Merkmale von Krankheiten und gesundheitlichen Störungen

Symptome und  Zeichen / Befunde (engl. symptoms and signs) sind Merkmale von Krankheiten und gesundheitlichen Störungen.

Krankheiten und gesundheitliche Störungen werden also durch Merkmale bestimmt.

Die Merkmale von Krankheiten und gesundheitlichen Störungen bestimmen ob die Krankheit objektivierbar ist oder nicht.

Gründet sich eine Diagnose auf somatische Merkmale, welche dem Erkennenden als „Gegenstände schlechthin„, im Kant`schen Sinne, gegeben sind, dann ist auch diese Diagnose objektiv bestimmbar. Bei vielen somatischen Diagnosen ist dies der Fall.

Gründet sich eine Diagnose auf Merkmale, die dem Erkennenden nur als „Gegenstände in der Idee„, im Kant`schen Sinne, gegeben sind, dann ist diese Diagnose nicht objektiv bestimmbar. Dies ist bei den psychiatrischen Diagnosen und bei vielen funktionellen Diagnosen der Fall.

Gründet sich also das Erkennen einer Krankheit (Störung) auf psychische Phänomene oder sonstige Merkmale z.B. Symptome, die dem Untersucher nur in seiner Vorstellung als Gegenstände, also als „Gegenstände in der Idee“ gegeben sind, dann ist eine naturwissenschaftliche „physische“ Erfassung und Bewertung einer solchen Störung nach naturwissenschaftlichen „physischen“ Parametern nicht möglich.

Das Vorhandensein eines psychischen Phänomens kann also nur „psychisch“, sprich mental (geistig) festgestellt werden. Ein physisches „Ermessen“, ob ein solches Phänomen vorhanden ist oder nicht vorhanden ist, ist nicht möglich.

Es handelt sich dabei also um ein „geistiges“ Ermessen, ein geistiges Abwägen ob eine psychische Auffälligkeit, ob ein psychisches Phänomen vorhanden ist oder nicht, – so wie ein Richter bei Gericht durch geistiges Abwägen ermisst, ob ein Tatbestand einem bestimmten Paragraphen zu subsumieren ist oder nicht, so erwägt auch ein psychiatrischer Untersucher ob ein psychisches Phänomen vorhanden ist oder nicht.

Der Philosoph Immanuel Kant spricht bei der Abwägung von Ideen davon, dass die Ideen gegeneinander „ponderiert“ werden (in der Vorstellung / im Bewußtsein) gegeneinander „abgewogen“ werden. Auf dieser Grundlage wird entschieden wird was zutrifft und was nicht zutrifft.

Damit wird deutlich, inwiefern beim psychiatrischen Diagnostizieren die geistige Sichtweise des Untersuchers bzw. auch seine Vorbildung und auch seine momentane Verfassung, insbesondere seine Gestimmtheit bestimmen, wie der Sachverhalt aufgefasst wird.

Von diesen subjektiven Voraussetzungen beim Erfassen von „psychischen“ Auffälligkeiten (Merkmalen) wird auch noch an anderer Stelle die Rede sein.

Im Gegensatz dazu ist das Erfassen von „physischen“ Auffälligkeiten (Merkmalen) nicht  von der momentanen Gestimmtheit und geistigen Sichtweise des Untersuchers abhängig.

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