organisches Psychosyndrom eine psychiatrische Diagnose – also eine Diagnose aus dem Fachbereich der Psychiatrie und nicht aus dem Fachbereich der Medizin bzw. hier der Neurologie.

Man kann auch sagen: ein organisches Psychosyndrom ist eine Störung der Gesundheit bei der eine organische Ursache für die Funktionsstörung der Psyche kausal ist.

Ebenso kann man sagen: das hirnorganische Psychosyndrom ist ein Syndrom das als Folge der hirnorganischen Störung  sich durch die klinische Erscheinung bzw. durch das klinische Erscheinungsbild manifestiert.

Somit ist ein organisches Psychosyndrom die Folge einer neuronalen Funktionsstörung, die sich je nach Sachverhalt durch den individuellen psychischen Symptomenkomplex  manifestiert. Dabei sind im konkreten Fall neben den psychischen Auffälligkeiten relativ häufig auch körperliche insbesondere neurologische Auffälligkeiten manifest. Es können daher im Rahmen eines organischen Psychosyndroms also nicht selten auch  neurologische Symptome und neurologische Phänomene beobachtet werden – sodass unter Umständen neben der psychischen Störung auch eine neurologische Störung diagnostiziert werden kann.

Das heißt es bestehen neben den psychischen Symptomen und psychischen Phänomenen häufig auch körperliche Symptome und körperliche Phänomene.

Dabei werden in der psychiatrischen Diagnostik die typischen psychopathologischen Phänomene bzw. der typische psychische Symptomenkomplex erfasst.

Hingegen wird in der neurologischen Diagnostik – unter Umständen in Bezug auf denselben Fall der neurologische Symptomenkomplex erfasst.

Es kann also sein dass ein und dieselbe Störung der Gesundheit entweder aus psychiatrischer Sicht durch die psychiatrische Diagnose organisches Psychosyndrom erfasst wird, oder in der Neurologie unter einer gewissen neurologischen Diagnose.*

So kann etwa nach einem Schlaganfall (Zustand nach Apoplexie) die klinische Erscheinung in der Psychiatrie wegen den psychischen Auffälligkeiten unter der psychiatrischen Diagnose organisches Psychosyndrom erfasst werden, oder es wird die klinische Erscheinung in der Neurologie unter einer neurologischen Diagnose erfasst, weil gewisse körperliche Symptome und körperliche Phänomene im Vordergrund stehen und nicht die psychischen Auffälligkeiten das klinische Erscheinungsbild dominieren.*

Der Begriff organisches Psychosyndrom beruht auf dem Konzept der Hirnorganizität.

Dabei kann man auch sagen: der Begriff organisches Psychosyndrom beruht auf einem psychiatrischen Konzept, weil diese diagnostische Einheit in der psychiatrischen Klassifikation gemäß der psychiatrischen Systematik definiert ist.

Demgemäß zeigt sich ein organisches Psychosyndrom in der Form einer krankheitswertigen Störung der Psyche mit typischer klinischer Erscheinung.

Unter dem Begriff organisches Psychosyndrom werden unterschiedliche klinische Erscheinungsbilder in der psychiatrischen Diagnostik erfasst.

Man kann daher auch sagen, dass in der Psychiatrie unter dem Begriff des organischen Psychosyndroms unterschiedliche klinische Erscheinungen einer organisch bedingten Funktionsstörung in der Diagnostik erfasst werden.

Es entsteht das  klinische Erscheinungsbild des organischen Psychosyndroms hier also als Folge einer physischen bzw. körperlichen Ätiologie, die zu einer mehr oder weniger lang anhaltenden Störung der psychischen Funktion geführt hat.

Dabei kann in der Praxis bei einem organischen Psychosyndrom in gewissen Fällen eine tatsächliche Ursache aufgezeigt werden, die den psychischen Symptomenkomplex bewirkt und die psychische Funktionsstörung erklärt.

