subjektive Evidenz

Subjektive Evidenz ist Evidenz die für das erkennende Subjekt besteht.

Dabei entsteht die subjektive Evidenz durch das Erkennen des Zusammenhangs der Erscheinungen/Phänomene/Gedanken/Argumente usf.

Es wird die subjektive Evidenz somit als Folge des Denkens der Person – oder man kann auch sagen: als Folge der Vorstellungen in ihrem Zusammenhang – erlangt, und es  beruht die subjektive Evidenz auf einem Wahrnehmungsurteil im Sinne von Immanuel Kant.

Eine subjektive Wahrheit wird somit auf Grundlage von subjektiver Evidenz erkannt.

Ebenso kann man sagen: die subjektive Evidenz entspricht einem persönlichen Fürwahrhalten und damit dem persönlichen Glauben  – falls man davon gänzlich überzeugt ist – oder auf der persönlichen Meinung falls man davon nur teilweise überzeugt ist (vgl. mit Kant Zitat 9).

Es besteht in diesem Sinn für eine Person subjektive Evidenz, wenn der Sachverhalt bzw. das erlangte Wissen für dieses Subjekt auf der „Ebene der Ideen“ evident ist – wenn das Argument plausibel ist bzw. wenn infolge der Plausibilität im Bewusstsein der erkennenden Person der Begriff der Idee als systematische Einheit erscheint (vgl. mit Kant Zitat 7). In diesem Fall sagt man: die Argumentation ist plausibel.

Und man erkennt auf dieser Grundlage etwa welche Kausalitätskette die plausibelste ist.

Ein Subjekt bzw. eine Person „findet“/erkennt zum Beispiel die Argumentation in Bezug auf den Sachverhalt als subjektiv evident, falls sie auf der Ebene ihrer Vorstellungen eine Übereinstimmung ihrer Ideen findet.

Wenn die Person findet, dass die Idee, die sie sich gebildet hat, mit dem Sachverhalt übereinstimmt – dann gelangt sie zur subjektiven Erkenntnis und damit zur subjektiven Überzeugung – und damit zum (persönlichen) Glauben – oder zur (persönlichen) Meinung dass diese (persönliche) Sichtweise richtig ist.

Damit ist aber noch nicht gesagt, dass diese ihre Sichtweise in Bezug auf den Sachverhalt für jede Person evident ist. Das heißt, was subjektiv evident ist, muss nicht unbedingt objektiv evident sein.

Denn es kann leicht sein, dass eine andere Person in Bezug auf dieselbe Sache bzw. in Bezug auf denselben Sachverhalt zu einer anderen Sichtweise/Ansicht und damit zu einer anderen Idee (Vorstellung) gelangt, und daher die Sache bzw. der Sachverhalt für die diese andere Person nicht evident ist. Daher ist subjektive Evidenz nur scheinbare Evidenz bzw. nur (subjektiv) einleuchtende Evidenz.

Objektive Evidenz kann nur erwartet werden, falls die Ideen, die eine Person in Bezug auf einen Sachverhalt sich gebildet hat auf einem Objekt bzw. auf Fakten beruht.

Das bedeutet, dass das subjektive Wissen in der Realtität geprüft werden kann bzw. durch ein tatsächlich existentes Objekt bestimmt ist (vgl. mit Kant Zitat 7).

Das heißt, falls die Erkenntnis durch die Demonstration an einem real existenten Objekt, oder dem Zeichen von einem solchen Objekt überprüft werden kann, dann ist die Erkenntnis objektiv gültig und damit allgemein gültig, weil die entscheidenden Urteile untereinander übereinstimmen (vgl. mit Kant Zitat 9).

Man kann auch sagen, weil die entscheidenden Kriterien im Objekt gelegen sind und nicht vom Subjekt abhängig sind.

Für objektive Evidenz genügt es also nicht, wenn etwas nur auf der Ebene der Vorstellungen evident ist, es muss primär auf dieser Ebene evident sein und zusätzlich auch auf der Ebene der Tatsachen evident sein, nur dann kann erwartet werden, dass alle Personen zur selben Sichtweise/Ansicht (Erkenntnis) gelangen.

Weitere Einzelheiten zur Evidenz im Beitrag: Evidenz.

In der Medizin können viele Erkenntnisse nur mit subjektiver Evidenz erkannt werden. Allerdings gibt es in der Medizin auch viele Erkenntnisse, die mit objektiver Evidenz erkannt werden. In der Psychiatrie (Psychologie und Psychotherapie) werden praktisch alle Erkenntnisse nur auf der Grundlage von subjektiver Evidenz erkannt.*

In der Rechsprechung werden Urteile teils auf der Grundlage von subjektiver Evidenz gefällt, etwa in einem Indizienprozess, oder aber es kann ein richterliches Urteil auf objektiver Evidenz beruhen, weil allgemein gültige Beweismittel vorliegen.

Analog gibt es auch Gutachten,  die sich auf objektive Befunde gründen und andererseits auch Gutachten die nur auf der Grundlage von subjektiv gültigen Befunden begründet werden. Es ist also auch im Gutachterwesen von großer Relevanz, ob die gutachterlichen Feststellungen auf objektiver Evidenz oder auf subjektiver Evidenz beruhen.

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Weiteres* zur Evidenz in meinem Buch:

Diagnostik, Klassifikation und Systematik in Psychiatrie und Medizin

erschienen im April 2019 im Verlag tredition

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(letzte Änderung 14.10.2022; abgelegt unter: Begriff, Definition, Diagnostik, Erkennen, Evidenz, Medizin, Psychiatrie, Wissens, Wissenschaft)

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