kognitive Störung

Eine kognitive Störung ist ein krankheitswertige Störung der Kognition.

Daher ist eine kognitive Störung ein psychopathologisches Phänomen.

Und es ist die kognitive Störung ein Merkmal einer psychischen Störung bei der das Denken der betroffenen Person erheblich beeinträchtigt ist.

Eine kognitive Störung kann auch ein Merkmal einer geistigen Behinderung sein.

Es kann bei einer kognitiven Störung das Denken, das Merken, das Erinnern und damit das Gedächtnis beeinträchtigt sein. Oder es kann die kognitive Störung sonst ein Merkmal einer psychischen Störung sein, das den Geist der Person bzw. die geistige Funktion und damit auch die psychische Funktion betrifft.

Man kann auch sagen, dass bei einer kognitiven Störung die Psyche der Person im Hinblick auf die Entwicklung der Gedanken und damit das Vermögen zur Überlegung und zur Beurteilung von Sachverhalten, also das Vermögen ein angemessenes Urteil zu bilden, beeinträchtigt ist. Dies kann sich etwa durch die beeinträchtigte Orientierung oder durch die Kritikstörung zeigen. Demgemäß ist bei einer kognitive Störung in vielen Fällen die Assoziation beeinträchtigt bzw. bestehen hier Assoziationsstörungen.

Dies ist bei einer psychischen Störung vom Typ der Schizophrenie ein häufig zu beobachtendes psychopathologisches Phänomen.

Dabei wird in der Psychiatrie die kognitive Störung generell durch den passenden psychopathologischen Begriff erfasst.

Eine kognitive Störung kann auch bei manch einer neurologischen Störung auftreten.

Allerdings ist die kognitive Störung primär ein diagnostisches Merkmal einer  Störung der Psyche und damit ein Kennzeichen einer psychiatrischen Diagnose, in gewissen Fällen allerdings auch das einer neurologischen Störung, weil hier infolge der körperlichen Störung im zentralen Nervensystems neben dem neurologischen Symptomenkomplex ein krankheitswertiges  psychisches Phänomen – also ein psychopathologisches Phänomen klinisch neben der neurologischen Störung in Erscheinung tritt.

In jedem Fall wird die kognitive Störung phänomenologisch begründet erfasst, insofern die Störung der Psyche, sowohl in der Psychiatrie (auch in der Psychologie) und ebenso in der Neurologie psychopathologisch begründet von Facharzt für Psychiatrie oder vom Facharzt für Neurologie in der Diagnostik erkannt und bestimmt wird. Mit anderen Worten: man kann auch in der Neurologie die kognitive Störung nicht physisch/biologisch/neurobiologisch erkennen und physisch/körperlich/elektrophysiologisch oder durch sonst eine physische Methode begründet erkennen  und bestimmen.

Die Fachperson erkennt nämlich in jedem Fall die kognitive Störung durch das Gewichten ihrer Vorstellungen – man kann auch sagen durch das Gewichten ihrer Ideen – also durch das Ponderieren der Ideen – Sinne von Immanuel Kant.

Es wird die kognitive Störung in der Klinik also immer durch die philosophische Methode der Dialektik erkannt und nicht durch eine physische bzw. nicht durch eine physikalische/biologische/biochemische/bildgebende oder sonstige physische Methode.

Konkret wird die kognitive Störung sowohl in der psychiatrischen Praxis wie auch in der neurologischen Praxis durch das Vergleichen und Gewichten der Ideen erkannt, in dem man als Fachperson die relevanten Ideen miteinander vergleicht bzw. diese gegeneinander gewichtet und so erkennt, ob die Funktion der Psyche insbesondere die der Kognition relevant beeinträchtigt ist, respektive sich durch ein auffälliges psychisches Phänomen bzw. durch ein psychopathologisches Phänomen manifestiert.

