Glaubwürdigkeit

Es stellt sich die Frage: Kann man die Glaubwürdigkeit allgemein gültig überprüfen?

Die Glaubwürdigkeit kann man nur in den Fällen allgemein gültig überprüfen, wenn die Erkenntnis auf ein real existentes Objekt zurückgeführt werden kann.

Ansonsten kann man die Glaubwürdigkeit nicht allgemein gültig überprüfen.

Wie sollte man etwas allgemein gültig überprüfen können, was nur auf der Ebene der Vorstellungen erkannt werden kann? Das ist unmöglich.

Man kann ein Erkenntnisobjekt das uns nur als Gegenstand in der Idee, als rein mentales Objekt gegeben ist nicht objektivieren. (vgl. mit Kant Zitat 7)

Ein solches Erkenntnisobjekt ist lediglich der Begriff einer Idee bzw. das Schema einer Idee. Eine solche Idee kann man nicht objektivieren.

Wie sollte man ein solches Erkenntnisobjekt auf ein real existentes Objekt zurückführen können, wo doch ein solches Erkenntnisobjekt keinen direkten Bezug zu einem real existenten Objekt hat? (vgl. mit Kant Zitat 7)

Man kann nur eine Erkenntnis objektivieren, die auf ein real existentes Objekt zurückgeführt werden kann.(vgl. mit Kant Zitat 7 und mit Kant Zitat 9)

Mit anderen Worten: nur eine Erkenntnis, die nicht vom Subjekt, sondern nur vom Objekt abhängt kann man objektivieren. (vgl. mit Kant Zitat 9)

Eine Erkenntnis die vom Subjekt beziehungsweise die von individuellen mentalen Prozessen bzw. vom individuellen Denken und Urteilen des Subjekts abhängt – wie sollte man dies objektivieren können? – das ist nicht möglich. (vgl. mit Kant Zitat 9)

Daher kann z.B. bei einem Prozess bei Gericht ein Richter, oder ein Sachverständiger eine Aussage nur allgemein gültig überprüfen, wenn diese auf der Grundlage von Tatsachen beziehungsweise auf der Grundlage von real existenten Objekten überprüft werden kann, ansonsten kann man eine Aussage, beziehungsweise eine Behauptung nur auf der Ebene der Vorstellungen subjektiv gültig „prüfen“, eine objektive Prüfung ist in einem solchen Fall nicht möglich. Mit anderen Worten ein allgemein gültiger Beweis kann nur auf der Ebene der Objekte bzw. auf der Ebene der Tatsachen erbracht werden.

Das heißt eine objektive Prüfung der Glaubwürdigkeit ist daher in den Fällen in denen die Erkenntnis vom Subjekt abhängt nicht möglich.

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(letztes update 17.9.2012)

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