In anderen Fällen ist es nicht möglich die organische Ursache als solche aufzuzeigen und stellt man sich als Arzt vor, dass es eine solche zu Grunde liegende körperliche Ursache gibt. In diesem Fall ist die Ursache ein Konzept (Weiteres dazu in der unten nachfolgenden erkenntnistheoretischen Abhandlung) das nicht weiter physisch begründet untermauert werden kann).

Es handelt sich beim einem organischen Psychosyndrom um eine diagnostische Einheit bei der in gewissen Fällen eine physisch fassbare Einheit, somit eine faktische Einheit aufgezeigt werden kann.

So kann etwa bei Zustand nach Schlaganfall in vielen Fällen ein organisches Psychosyndrom diagnostiziert werden und es ist diese psychische Störung die Folge der bildgebend aufzeigbaren Gehirnschädigung, wie diese durch den bildgebenden Befund (MRT Bild, CCT Bild) als bildliche Darstellung der Läsion des Nervensystems aufgezeigt werden kann.

Es handelt sich hierbei also in vielen Fällen um eine bildgebend vorzeigbare Ursache durch die die psychische Störung allgemein anerkannt erklärt werden kann – warum im konkreten Fall das organische Psychosyndrom als psychischer Symptomenkomplex aufgetreten ist und eine mehr oder weniger schwer ausgeprägte psychische Störung bis hin zu einer Psychose verursacht hat.

Typische Merkmale (psychopathologische Phänomene) des organischen Psychosyndroms:

Merkfähigkeitsstörung, Gedächtnisstörung, Kritikstörung, Denkstörung, Wortfindungsstörung, verminderte Hemmung bis hin zur Enthemmung (Exhibitionismus), Affektstörung (Affektlabilität bis zur Affektinkontinenz, Wutanfälle, leichte Erregbarkeit), Konzentrationsstörung, verminderte Interessen, Apathie, Gleichgültigkeit, verminderte Kreativität, vorschnelle psychische Erschöpfung (vorschnelle psychische Ermüdung), Verlangsamung im Denken, Verarmung im Denken, reduzierte Selbstwahrnehmung mit der Folge der schlechten körperlichen Pflege (verminderte Hygiene) bis zur Verwahrlosung, Messie-Syndrom, Korsakow Syndrom).

Typen von Organischen Psychosyndromen:

Man kann ein hirnlokales organisches Psychosyndrom von einem mehr oder weniger diffusen organischen Psychosyndrom unterscheiden. Ein hirnlokales organisches Psychosyndrom tritt z.B. nach einer lokalen Gehirnverletzung auf. Ein diffuses organisches Psychosyndrom tritt nach einer diffusen Schädigung der Gehirnsubstanz auf, etwa nach einer chronisch, toxischen Schädigung des Nervensystems durch langjährigen Alkoholismus.

Oder man unterscheidet ein:

Ein akutes organisches Psychosyndrom (bei Encephalitis, bei Höhenkrankheit, bei schwerer Kopfverletzung usf.) von einem chronischen organischen Psychosyndrom.

Dabei kann in vielen Fällen das akute organische Psychosyndrom sich entweder ganz oder teilweise zurückbilden. Falls diese Form von psychischer Störung nur vorübergehend aufgetreten ist (etwa organisch bedingte Desorientiertheit bis Verwirrtheit nach längerer Operation bei einer älteren Person) spricht man auch von einem Durchgangssyndrom.

Ein chronisches organisches Psychosyndrom tritt z.B. bei schwerem chronischem Alkoholismus auf, oder bei hirnorganischen Abbauvorgängen in Folge einer anderen Ursache. Demgemäß kennt man ein organisches Psychosyndrom wie es im höheren Alter bei fortgeschrittenen Abbauvorgängen des Gehirns auftritt und letztlich zur Demenz führt, etwa im Sinn der Alzheimer Krankheit, die allerdings unter Umständen auch schon früher auftreten kann. Oder man kennt ein organisches Psychosyndrom wie es im Rahmen von hirnlokalen Abbauvorgängen auftritt, die zu einem sogenannten Parkinsonsyndrom führen. Es gibt also viele verschiedene hirnorganische Abbauvorgänge (degenerative Prozesse), die sich klinisch in der Form eines organischen Psychosyndroms manifestieren und neben dem sich oftmals auch neurologische Phänomene finden.

