syndromale Diagnose

Eine syndromale Diagnose ist eine Diagnose, die auf der Grundlage eines Syndroms erkannt und bestimmt wird.

In der Heilkunde ist eine syndromale Diagnose eine Diagnose, die sich auf Symptome und auf nicht-objektivierbare Phänomene gründet.

Eine syndromale Diagnose wird also auf der Grundlage des Symptomenkomplexes erkannt und in der Diagnostik bestimmt.

Man kann auch sagen: eine syndromale Diagnose wird auf der Grundlage von Symptomen und auf der Grundlage von nicht-objektivierbaren Phänomenen festgestellt, die insgesamt einen charakteristischen Symptomenkomplex bilden.

Eine syndromale Diagnose ist also die Diagnose eines Syndroms im ursprünglichen Sinn bzw. die Diagnose eines Syndroms im engeren Sinn.

Es ist dies also eine Diagnose bei der – bildlich gesprochen – die Symptome und die Phänomene unter dem Begriff der Diagnose „zusammenlaufen“ – und so den Symptomenkomplex bilden.

(griechisch: σύνδρομος, von συν~, syn~: zusammen; δρόμος, drómos: der Weg, der Lauf)

Gelegentlich wird von Fachleuten auch der Begriff syndromales Krankheitsbild für ein klinisches Erscheinungsbild gewählt das man nicht auf der Grundlage von objektiven Befunden „physisch“ bestimmen und „physisch“ überprüfen kann.

Erkenntnistheoretisch bzw. philosophisch betrachtet wird damit deutlich, dass eine syndromale Diagnose eine Diagnose ist, die auf der Grundlage eines nicht-objektivierbaren klinischen Erscheinungsbildes erkannt und daher nur subjektiv gültig durch eine systematische Einheit bestimmt werden kann. (vgl. mit Kant Zitat 7)

Es handelt sich bei einer syndromalen Diagnose also um eine Diagnose, die durch ein medizinisches Konzept erkannt wird.

Eine syndromale Diagnose gründet sich somit auf nicht objektivierbare Zeichen (Merkmale).

Daher kann man eine syndromale Diagnose nicht objektivieren.

Man kann daher auch sagen: eine syndromale Diagnose gründet sich auf einen nicht objektivierbaren Symptomenkomplex. Es ist eine syndromale Diagnose im engeren Sinn also eine phänomenologische Diagnose.

Eine psychiatrische Diagnose ist eine syndromale Diagnose. Und es ist auch eine nicht-objektivierbare medizinische Diagnose ist eine syndromale Diagnose. Somit ist eine funktionelle Diagnose eine syndromale Diagnose im engeren Sinn.

Erkenntnistheoretisch betrachtet bzw. philosophisch betrachtet gründet sich eine syndromale Diagnose auf Merkmale, die im Begriff der Idee zusammenlaufen bzw. die durch diesen Begriff geistig erfasst werden, in dem die Merkmale der Idee durch das Schema der Idee aufgefasst werden.  (vgl. mit Kant Zitat 7). Es handelt sich bei dieser Einheit also um eine systematische Einheit im Sinn von Immanuel Kant (vgl. mit Kant Zitat 7).

Weil man im Fall einer syndromalen Diagnose in der Medizin und in der Psychiatrie eine solche diagnostische Einheit nicht auf der Ebene der „physischen“ Objekte bestimmen kann, man sie also nicht „physisch“ „messen“ und physisch bestimmen kann, ist die Idee auf deren Grundlage die syndromale Diagnose bestimmt wird eine bloße Idee im Sinn von Immanuel Kant (vgl. mit Kant Zitat 4).

Daher ist der Begriff einer syndromalen Diagnose ein regulativer Begriff. Bzw. ist der Begriff einer syndromale Diagnose eine projektierte Einheit. Und daher kann man auch sagen: eine syndromale Einheit ist eine systematische Einheit im Sinn von Immanuel Kant, weil eine solche Einheit die Einheit einer Idee ist. (vgl. mit Kant Zitat 7 und Kant Zitat 8)

Beispiele für syndromale Diagnosen sind die psychiatrischen Diagnosen und in der Medizin sind die funktionellen Diagnosen, die sich auf  Symptome und auf nicht-objektivierbare körperliche Phänomene gründen.  So sind zum Beispiel die medizinischen Diagnosen: Migräne, Spannungskopfschmerz, Fibromyalgie, Fatigue Syndrom, Vegetative Dystonie, Somatoforme Schmerzstörung usf. syndromale Diagnosen im engeren Sinn.

Eine syndromale Diagnose kann nicht objektiv gewiss, sondern nur subjektiv gewiss bzw. nur subjektiv gültig festgestellt werden.