Man kann deswegen auch berechtigt sagen, dass die kognitive Störung in jedem Fall mit der Methode der Psychopathologie – also psychopathologisch begründet – in der psychiatrischen Diagnostik und im gegebenen Fall auch in der neurologischen Diagnostik erfasst und durch den psychopathologischen Begriff bestimmt wird.

Dies trifft also auch auf eine körperliche gesundheitliche Störung zu wie sie etwa in der Neurologie primär durch den körperlichen Befund diagnostiziert wird (Beispiel: kognitive Störung nach Schlaganfall oder nach Entzündung des Gehirns) oder es trifft dies auf eine psychische Störung zu, wie sie in der Psychiatrie diagnostiziert wird (Beispiel: kognitive Störung bei organischem Psychosyndrom etwa nach chronischem Alkoholismus).

Bei einer kognitiven Störung ist in vielen Fällen die Wahrnehmung der Realität mehr oder weniger stark beeinträchtigt bzw. gestört.

Und es ist deswegen bei ausgeprägter kognitiver Störung in vielen Fällen die Orientierung mehr oder weniger stark eingeschränkt.

Es kann die kognitive Störung also zu einer Orientierungsstörung führen und in diesem Zusammenhang kann es zu einer Störung in der Realitätswahrnehmung kommen.

In Fällen der höhergradigen Demenz kommt es immer zu ausgeprägten Störungen der Kognition und damit zur massiven Störung der geistigen Funktion und es tritt letztlich bei weiterem Fortschreiten das klinische Erscheinungsbild der völligen Ratlosigkeit bis zur Verwirrtheit auf. Letztlich erlöschen die geistigen Funktionen gänzlich.

Man kann also sagen, dass infolge einer kognitiven Störung in jedem Fall das Denken und damit das Erkennen mehr oder weniger stark beeinträchtigt ist.

Daher kann man auch sagen, dass infolge der kognitiven Störung der Geist der Person in seiner Funktion mehr oder weniger stark gestört ist.

Schließlich kann man im Hinblick auf die Zusammensetzung der Gedanken auch sagen, dass bei einer kognitiven Störung  die Assoziation gestört ist. Es kommt durch die kognitive Störung also zur Assoziationsstörung.

Daher kommt es als Folge des psychopathologischen Phänomens der kognitiven Störung zur Störung im Erkennen und nicht selten auch zur Störung im Reagieren.

In massiver Form ist dies beim Wahn bzw. bei der Paranoia der Fall.

Das Wort „Kognition“ stammt vom lateinischen Wort cognoscere erkennen, erfahren, kennenlernen.

Dabei unterscheidet man die kognitiven Störungen von den affektiven Störungen.

Man unterscheidet in der Psychiatrie also die Störungen des Denkens bzw. des Unterscheidens von den Störungen in Bezug auf die Stimmung  bzw. das Gemüt, das Gefühls und den Affekt.

Wenn eine psychische Störung dem Grad nach schwer ist und massive Störungen  im Realitätsbezug auftreten, dann spricht man von einer Psychose.

Leichtere Formen von kognitiven Störungen können allerdings auch im Rahmen des normalen Erlebens auftreten – wovon nachfolgend noch die Rede ist.

Ursachen einer kognitiven Störung

* Kognitive Störung als Folge der Merk- und Gedächtnisstörung

Als Folge von Merk- und Gedächtnisstörungen kommt es zu kognitiven Störungen, die sich in Orientierungsstörungen, in Kritiksstörungen und in weiterer Folge in Störungen in der Realitätswahrnehmung und im Realitätsbezug bemerkbar machen. Typischerweise treten solche psychischen Störungen bei einem organischen Psychosyndrom (OPS) und daher auch  bei einer Demenz auf.