Wie bereits oben erwähnt kann ein organisches Psychosyndrome in der Neurologie und fallweise auch in anderen medizinischen Fachbereichen – etwa in der Inneren Medizin, in der Unfallchirurgie in Folge der Beeinträchtigung der Funktion des zentralen Nervensystems auftreten, weil es im Rahmen dieser körperlichen Krankheit zu einer erheblichen Beeinträchtigung der neuronalen Funktion und damit auch zur der Beeinträchtigung der psychisch-geistigen Funktion kommt. Man spricht bei solchen psychischen Störungen oftmals von einem “Durchgangssyndrom”, weil die psychische Störung passager bzw. vorübergehend auftritt, also eine Zeit lang besteht und dann wieder vergeht.

Die ältere Bezeichnung für organisches Psychosyndrom lautet hirnorganisches Psychosyndrom (HOPS).

Es gibt also organische Psychosyndrome, die in Folge von verschiedenen körperlichen bzw. „physischen“ Ursachen auftreten und die sich dabei entweder akut oder chronisch manifestieren.

Bei einem organischen Psychosyndrom wird durch den Begriff der Einheit wie er durch den Begriff „OPS“ repräsentiert wird ein gewisser psychischer Symptomenkomplex diagnostisch erfasst. Es kann sich dabei also um eine gesundheitliche Störung handeln, bei der die Ursache bekannt ist, oder bei der die Ursache nicht näher bekannt ist, wie dies etwa bei verschiedenen degenerativen Erkrankungen des Nervensystems der Fall ist.

Erkenntnistheoretisch bzw. philosophisch betrachtet handelt es sich bei einem organischen Psychosyndrom um eine psychiatrische Einheit, die auf der Grundlage einer psychiatrische Idee erfasst wird. Man fasst also durch den Begriff der Idee die charakteristischen Merkmale – in diesem Fall – die charakteristischen psychischen Symptome und psychischen Phänomene durch das Schema der Idee auf, nämlich durch den Bezug auf die psychiatrische Kategorie die durch die Merkmale des Schemas der Idee (vgl. mit Kant Zitat 7) definiert ist.

Man kann daher sagen, dass es sich beim Begriff organisches Psychosyndrom um eine systematische Einheit handelt durch die ein gewisser psychischer Symptomenkomplex aufgefasst wird. (vgl. mit Kant Zitat 7)

In diesem Sinn ist der Begriff organisches Psychosyndrom eine projektierte Einheit von der man auch sagen kann, dass dies eine zweckmäßige Einheit im Sinne von Immanuel Kant ist.

Weil es sich bei den charakteristischen Merkmalen eines organischen Psychosyndroms um psychische Symptome und psychische Phänomene handelt, die als die Begriffe von bloße Ideen  im Bewusstsein der erkennenden Person erscheinen (griechisch: phenomenon – das was erscheint, das Erscheinende) – ist diese Einheit, die aus diesen Merkmalen abgeleitet wird eine systematische Einheit und es ist daher der Begriff der Einheit organisches Psychosyndrom ein regulativer Begriff (vgl. mit Kant Zitat 4).

Mit der Hilfe eines solchen Begriffs kann man also auf der Ebene der Vorstellungen einen gewissen psychischen Symptomenkomplex durch den Bezug auf diese systematische Einheit bzw. durch das Schema der Idee geistig auffassen (vgl. mit Kant Zitat 7) und dadurch in der Diagnostik  subjektiv gültig bestimmen.

