Eine Leitlinie ist nicht immer zutreffend

Eine Leitlinie kann im einzelnen Fall zutreffend sein, sie kann dabei mehr oder weniger zutreffend sein, oder sie kann nicht zutreffend sein.

Da man in der Medizin und in der Psychiatrie bemerkt hat, dass eine Erkenntnis nicht für jeden Fall zutreffend ist, hat man auf Grund der Erfahrungen eine Leitlinie gesucht und diese auf der Grundlage der Ergebnisse, die man mit früheren Fällen gemacht hat, definiert.

Ausgehend von den statistischen Ergebnissen, die man durch wissenschaftliche Studien gewonnen hat, haben Fachleute nach ihrer Konsensbildung eine Leitlinie gebildet bzw. definiert.

Diese Leitlinie dient für einen gleichartigen Fall als Entscheidungshilfe.

Man kann aber im konkreten Fall im Vorhinein nicht sagen, ob eine Erkenntnis, wie sie durch eine Leitlinie repräsentiert wird, für diesen konkreten Fall zutrifft. Man kann also im Vorhinein nicht wissen, ob eine Empfehlung, die gemäß einer Leitlinie gegeben wird, die beste Empfehlung für den konkreten Fall ist, oder, ob dies nur eine relativ gute Empfehlung ist, oder ob dies eine relativ weniger gute Empfehlung ist.

Ob die Leitlinie zutrifft oder nicht zutrifft und wenn sie zutrifft, in welchem Ausmaß sie zutrifft kann man im Vorhinein nicht wissen.

Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es hängt einerseits von Faktoren ab, die man kennt und andererseits von Faktoren, die man nicht kennt.

Bei einer gesundheitlichen Störung hängt das Ausmaß des Zutreffens einer Leitlinie vom individuellen Krankheitszustand ab auf den sie sich bezieht.

Die Gültigkeit des Zutreffens der Leitlinie hängt von vielen Faktoren ab.

Unter anderem hängt dies davon ab, ob der Krankheitszustand auf der Grundlage von objektiven Merkmalen festgestellt werden kann, oder ob er nur auf der Grundlage von subjektiv gültigen Merkmalen, also auf der Grundlage von Symptomen und nur subjektiv gültig feststellbaren Phänomenen erkannt wird.

Ferner hängt das Zutreffen bzw. das Ausmaß der Gültigkeit bzw. die Relativität der Gültigkeit nicht nur von diesem grundsätzlichen Unterschied in der Erkenntnisbasis ab, sondern auch von individuellen Gegebenheiten und von individuellen Faktoren, die jedenfalls im Rahmen der wissenschaftlichen Studien nicht berücksichtigt werden können.

Grundsätzlich sollte man bedenken, dass es in der Heilkunde im Vorhinein kein gesichertes Wissen gibt, wie etwas kommen wird, wie beispielsweise eine therapeutische Substanz wirken wird, wie sie toleriert wird usf.

Es gilt was Immanuel Kant sagt: Man soll eine Idee nicht konstitutiv sondern nur regulativ bzw. relativistisch verwenden. (vgl. mit Kant Zitat 3a)

Man sollte eine Idee im Vorhinein grundsätzlich immer nur relativistisch verwenden. (vgl. mit Kant Zitat 3a)

Eine Leitlinie stellt also – wie das Wort schon sagt nur eine Leitlinie dar, die im konkreten Fall mehr oder weniger gültig ist.

Das heißt eine Leitlinie kann auf den konkreten Fall zutreffen, sie kann mehr oder weniger zutreffen, oder sie kann nicht zutreffen. Das heißt eine Leitlinie liefert mehr oder weniger brauchbare Anhaltspunkte für die anstehenden Entscheidungen in einem konkreten Fall.

Immer ist der praktisch befasste Arzt gefordert alle relevanten Argumente auf die geistige Waagschale zu legen. Man soll also die Argumente für und wider im konkreten Fall gegeneinander durch Überlegung zu prüfen und mit dem Patienten zu besprechen, damit der Patient sich auf der Grundlage der Argumente entscheiden kann bzw. für ihn und von ihm die beste Entscheidung gefunden werden kann. (vgl mit Kant Zitat 2 und Kant Zitat 3)

Wie man einsieht kann diese Aufgabe von der Wissenschaft nicht vorweg geleistet und erledigt werden.

Daher sollte in keinem Fall eine Leitlinie – die philosophisch betrachtet eine Idee ist – als konstitutives Wissen angesehen werden und unkritisch bzw. unhinterfragt zur Anwendung gebracht werden. (vgl. mit Kant Zitat 3a)

Nur die relativistische Verwendung einer Leitlinie kann als „aufgeklärte“ Anwendung einer Leitlinie bezeichnet werden. Die unkritische bzw. unhinterfragte gutgläubige Anwendung einer Leitlinie muss  als unkritische bzw. „voraufgeklärte“ Anwendung bezeichnet werden. (vgl. Kant Zitat 11)

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(letztes update 1.6.2013, abgelegt unter Leitlinie)

 

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