objektive Evidenz

Objektive Evidenz ist Evidenz die durch Fakten bestimmt ist.

Es ist dies also Evidenz die auf Tatsachen beruht bzw. die auf einem demonstrierbaren Objekt beruht.

Objektive Wahrheit im Sinn der Gewissheit wird daher durch objektive Evidenz erkannt.

Man kann auch sagen: objektive Evidenz beruht auf einer faktischen Einheit und das erlangte Wissen hat den Grad der Gewissheit (vgl. mit Kant Zitat 9).

Objektiv evident ist, was mir augenscheinlich als Erkenntnis gegeben ist.

Derartiges Wissen kann durch die Demonstration bewiesen werden kann – es gibt in diesem Fall also einen allgemein gültigen Beweis.

Damit etwas für eine Person augenscheinlich evident ist, muss es nicht nur auf der Ebene der Vorstellungen evident sein, sondern es muss auch auf der Ebene der vorzeigbaren Tatsachen bzw. Fakten evident sein – es muss in der allgemeinen Wirklichkeit nachweisbar sein.

Objektive Evidenz gründet sich auf ein Erfahrungsurteil.

Objektive Evidenz ist also gegeben, wenn sich die Erkenntnis auf ein demonstrierbares Objekt bzw. auf die Demonstration gründet.

Objektive Evidenz ist augenscheinliche Evidenz.

Damit etwas objektiv evident ist, muss es nicht nur auf der Ebene der Vorstellungen evident sein, sondern es muss auch auf der Ebene der Tatsachen, das heisst auf der Ebene der demonstrierbaren Objekte evident sein (vgl. mit Kant Zitat 9).

Solche Evidenz ist in der Regel für geistig gesunde Personen gegeben, und es gelangen daher verschiedene Personen auf der Grundlage eines real existenten Objekts zur selben Erkenntnis – womit diese Erkenntnis objektiv das heißt allgemein gültig ist.

Solche Evidenz ist also gegeben wenn sich die Evidenz auf ein reales Objekt gründet, das in der Anschauung demonstriert werden kann. Oder aber es gründet sich die Erkenntnis auf sonst ein demonstrierbares Objekt, etwa eine Zahl oder ein Symbol (etwa ein binäres Zeichen).

Objektive Evidenz wird bei empirischen Erkenntnisse also nur erlangt, wenn sich die Erkenntnis und damit die Evidenz auf ein demonstrierbares Erkenntnisobjekt bezieht, in Bezug auf das alle Urteile untereinander übereinstimmen (vgl. mit Kant Zitat 9).

Im Gegensatz dazu liegt subjektive Evidenz vor, wenn etwas sich eine Erkenntnis auf eine Vorstellung bzw. auf eine Idee gründet. In diesem Fall ist die Erkenntnis evident, wenn eine Übereinstimmung auf der Ebene der Ideen erlangt wird. Das heißt wenn die erkennende Person eine Übereinstimmung des Sachverhalts mit einer Idee erkennt, dann ist der Sachverhalt für sie subjektiv evident unter dieser Vorstellung subsumierbar bzw. kann der Sachverhalt unter diesem Begriff und damit unter dieser systematischen Einheit aufgefasst werden (vgl. mit Kant Zitat 7).

Wenn eine Sache jedoch nicht direkt „physisch“, also nicht auf der Ebene der demonstrierbaren Erkenntnisobjekte überprüft werden kann, ist nicht zu erwarten, dass jede Person dieselbe Sichtweise erlangt, da nicht jede Person zur selben Idee und damit auch nicht zur selben Erkenntnis gelangt (vgl. mit Kant Zitat 9).

In einem solchen Fall hängt die Erkenntnis nämlich wesentlich von den Voraussetzungen ab, die im Subjekt gelegen sind. (Weiteres dazu auch auf Poster 4, Empiricism in Psychiatry versus Empiricism in Medicine – in the light of the Philosophies of John Locke, David Hume and Immanuel Kant)

Man erkennt damit den großen Unterschied zwischen der subjektiven Evidenz und der objektiven Evidenz, wie er sich aus der Erkenntnisbasis ergibt.

Subjektive Evidenz ist scheinbare Evidenz und objektive Evidenz ist augenscheinliche Evidenz.

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In der Medizin wird zum Teil objektive Evidenz erlangt und zum anderen Teil subjektive Evidenz.

In der Psychiatrie wird nur subjektive Evidenz erlangt.  Allerdings kann ein Sachverhalt für verschiedene Personen in der Psychiatrie subjektiv evident sein. Das heißt verschiedene Fachpersonen können in Bezug auf einen psychiatrischen Fall bzw. in Bezug auf einen psychischen Befund zur gleichen Sichtweise gelangen – trotzdem ist der Sachverhalt für die einzelne Fachperson nur subjektv evident.

Diese Art von Evidenz gibt es auch in der Medizin, und zwar in dem Bereich wo Erkenntnisse (Ideen), die nicht weiter physisch überprüft werden können.

Etwa die Frage, ob eine Migräne vorliegt, oder ob ein Spannungskopfschmerz vorliegt, kann im Zweifelsfall nicht objektiv gültig entschieden werden, weil sich die Konzepte dieser diagnostischen Einheiten auf bloße Ideen gründen, also auf Ideen, die nicht physisch überprüft werden können. Es sind dies also medizinische Sachverhalte, die sich auf Symptome und auf nicht-objektivierbare Phänomene gründen.

Im Gegensatz dazu kann die Frage, ob ein Herzinfarkt vorliegt oder nicht, physisch durch eine EKG-Untersuchung und durch spezifische Laboruntersuchung (Enzymwerte), sowie durch andere physische Parameter objektiv gültig überprüft werden.

Man muss also zwischen subjektiver Evidenz und objektiver Evidenz unterscheiden. Weitere Einzelheiten zur Evidenz finden Sie im Beitrag Evidenz.

In der Psychiatrie können die Erkenntnisse nicht auf der Grundlage von objektiver Evidenz, sondern nur auf der Grundlage von subjektiver Evidenz erkannt werden, weil diese Erkenntnisse sich auf psychische Phänomene gründen. Dies gilt auch für die Psychologie und die Psychotherapie.

Im Gutachterwesen können die Feststellungen und damit die Gutachten zum Teil durch objektive Befunde und damit objektiv evident begründet werden und zum andern Teil können sie nur durch subjektiv evidente Erkenntnisse, somit nur auf der Grundlage von subjektiver Evidenz begründet werden.

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Weiteres* zur Evidenz in der Heilkunde in meinem Buch:

Diagnostik, Klassifikation und Systematik in Psychiatrie und Medizin

erschienen im April 2019 im Verlag tredition

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(letzte Änderung 28.08.2023, abgelegt unter: Begriff, Definition, Diagnostik, Erklären, Evidenz, Medizin, Philosophie, Psychiatrie, Verstehen, Wissenschaft)

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weiter zum Beitrag: subjektive Evidenz

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