Es wird diese Form von Störung der Psyche also durch den subjektiven Befund des Facharztes für Psychiatrie oder in der Neurologie durch den subjektiven Befund des Neurologen im Rahmen der klinischen Untersuchung diagnostisch erfasst, insofern er die typische Störung der Psyche bemerkt. Durch eine testpsychologische Untersuchung (Psychotestung, psychologischer Test) kann der klinische Befund also untermauert und dadurch bestärkt werden. Und ebenso kann der klinische Befund auch durch sonstige Befunde etwa durch bildgebende Befunde (Comutertomographie (CCT), Magnetresonanztomographie (MRT)) untermauert werden.

Während man nun in gewissen Fällen den Symptomenkomplex bzw. das klinische Erscheinungsbild auf eine tatsächliche Ursache zurückführen und durch diese allgemein anerkannt erklären kann (etwa im Fall eines nachweisbaren Schlaganfalls) ist dies in anderen Fällen nicht möglich. In einem solchen Fall kann das klinische Erscheinungsbild nur als die Folge einer nur problematisch zum Grund gelegten Einheit (vgl. mit Kant Zitat 8) also als Folge einer projektierten Einheit (vgl. mit Kant Zitat 5) erklärt werden – und ist somit die Ursache in diesem Fall ein Konzept.

Man erkennt damit, dass man in gewissen Fällen die Diagnose des organischen Psychosyndroms durch eine körperliche faktische Ursache in gewissen Fällen erklären kann, wohingegen dies in anderen Fällen nicht möglich ist.

In jedem Fall wird die diagnostische Einheit organisches Psychosyndrom primär jedoch durch den psychischen Symptomenkomplex erfasst und handelt es sich daher primär um eine psychiatrische Diagnose – eben weil sie auf der Grundlage der psychischen Erscheinungen erkannt wird – in gewissen Fällen kann diese phänomenologische Diagnose jedoch durch vorzeigbare Ursachen erklärt werden und wird der Sachverhalt sodann unter Umständen auch durch eine Diagnose aus einem anderen Fachbereich der Heilkunde etwa durch eine neurologische Diagnose (z.B. Schlaganfall, eine Tumordiagnose etc.) bzw. durch ein neurologisches Syndrom (Parkinsonsyndrom, Multiple Sklerose) erfasst oder es wird der Sachverhalt etwa durch eine Diagnose aus der Inneren Medizin (psychische Symptomen bei endokriner Störung oder Stoffwechelstörung etwa bei diabetischer Entgleisung) usf. erfasst.

Wenn die Diagnose organisches Psychosyndrom in der psychiatrischen Praxis festgestellt wird dann kann man das Zutreffen der diagnostischen Einheit organisches Psychosyndrom mit der Hilfe der entsprechenden psychiatrischen Kategorie, die das Schema der diagnostischen Idee ist subjektiv gültig auf der Ebene der Ideen bestimmen (vgl. mit Kant Zitat 7).

Das heißt, wenn die einzelnen psychischen Symptome und psychischen Phänomene die Kriterien der Kategorie hinreichend erfüllen, dann wird die psychiatrische Diagnose organisches Psychosyndrom festgestellt.

Weil es sich bei einer psychiatrischen Idee um eine Idee handelt, die nicht auf der Ebene der Fakten überprüft werden kann, kann man eine solche Einheit, die eine systematische Einheit ist nur in Bezug auf einen definierten Typus , also nur in Bezug auf ein definiertes Ideal erfassen- wie dies Karl Jaspers erkannt und in seinem Buch „Allgemeine Psychopathologie“ aufgezeigt hat (vgl. mit Jaspers Zitat).

Man kann also nur auf der Ebene der Ideen subjektiv gültig entscheiden, ob etwa ein hirnlokales, oder ein diffuses organisches Psychosyndrom vorliegt – sekundär kann man unter Umständen auf der Grundlage von objektiven Befunden diese Entscheidung durch Zusatzbefunde näher begründen und damit erklären. Das heißt man kann die phänomenologisch festgestellte psychiatrische Diagnose organisches Psychosyndrom unter Umständen durch körperliche Befunde sekundär näher begründen und damit näher erklären – aber objektivieren kann man die psychiatrische Diagnose organisches Psychosyndrom dadurch nicht.

