Verstehen und Emotionen

Emotionen beeinflussen unser Verstehen.

Unsere geistige Auffassung wird also durch Emotionen beeinflusst.

Positive Emotionen färben die Auffassung positiv, und negative Emotionen negativ. Man sagt daher, dass jemand eine Sache durch die „rosarote Brille“ sieht, oder nur „schwarz“ sieht, oder „rot“ sieht.

Der Verliebte sieht an seiner Geliebten alles positiv und wenn die Liebe zerbrochen ist, soll kein gutes Haar mehr an ihr sein. Leute die in Ungnade gefallen sind kommen in die Gefahr, dass sie nichts mehr recht machen können. Alles und jedes was sie getan und gemacht haben wird angezweifelt und unter negativen Aspekten gesehen. Umgekehrt werden „sympathische“ Leute positiver gesehen als sie sind.

Neurophysiologisch betrachtet ist es wahrscheinlich so, dass die Aktivität von gewissen basalen Gehirnstrukturen, welche für die Bildung der Emotionen in Verbindung mit den höheren Gehirnzentren zuständig sind, die geistige Wahrnehmung einseitig beeinflusst wird und damit bei der geistigen Auffassung bevorzugt nur ein gewisser Aspekt aufgefasst bzw. geistig „gesehen“ und registriert wird und andere, z.B. unerwünschte Aspekte ausgeblendet bzw. nicht „gesehen“ (übersehen) werden, und daher auch nicht berücksichtigt werden.

Man kann sich dies auch so vorstellen, dass die aktivierten Neurone im einen Fall mehr von der einen Seite her beeinflusst werden und im anderen Fall mehr von einer anderen Seite. Daher kann man sich erklären warum man unter Umständen später, wenn der Affekt bzw. die Emotionen sich geändert haben, man tatsächlich den Sachverhalt anders (geistig) „sieht“, obwohl sich an der Sache selbst nichts geändert hat.

Damit ist also erklärbar, warum die Beurteilung eines Sachverhalts unter Umständen infolge der Emotionen einseitig ausfällt.

Daher wird mit gutem Grund gefordert, dass im Rahmen der Rechtsprechung ein Richter (möglichst) ohne Emotionen sein soll, damit er zu einem ausgewogenen Urteil gelangt.

Mit anderen Worten: ein Richter kann nur dann unbefangen sein, wenn ihn nicht von vorneherein gewisse Gegebenheiten emotional beeinflussen, nur dann kann man davon ausgehen, dass er unbefangen ist.

Die Verzerrung der Wahrnehmung ist uns allen aus der eigenen Erfahrung bekannt. Im Nachhinein sieht man die Sachen oftmals anders, als man sie primär gesehen hat.

Das Ganze bekommt eine psychiatrische Dimension, wenn jemand trotz der Erfahrung seine einseitige bzw. falsche Sichtweise nicht korrigiert.  Daher spricht man in der Psychiatrie in gewissen Fällen von einer überwertigen Idee, und bei noch stärkerer Ausprägung der Auffassungsstörung – also bei völlig unbelehrbaren Fällen von einem manifesten Wahn.

Neurophysiologisch betrachtet besteht wahrscheinlich bei Wahnkranken eine relevante Funktionsstörung auf der Ebene der neuronalen Funktion, in deren Folge die Urteilsbildung gestört ist und die betroffene Person dadurch bedingt Sachverhalte unverrückbar einseitig und damit unbelehrbar, also „verrückt“ wahrnimmt.

Bekannt ist, dass bei manchen wahnhaften Störungen solche Verkennungen im Zusammenhang von Halluzinationen im engeren Sinne vorkommen und findet man dann in der Regel eine psychische Störung vom Typ einer Schizophrenie.

Auch bei ausgeprägten depressiven Störungen kann eine wahnhafte Störung im Sinne einer krankhaften Gewissheit (beispielsweise die subjektive Gewissheit zu Verarmen – trotz guter finanzieller Lage) vorkommen, die als die Folge von solcherart gestörten neuronalen Funktionen  erklärt werden kann.

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