Kausalität bei natürlichen Phänomenen

Bei natürlichen Phänomenen (Erscheinungen) können wir oftmals eine gesetzmäßige Abfolge von Ursache und Wirkung beobachten.

Zum Beispiel bei der Eisbildung im Winter oder bei Kochen von Wasser. Gemäß der Erfahrung stellt man fest, dass bei einer Temperatur von 0° Grad Celsius das Wasser gefriert und man kann daher sagen, dass die Temperatur kausal für die Bildung des Eises ist.  Ebenso ist die Temperatur von 100° Grad Celsius für das Kochen des Wassers verantwortlich bzw. kausal. In diesem Sinn gibt es einen gesetzmäßigen Zusammenhang zwischen diesen natürlichen Erscheinungen (Phänomenen) und kann man daher die Abfolge der Erscheinungen gesetzmäßig in Abhängigkeit des Parameters „Temperatur“ bezüglich der Eisbildung und des Kochens prognostizieren.

Hingegen kann man in der Medizin oftmals keine bestimmbare Ursache angeben warum ein gewisses natürliches Phänomen in Erscheinung tritt. Andere Male kann man allerdings relativ bestimmt eine solche Ursache nennen und diese in weiterer Folge unter Umständen später objektivieren.

Desgleichen wie in der Medizin kann man in der Psychiatrie zwar die eine oder andere Ursache als den kausalen Grund eines psychischen Phänomens angeben und dadurch etwa das Auftreten einer psychischen Störung erklären.Objektiv bestimmen kann man eine solche Ursache jedoch nicht. Man kann im Zweifel nicht durch ein Experiment überprüfen, ob eine vermutete Ursache die tatsächliche Ursache ist. Man kann nur auf der Grundlage von einem subjektiven Fürwahrhalten das Auftreten einer psychischen Erscheinung durch eine bestimmte Ursache erklären. Mit anderen Worten: man kann glauben oder meinen dass etwas – das man als den Grund der Erscheinung ansieht – die Ursache ist. (vgl. mit Kant Zitat 9)

Einen objektiven Beweis für ein psychisches Phänomen gibt es jedoch nicht, da ein gleichartiges psychisches Phänomen durch verschiedene Ursachen hervorgerufen werden kann. Allerdings wird ein beobachtetes Phänomen unter Umständen von allen Sachverständigen unter Umständen als die Ursache eines Phänomens angesehen – und es wird daher in einem solchen Fall dieser Grund allgemein als Ursache angesehen und damit anerkannt. So wird etwa der Alkohol als der Grund des psychischen Phänomens Rausch angesehen, wenn im Blut der betroffenen Person Alkohol in relevanter Menge nachweisbar ist. Streng genommen könnte jedoch im konkreten Fall das psychische Phänomen „Rausch“ auch durch andere Ursachen hervorgerufen worden sein – etwa durch eine sonstige Vergiftung etc. und kann man daher in einem Fall bei dem ein niedriger Alkoholspiegel im Blut nachgewiesen wird nicht objektiv gewiss sagen, dass der Alkohol die Ursache des Rauschsyndroms ist – auch wenn alle befragten Sachverständigen dieser Meinung sind. Genau genommen handelt es sich also bei einer solchen Erkenntnis nicht um eine objektive Erkenntnis – die unabhängig vom Subjekt ist – sondern um eine Erkenntnis hinter der sehr wohl eine subjektive Wertung steckt – womit es sich um ein Wahrnehmungsurteil und nicht um ein Erfahrungsurteil handelt.

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(Beitrag in Arbeit, 8.6.2013, abgelegt unter Kausalität)

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