Das heißt im Zweifelsfall kann man nicht auf der Grundlage der physischen Befunde objektiv gültig entscheiden, ob etwa ein organisches Psychosyndrom vorliegt oder nicht. Mit anderen Worten: man kann im Zweifelsfall nicht allgemein gültig auf der Grundlage von „physischen“ Befunden allgemein gültig beweisen, ob ein organisches Psychosyndrom vorliegt und was für ein organisches Psychosyndrom vorliegt. Man kann z.B. im Zweifelsfall nicht auf der Grundlage von „physischen“ Befunden objektiv gültig entscheiden, ob eine psychische Störung in Folge einer degenerativen Abbauerkrankung, oder in Folge einer depressiven Störung vorliegt. Erst aus dem weiteren Verlauf  wie er sich etwa im Rahmen der Therapie zeigt und wie er sich aus der Entwicklung von etwa vorhandenen zweifelhaften bzw. grenzwertigen organischen Befunden ergibt – kann man subjektiv gültig ableiten und subjektiv gültig entscheiden um was für eine Diagnose es sich handelt. Es gibt also im Zweifelsfall keinen physischen Beweis durch den man im hier und jetzt unzweifelhaft gewiss aufzeigen kann welche Diagnose zutreffend ist – so wie dies etwa bei der Verdachtsdiagnose Herzinfarkt oder beim Verdacht auf einen Knochenbruch möglich ist. Bei der Verdachtsdiagnose „Verdacht auf Herzinfarkt“ kann auf der Grundlage von spezifischen Enzymbefunden im hier und jetzt objektiv gültig und damit unzweifelhaft und somit allgemein gültig entschieden werden, ob eine Person einen Herzinfarkt erlitten hat, oder ob dies nicht der Fall ist. Man kann also im Fall des Verdachts auf Herzinfarkt die Diagnose unzweifelhaft verifizieren bzw. falsifizieren. Bei der Verdachtsdiagnose organisches Psychosyndrom, oder bei sonst einer psychiatrischen Diagnose kann man die Validität und auch die Reliabiltät der Diagnose auf der Grundlage einer Idee nur beschränkt gültig bzw. nur subjektiv gültig bestimmen (vgl. mit Kant Zitat 3a). Dies ist auch in der Neurologie von Relevanz wenn es etwa um die Diagnose: Multiple Sklerose, Parkinsonsyndrom und andere neurologische Syndrome geht bei denen man zwar gewisse physische Befunde etwa bildgebende Befunde, oder Befunde im Labor etc. findet aber in Grenzfällen nicht unzweifelhaft sagen kann ob die Diagnose zutreffend ist.

Grundsätzlich kann man also bei einem organischen Psychosyndrom – so wie bei jeder psychiatrischen Diagnose – nur auf der Ebene der Ideen subjektiv gültig entscheiden welcher diagnostischen Einheit ein Fall zuzuordnen ist.

Bei gewissen klinischen Erscheinungsbildern kann man allerdings auf der Grundlage von objektiven Befunden näher bestimmen, ob z.B. eine vaskuläre Demenz vorliegt, oder ob die Demenz mehr dem Typ einer Alzheimerdemenz vorliegt – jedoch auch diese Entscheidung ist im Zweifelsfall nicht eindeutig zu treffen – weil nur auf der Ebene der Ideen auf der Grundlage von Ideen, die man aus der Erfahrung abgeleitet hat, entschieden wird was zutreffend ist. Erkenntnistheoretisch betrachtet handelt es sich dabei also um ein Wahrnehmungsurteil im Sinn von Immanuel Kant und nicht um ein Erfahrungsrurteil.

