objektiv

Objektiv gültig ist was durch das Objekt bestimmt ist (vgl. mit Kant Zitat 7).

Daher ist objektives Wissen allgemein gültig, weil die Wahrheit auf der Übereinstimmung mit dem Objekt beruht (vgl. mit Kant Zitat 9).

Man kann auch sagen: falls die Erkenntnis auf der Übereinstimmung mit dem Objekt beruht, dann ist sie objektiv gültig (vgl. mit Kant Zitat 9).

Die objektive Erkenntnis beruht nämlich auf Fakten bzw. auf Tatsachen. Daher ist objektives Wissen allgemein gültig, weil es für jede Person gültig ist.

Demgemäß wird derartiges Wissen durch ein Erfahrungsurteil erkannt (vgl. mit Kant Zitat 6).

Ebenso kann man sagen, dass objektives Wissen auf einer oder auf mehreren faktischen Einheiten beruht.

Für objektives Wissen gibt es einen allgemein gültigen Beweis.

Falls das Wissen von Voraussetzungen abhängt, die im Subjekt gelegen sind, dann ist es nur subjektiv gültig.

Es handelt sich bei einer objektiven Erkenntnis also um eine Erkenntnis, bei der die entscheidenden Kriterien im Objekt gelegen sind, und es kann daher diese allgemein gültige Erkenntnis auf der Grundlage der objektiven Kriterien allgemein gültig bestimmt werden (vgl. mit Kant Zitat 9). Das heißt in diesem Fall ist die Objektivierung möglich. Es handelt sich hierbei also um objektive Evidenz.

Wenn die Erkenntnis nicht nur vom Objekt, sondern auch vom Subjekt abhängig ist, dann ist sie nur subjektiv gültig bzw. kann sie in einem solchen Fall nicht allgemein gültig bestimmt werden (vgl. mit Kant Zitat 9), weil es keinen allgemein gültigen Beweis gibt.

Nur in dem Fall, wenn die entscheidenden Kriterien im Objekt gelegen sind, stimmen alle Urteile untereinander überein (vgl. mit Kant Zitat 9), nur in einem solche Fall gelangen die Personen, die mit dem Fall befasst sind durch die objektiven Kriterien zum selben Urteil und damit zur selben Erkenntnis.

Dies ist bei der Bestimmung eines real existenten Objekts oder bei der Bestimmung eines demonstrierbaren Objekts (etwa eines Zeichens, oder Symbols, oder eines binären Zustandes) der bzw. das uns als Gegenstand schlechthin gegeben ist, der Fall.

Bei einem Erkenntnisobjekt, das uns nur auf der „Ebene der Ideen“ und das daher uns nur als Gegenstand in der Idee gegeben ist – respektive das als der Begriff der Idee bzw. als die systematische Einheit der Idee im Bewusstsein erscheint, ist dies nicht der Fall (vgl. mit Kant Zitat 7).

Ein empirisches Urteil das sich auf objektives Wissen bzw. auf einen objektiven Befund gründet – ist ein Erfahrungsurteil:

Ein empirisches Urteil das sich auf das Objekt bzw. auf objektives Wissen und damit auf einen objektiven Befund gründet, ist ein Erfahrungsurteil im Sinn von Immanuel Kant.

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In der Medizin ist eine Erkenntnis, z.B. eine Diagnose objektiv gültig, wenn sich die Erkenntnis direkt oder indirekt auf ein real existentes Objekt gründet, und daher die Diagnose auf der Grundlage von objektiven Befunden allgemein gültig bestimmt werden kann.

Zum Beispiel ist ein Knochenbruch (direkt) objektiv feststellbar, oder indirekt an Hand eines Röntgenbildes objektiv bzw. allgemein gültig feststellbar. Ein Herzinfarkt ist (indirekt) objektiv bzw. allgemein gültig feststellbar, wenn die spezifischen objektiven Befunde (die spezifischen erhöhten Enzymwerte) nachgewiesen werden können.

In der Psychiatrie spricht man zwar gelegentlich auch von objektiven Befunden, man meint damit allerdings etwas anderes. Wenn man in der Psychiatrie von einem objektiven Befund spricht, so meint man damit einen psychischen Befund, wie er von einer Fachperson, also von einem Facharzt oder einer Fachärztin somit also von einem Psychiater bzw. einer Psychiaterin erhoben worden ist, im Gegensatz zu einer Feststellung durch eine Laienperson. Ein psychischer Befund bzw. ein psychiatrischer Befund ist jedoch immer ein subjektiver Befund.

Man findet daher in der Medizin objektiv gültige und subjektiv gültige Befunde bzw. objektiv und subjektiv gültige medizinische Diagnosen. In der Psychiatrie sind sämtliche psychischen Befunde und damit auch sämtliche psychiatrischen Diagnosen nur subjektiv gültig.

Für die Psychologie und Psychotherapie gilt wie für die Psychiatrie, dass man in diesen Erkenntnisbereichen nur subjektives Wissen erlangen kann, weil man auch hier das Wissen auf der Grundlage von psychischen Erscheinungen, sprich auf der Grundlage von psychischen Phänomenen erlangt.

Hingegen kann man in den Naturwissenschaften (z.B. in der Physik, Chemie, Biochemie usf.) – so wie in Teilbereichen der Medizin – auf der Grundlage von Fakten objektives Wissen erlangen.

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(letzte Änderung 05.01.2023, abgelegt unter: Befund, Begriff, Definition, Diagnostik, Diagnostizieren, Erkennen, Evidenz, Gutachten, Krankheit / gesundheitliche Störung, Medizin, Medizinische Diagnostik, messen, Neurologie, Norm, Objekt, Objektivität, Philosophie, Psychiatrie, Psychologie, Wissen, Wissenschaft)

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