* Kognitive Störung als Folge der Störung des Gemüts

Durch die emotionale Beeinflussung kann es zu Störungen in der Kognition kommen. Bekannt ist, dass es durch den Einfluss der Emotion zur Verzerrung der Realitätswahrnehmung kommt. Man spricht daher z.B. von der „rosa-roten Brille“ wenn die verliebte Person nur das Gute und nicht das Nachteilige bei der geliebten Person bemerkt. Oder es kommt im Rahmen von krankheitswertigen Gemütsstörungen bei affektiven Störungen zu kognitiven Störungen. Etwa bei der Depression, bei der die betroffene Person geneigt ist alles negativ zu sehen. In extremer Ausprägung kann sich dies bis zu einem Wahn, etwa in der Form eines Verarmungswahns steigern. Gegenteilige Störungen in der Kognition kennt man bei der Manie, bei der die betroffene Person ihre Möglichkeiten weit überschätzt und sie daher zu ihrem Schaden unvorteilhafte Handlungen unternimmt.

* Kognitive Störung bei psychischen Störungen vom Typ der Schizophrenie

Bei den psychischen Störungen, die man als Schizophrenie bezeichnet, kommt es auf der Grundlage einer unbekannten Ursache zu ausgeprägten kognitiven Störungen. Wahrscheinlich spielen Störungen in der Assoziation also krankheitsbedingte Assoziationsstörungen die wesentliche Rolle.

Es können bei der Schizophrenie kognitive Störungen im Sinn von Halluzinationen auftreten, oder es kann zur Ausbildung von inhaltlichen Denkstörungen kommen, die in manchen Fällen ein ganzes Ideengebäude bzw. ein Ideenkonstrukt bilden. Man spricht dann unter Umständen von einem Wahn bzw. von einer Paranoia. Kognitive Störungen können sich auch in der Form von formalen Denkstörungen, etwa in der Form von eigenartigen Assoziationsstörungen bis hin zu Sperrungen und zu Zerklüftungen der Ideen manifestieren, wie sie der Psychiater Eugen Bleuler treffend beschrieben hat (vgl. mit Bleuler Zitat 3).

Bei einer kognitiven Störung können also die Funktionen, die man als Denken und Urteilen bezeichnet gestört sein, und man kann daher hier auch von Assoziationsstörungen sprechen weil die Zusammensetzung der Gedanken nicht stimmt und sprachen daher die Nervenärzte früher von den Krankheiten des Geistes bzw. von den Geisteskranken.

Als Folge dieser kognitiven Störungen treten – wie gesagt – Störungen in der Orientierung und in weiterer Folge im Realitätsbezug auf. Es kommt also zu Störungen im Verständnis der Dinge und der Zusammenhänge.

Man spricht daher unter Umständen von Auffassungsstörungen. Solche Störungen in der Auffassung können von der Art einer überwertigen Idee sein, bis hin zu einer wahnhaften Störung bzw. zu einem voll ausgebildeten Wahn und man kennt in diesem Zusammenhang die Begriffe wahnhafte Gewissheit und auch den Begriff Wahneinfall.

* Kognitive Störung als Folge der Verdrängung und Verleugnung

Die bewusste oder unbewusste Verdrängung von Erlebnissen und Informationen kann ebenfalls zu Störungen in der Realitätswahrnehmung führen. Im Grunde genommen handelt es sich dabei um eine Form einer kognitiven Störung bei der Nicht-Beachtung und in die Nicht-Berücksichtigung von relevanten Informationen zu einer Beeinträchtigung in der Realitätswahrnehmung führt.. Eine solche kognitive Störung ist im Rahmen der Normalpsychologie verstehbar – wie dies z.B. bei der verzerrten Realitätswahrnehmung im Rahmen der Verliebtheit, oder in einer sonstigen euphorischen Verfassung oder überhaupt bei einer emotional beeinträchtigten Wahrnehmung zu beobachten ist, oder bei anderen Formen einer normalpsychologisch verstehbaren Beeinflussung der Realitätswahrnehmung in Folge von bewussten und unbewussten Tendenzen bzw. Vorurteilen auftritt. Eine solche psychische Störung wird unter Umständen als Neurose bzw. als neurotische Störung bezeichnet und in gewissen Fällen auch als Form einer Persönlichkeitsstörung.