Wie bereits oben stehend erwähnt können organischen Psychosyndrome in der Neurologie und fallweise auch in anderen medizinischen Fachbereichen – etwa in der Inneren Medizin, in der Unfallchirurgie in Folge der Beeinträchtigung der Funktion des Nervensystems auftreten, weil es im Rahmen dieser körperlichen Krankheit zu erheblichen Beeinträchtigung der neuronalen Funktion und damit auch zur der Beeinträchtigung der psychisch-geistigen Funktion gekommen ist. Man spricht bei solchen psychischen Störungen oftmals von einem „Durchgangssyndrom“, weil die psychische Störung passager auftritt, also eine Zeit lang besteht und dann wieder vergeht.

Man findet bei einem organischen Psychosyndrom oftmals eine körperliche Ursache, durch die man das Auftreten dieser psychischen Störung eindeutig und damit allgemein anerkannt erklären kann. Im Zweifelsfall kann man allerdings nicht auf der Grundlage eines objektiven, körperlichen Befundes entscheiden und daher auch nicht allgemein gültig wissen, ob jemand ein organisches Psychosyndrom hat, oder ob eine andere Ursache zu diesem klinischen Erscheinungsbild geführt hat. Man kann z.B. nicht auf der Grundlage von Atrophiezeichen, die man in einer Computertomographie CCT oder in der Magnetresonanztomographie MRT findet (etwa bei Verdacht auf Multiple Sklerose) verlässlich sagen ob diese Diagnose in einem Grenzfall zutreffend ist.

Das heißt man kann in eine solchen Fall durch die physischen Befunde nicht objektiv gültig entscheiden und allgemein gültig wissen, ob eine Person etwa an einer Multiplen Sklerose oder an einer Alzheimer Krankheit leidet oder ob dieser psychische Befund in Folge einer anderen Ursache aufgetreten ist. Man kann also nicht auf der Grundlage eines körperlichen Befundes in einem solchen Fall allgemein gültig wissen, ob jemand eine gewisse psychische Störung in Folge dieser oder jener Ursache aufgetreten ist. Das heißt das organische Psychosyndrom kann man im Zweifelsfall nicht verifizieren, sondern man kann es unter Umständen nur unzweifelhaft atiologisch erklären– wenn man es bereits zuvor phänomenologisch – also auf der Grundlage von Kriterien der Psychopathologie festgestellt hat.

In gleicher Weise kann man auch sonstige psychische Störungen nicht objektivieren – sondern man kann sie nur durch die gefundene mögliche Ursache erklären. Dies ist so, weil ein psychisches Phänomen nur auf der Grundlage einer Idee erkannt und diagnostisch bestimmt werden kann. (vgl. mit Kant Zitat 7)

Tatsächlich gibt es nämlich keine bekannte und keine bestimmte Relation zwischen einem psychischen Phänomen auf der einen Seite und dem körperlichen Substrat – auf dessen Grundlage das psychische Phänomen auf der anderen Seite – entsteht. (Weiteres dazu auf Poster 6: Diagnosis in Psychiatry – the Role of Biological Markers – an investigation in the light of Immanuel Kant`s philosophy)

Das bedeutet: man kann das psychische Phänomen zwar durch das körperliche Substrat erklären – aber man weiß damit noch gesichert was die Ursache dieser Erscheinung ist. Das heißt man kann nicht allein auf der Grundlage dieses körperlichen Befundes wissen, ob er ein psychisches Phänomen hervorruft und was für ein psychisches Phänomen er hervorruft.

Die psychiatrischen Diagnosen vom Typ eines organischen Psychosyndroms sind im Hinblick auf die Diagnosen der Schichtenregel nach Karl Jaspers psychiatrische Diagnosen  der untersten somit der tiefsten bzw. 1. Schicht der Schichtenregel nach Karl Jaspers.

Anmerkungen zur gutachterlichen Beurteilung eines Organischen Psychosyndroms (OPS)

Wie oben ausgeführt worden ist gibt es organische Psychosyndrome bei denen die körperliche Ursache der psychischen Störung bekannt ist und auf der Ebene der Körpers ein faktischer Befund aufgezeigt werden kann der die psychische Störung und damit den psychischen Symptomenkomplex hervorruft. Andererseits gibt es psychische Störungen vom Typ eines organischen Psychosyndroms dessen Ursache nicht auf der Ebene des Körpers durch einen objektiv bestimmbaren Befund aufgezeigt werden kann.