Syndromale Diagnosen sind somit nur relativ gültig. Eine solche Diagnose stellt somit relatives Wissen dar. Im Gegensatz dazu stellt eine objektive medizinische Diagnose objektives Wissen bzw. absolutes Wissen dar.

Eine syndromale Diagnose kann nur nach einem Typus bestimmt werden. So wie dies Karl Jaspers bezüglich der psychiatrischen Diagnosen geschrieben und in seinem Buch „Allgemeine Psychopathologie“ aufgezeigt hat. (vgl. mit Jaspers Zitat)

Eine syndromale Diagnose kann also nur in Bezug auf einen Typus, also nur in Bezug auf eine definierte Idee beziehungsweise in Bezug auf ein definiertes Ideal festgestellt werden. Man sagt daher z.B. in der Medizin, dass ein Kopfschmerz typisch im Sinne einer Migräne ist, oder man sagt, dasss der Kopfschmerz weniger typisch in dieser Hinsicht ist usf.

Weil man eine syndromale Diagnose nicht objektiv feststellen kann, ist es z.B. in der medizinischen Praxis nicht möglich im Zweifelsfall objektiv gültig zu entscheiden, ob eine z.B. Migräne vorliegt, oder ob ein Kopfschmerz im Sinn eines Spannungskopfschmerzes vorliegt.

Man kann nur auf der Ebene der Vorstellungen durch Überlegung subjektiv gültig „prüfen“ und nur auf der Grundlage von Kriterien, die auf der mentalen Ebene gegeben sind subjektiv gültig entscheiden, ob eine syndromale Diagnose zutreffend ist oder nicht. (vgl. mit Kant Zitat 7 und Kant Zitat 9)

Wenn das klinische Erscheinungsbild typisch ist, dann wird man die entsprechende Bezeichnung wählen. Wenn das klinische Erscheinungsbild jedoch nicht typisch ist, dann kann man nicht objektiv gültig entscheiden, ob etwa diese oder eine andere diagnostische Bezeichnung zutreffend ist.

Man erkennt damit, dass es sich beim Wissen das auf der Grundlage von  syndromalen Diagnosen erlangt wird um relatives Wissen handelt. In diesem Sinn kann etwa die Diagnose: Vegetative Dystonie oder die Diagnose Fibromyalgie oder die Diagnose Somatoforme Schmerzstörung oder die Diagnose irritables Darmsyndrom nur subjektiv gültig bzw. nur subjektiv gewiss festgestellt werden. Eine Objektivierung einer solchen Diagnose ist nicht möglich, genauso wie es auch in der Psychiatrie im Zweifelsfall nicht möglich z.B. die Diagnose Schizophrenie oder die Diagnose Demenz oder die Diagnose ADHS oder sonst eine psychiatrische Diagnose zu objektivieren.

Zusammenfassend kann man also sagen, dass eine syndromale Diagnose eine nicht objektivierbare Diagnose ist, weil sie auf der Grundlage von Symptomen und auf der Grundlage von nicht-objektivierbaren Phänomenen festgestellt wird.

Übereinstimmung beim Diagnostizieren einer syndromalen Diagnose

Weil eine syndromale Diagnose nur auf der Ebene der Vorstellungen bestimmt und überprüft werden kann – erkennt man dass beim Diagnostizieren von solchen Diagnosen in der Regel nur dann Übereinstimmung zwischen verschiedenen Fachpersonen erlangt wird, wenn der Sachverhalt typisch ist. Wenn also das klinische Erscheinungsbild typisch ist und wenn die Fachleute sich der selben Klassifikation bedienen, dann werden sie in der Regel zur selben Diagnose gelangen. Wenn das klinische Erscheinungsbild nicht typisch ist – oder wenn sie sich nicht derselben Klassifikation bedienen, dann ist es nahe liegend, dass oftmals unterschiedliche Diagnosen gestellt werden. Man sollte sich also beim Diagnostizieren von gesundheitlichen Störungen bewusst sein, ob man eine solche Krankheit bzw. eine solche gesundheitliche Störung auf der Grundlage von körperlichen Fakten erkennt – oder, ob man die Krankheit bzw. die Störung auf der Grundlage von Erscheinungen (griechisch: phenomenon – das was erscheint, das Erscheinende) erkennt. Eine solche Einheit kann man nur auf der Ebene der Vorstellungen bzw. auf der Ebene der Ideen erkennen. Weil man eine solche Einheit nur auf der Grundlage einer Idee erkennen kann – kann man sie nur mit der Hilfe eines Konzepts erkennen. Damit wird deutlich dass die Reliabilität mit der die diagnostische Einheit der syndromalen Diagnose bestimmt wird beschränkt ist.

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(letzte Änderung 04.09.2019, abgelegt unter: Definition,  Diagnose, syndromale Diagnose, Syndrom, Medizin)

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