* Kognitive Störung als Folge einer manifesten organischen Schädigung des Gehirns

Kognitive Störungen können biologisch betrachtet in Folge einer lokalen oder diffusen Schädigung des Gehirns auftreten. Man kennt etwa die kognitiven Störungen, wie sie nach einem Schlaganfall (Apoplex) auftreten, oder wie sie nach einer sonstigen Gehirnverletzung oder Schädigung der neuronalen Bahnen und damit einer Störung der neuronalen Funktion auftreten, etwa nach einer entzündlichen Schädigung des zentralen Nervensystems. Eine solche Schädigung kann lokal, oder mehr oder weniger diffus das zentrale Nervensystem betreffen. Demgemäß kommt es zu den verschiedensten Formen eines „Organischen Psychosyndroms“ (OPS) mit Auswirkungen auf die Kognition und andere psychische Funktionen. Derartige organische Ursachen beinträchtigen in vielen Fällen das Vermögen der  Assoziation und kommt es daher zu Assoziationsstörungen, wie sie etwa bei der Multi-Infarktdemenz bekannt sind, oder wie sie bei einem mehr oder weniger diffusen Abbau der Gehirnsubstanz bei den verschiedenen Formen der Demenz (Alzheimer Demenz, Levy body Demenz und sonstigen Formen der Demenz) vorkommen und hier je nach dem mehr oder weniger ausgeprägt als Merkfähigkeitsstörung und Gedächtnisstörungen, als Orientierungsstörungen und durch Kritikstörungen oder durch sonstige Einbußen der zerebralen Funktion imponieren.

* Kognitive Störung als Folge von geistigem Schwachsinn

Auf der Grundlage von geistigem Schwachsinn kommt es ebenfalls zu kognitiven Störungen. In einem solchen Fall ist das Denkvermögen in Folge des reduzierten Kritikvermögens und in Folge von anderen psychischen Phänomenen vermindert bis hochgradig eingeschränkt, und es können daher Sachverhalte von der behinderten Person nicht zutreffend geistig aufgefasst und verstanden werden. Es handelt sich bei dieser Form einer kognitiven Störung also um eine Störung des Verstandes bzw. um eine Störung der Intelligenz.

In der Psychiatrie spricht man bei den psychischen Störungen, bei denen vorwiegend die Kognition gestört ist von kognitiven Störungen. Im Gegensatz dazu spricht man bei psychischen Störungen, bei denen vorwiegend das Gemüt bzw. die Affekte gestört sind von affektiven Störungen.

Zusammenfassung: In der Psychiatrie zählen zu den psychischen Störungen, bei denen vorwiegend die Kognition gestört ist: die Demenz mit ihren verschiedenen Unterformen, weiters die Schizophrenie, dann auch die Intelligenzstörungen bei geistiger Behinderung und andere psychische Störungen, bei denen relevante kognitive Einschränkungen auftreten, etwa die hirnorganisch bedingte Störung infolge eines Organischen Psychosyndroms (OPS) das letztlich den Schweregrad einer Psychose erlangen kann. In mehr oder weniger starker Ausprägung können kognitive Störungen auch bei anderen psychischen Störungen vorkommen und sie kommen zum Teil auch als psychische Phänomene im Rahmen der normalen Erlebens vor.

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Hinweis:

Weiteres zum Begriff kognitive Störung – abgehandelt und diskutiert auf Grundlage der Philosophie von Immanuel Kant – in meinem Buch:

Diagnostik, Klassifikation und Systematik in Psychiatrie und Medizin

erschienen im Verlag tredition (April 2.019).

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(letzte Änderung 18.09.2020, abgelegt unter: Definition, Kognition, psychische Störung, Psychopathologie, Realitätswahrnehmung, psychiatrischer Begriff, psychologischer Begriff, Psyche, Psychiatrie, Psychologie)

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