Wenn es nun um die gutachterliche Beurteilung eines psychischen Symptomenkomplexes geht den der Sachverständige zwar auf der Grundlage des klinischen Erscheinungsbildesals körperlich verursacht taxiert, die Ursache als solche und damit einen körperlichen Befund jedoch nicht aufzeigen kann, dann kann in einem solchen Fall das psychiatrische Gutachten (oder wenn das Gutachten von einem Neurologen erstattet wird) nicht durch allgemein gültige Befunde unterlegt werden. Dies bedeutet, dass in einem solchen Fall der Gutachter nur auf der Grundlage des klinischen Erscheinungsbildes die gutachterliche Einschätzung aufbauen und begründen kann.

Es kann also der klinisch erfahrene Sachverständige in einem solchen Fall nur auf der Grundlage des klinischen Erscheinungsbildes erkennen, dass es sich hierbei nicht um eine funktionelle Störung handelt, die etwa psychisch bedingt ist (wie dies etwa im Rahmen eines Rentenverfahrens nicht selten zu beobachten ist) oder ob eine faktische organische Ursache die Ursache für das klinische Erscheinungsbild ist bzw. die Ursache für die Störung der neuronalen Funktion ist (wie diese Störung etwa durch einen  durch Mikroinfarkt verursacht sein kann der bildgebend nicht nachweisbar ist).

Weil bei gewisser Lokalisation eine schon verhältnismäßig kleine Schädigungen des Gehirns – die bildgebend nicht fassbar ist – es zu einer relevanten Beeinträchtigung in der Denkfunktionen und damit zur Beeinträchtigung im Denkvermögen und in der psychisch-geistigen Leistungsfähigkeit kommt kann eine solche kleine Läsion – die objektiv nicht nachweisbar ist –  gravierende Folgen für die berufliche Tätigkeit haben. Dieser Sachverhalt ist klinisch und damit gutachterlich relevant. Weil also derartige klinische Erscheinungsbilder unter Umständen nicht durch bildgebende Befunde unterlegbar sind muss in einem solchen Fall der Sachverhalt bei der Erstattung eines psychiatrischen Gutachtens (oder eines neurologischen Gutachtens) allein auf der Grundlage der Klinik bzw. allein auf der Grundlage der Psychopathologie getroffen und entschieden werden, ob etwa Arbeitsfähigkeit oder Berufsfähigkeit gegeben ist. Man kann also als Sachverständiger in der gutachterlichen Praxis in einem solchen Fall nicht auf der Grundlage von physischen bzw. biologischen Befunden das Gutachten entscheiden!

Und es kann hier unter Umständen auch die Testpsychologie, wenn sie einen negativen Befund ohne Hinweise auf ein organisches Psychosyndrom liefert, zu falschen Schlussfolgerungen Anlass geben, wenn der Sachverständige aus diesem psychologischen Testergebnis schließen würde, dass die berufliche Leistungsfähigkeit und damit die Arbeitsfähigkeit bzw. die Berufsfähigkeit gegeben ist und diese nicht relevant eingeschränkt ist. (Weiteres dazu hier)

Ein Gutachter und überhaupt ein Psychiater (und in einem solchen Fall auch ein Neurologe) sollte also bedenken und berücksichtigen, dass der Schweregrad der psychischen Störung etwa im Hinblick auf die Arbeitsfähigkeit und die Berufsfähigkeit nicht aus den Zusatzbefunden ersichtlich ist und nicht aus diesen abgeleitet werden kann, sondern, dass die Entscheidung sich allein auf die psychiatrische Idee gründet, die der Sachverständige bzw. der in der Klinik tätige Psychiater / Neurologe aus der Anamnese und dem klinischen Befund abgeleitet hat. Mit anderen Worten: es ist in der Psychiatrie / Neurologie in gewissen Fällen nicht möglich die Entscheidung auf objektive Befunde bzw. auf den negativen Nachweis von körperlichen Befunden oder eine negative Testpsychologie zu gründen und daraus abzuleiten, dass in diesem Fall die betroffene Person nichts “hat” oder nicht relevant eingeschränkt ist, weil ja etwa kein Infarkt bzw. keine Infarktnarbe im Gehirnparenchym etc. in der Bildgebung (Computertomographie CCT, Magnetresonanztomographie MRT) nachweisbar ist und auch die Testpsychologie noch im Normbereich gelegen ist.

Man kann also als Gutachter in einem solchen Fall nicht fundiert sagen, dass der Patient nichts “hat”, weil in der Bildgebung nichts nachweisbar ist und weil das Ergebnis der Testpsychologie noch ausreichend (in der Norm) ist.

In gleicher Weise wird ein kritischer Sachverständiger auch nicht ausschließen, dass ein fragliches Anfallsgeschehen ein epileptischen Geschehens war, weil keine spezifischen Krampfzeichen im nachher durchgeführten EEG (Elektroencephalogramm) nachweisbar sind.

Die Krankheitseinheit als solche kann nämlich in der Psychiatrie generell nicht im Sinn einer natürlichen Krankheitseinheit nachgewiesen werden und nicht selten ist es auch in der Neurologie nicht möglich eine natürliche Krankheitseinheit auf der Ebene des Körpers nachzuweisen, sondern handelt es sich hier in einem solchen Fall der Diagnostik – so wie in der Psychiatrie – immer um eine diagnostische Einheit die durch ein Konzept erkannt wird das auf der Ebene der Vorstellungen in der Form des Begriffs der Idee als systematische Einheit im Bewusstsein der erkennenden Person erscheint, wenn diese Person den Sachverhalt unter diesem Begriff bzw. unter dieser Idee geistig auffasst; und es ist deswegen ein allgemein anerkannter Beweis des Zutreffens der diagnostischen Einheit in einem solchen Fall nicht möglich.

Erkenntnistheoretisch bzw. philosophisch betrachtet gründet sich eine solche gutachterliche Einschätzung immer auf eine bloße Idee und damit auf subjektives Wissen. Dabei hat der Sachverständige diese Idee auf der Grundlage seiner klinischen Erfahrung und vernünftigen Überlegung erlangt. Aber eben, weil es sich dabei um eine aus der Erfahrung abgeleitete Idee handelt – die eine bloße Idee im Sinne von Immanuel Kant ist – kann diese Idee nicht am Probierstein der Erfahrung überprüft werden (vgl. mit Kant Zitat 10) und es ist daher eine allgemein anerkannte Bestimmung und Beurteilung des Sachverhalts nicht möglich, weil keine objektiven Merkmale vorzeigbar sind, die die gutachterliche Feststellung allgemein gültig beweisen. Dieser Sachverhalt ist insbesondere in einem diagnostischen Grenzfall von Relevanz.

Anmerkung: in der Neurologie wird eine Störung der Psyche im Sinn eines organischen Psychosyndroms auch als Folge einer neurologische Störung verstanden.

.

Hinweis:

Weiteres* zum Begriff organisches Psychosyndrom – untersucht und diskutiert auf der Grundlage der Philosophie von Immanuel Kant – in meinem Buch:

Diagnostik, Klassifikation und Systematik in Psychiatrie und Medizin

erschienen im Verlag tredition (April 2019).

.

(letzte Änderung 26.09.2020, abgelegt unter OPS, Psychiatrie, Psyche, Psychologie, Medizin, Neurologie, Definition, psychiatrische Diagnose, psychiatrischer Begriff)

…………………………………………….

weiter zum Beitrag: psychiatrische Diagnose

…………………………………………….

weiter zum blog: psychiatrische Diagnose

……………………………………………..

weiter zur Seite: Gutachten

………………………………………………

weiter zur Seite: medizinische Diagnose – psychiatrische Diagnose

……………………………………………….Sorry, this entry is only available in German.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert