Evidenz

Evidenz ist die „Einsichtigkeit“.

Demgemäß beruht das persönliche Wissen entweder auf objektiver Evidenz oder auf subjektiver Evidenz.

lateinisch: evidentia – deutsch: Ersichtlichkeit bzw. Einsichtigkeit – das was einleuchtend ist.

Dabei kann sich die Evidenz also entweder auf ein Objekt oder auf eine Idee beziehen bzw. gründen (vgl. mit Kant Zitat 7).

Demgemäß ist evident was für das erkennende Subjekt augenscheinlich evident oder einleuchtend evident ist (vgl. mit Kant Zitat 7).

Augenscheinlich evident ist für das erkennende Subjekt was auf der „Ebene der Objekte“ durch Fakten erkannt, demonstriert und daher allgemein gültig bestimmt (vgl. mit Kant Zitat 7) bzw. bewiesen werden kann.

Wohingegen nur einleuchtend evident ist, was als der Begriff der Idee im Bewusstsein der erkennenden Person als die systematische Einheit der Idee erscheint, wenn diese Person die Merkmale der Idee durch das Schema der Idee geistig auffasst (vgl. mit Kant Zitat 7)

Augenscheinlich evident ist also, was in der Anschauung demonstriert werden kann, solches Wissen und damit solche Evidenz ist für jede Person bei klarem Bewusstsein und bei klarem Verstand gegeben, daher handelt sich dabei um objektive Evidenz, oder man kann auch sagen: es handelt sich dabei um augenscheinliche Evidenz (vgl. mit Kant Zitat 7). Ein derartiger Sachverhalt wird auf Grundlage von objektiv begründeter Wahrheit erkannt.

Man kann auch sagen augenscheinlich evident erkannt wird das Erkenntnisobjekt falls es auf der „Ebene der Objekte“ erkennbar ist, weil es uns in diesem Fall als Gegenstand schlechthin gegeben ist (vgl. mit Kant Zitat 7).

In einem derartigen Fall kann ich also den Gegenstand schlechthin in aller Regel allgemein gültig bestimmen.

Hingegen wird einleuchtend evident erkannt was nur für das Subjekt bzw. was nur für die erkennende Person auf der Ebene ihrer Vorstellungen bzw. nur auf der „Ebene der Ideen“ einleuchtend evident) erscheint.

In diesem Fall wird die Evidenz durch den Begriff der Idee erkannt, der als die systematische Einheit (der Idee) im Bewusstsein der (erkennenden) Person erscheint, falls diese den Sachverhalt durch das Schema der Idee geistig auffasst (vgl. mit Kant Zitat 7).

Daher handelt es sich dabei um subjektive Evidenz, oder man kann auch sagen: es handelt sich dabei um scheinbare Evidenz – oder man kann auch sagen, dass es sich dabei um einleuchtende Evidenz handelt.

Es kann nämlich sein, dass eine andere Person in Bezug auf denselben Fall/Sachverhalt zu einem anderen Ergebnis bzw. zu einer anderen Sichtweise und damit zu einer anderen (subjektiven) Evidenz gelangt.

Derartiges Wissen wird von der Person als subjektiv begründete Wahrheit erkannt.

Das heißt eine Sache bzw. ein Sachverhalt kann unter Umständen in einem solchen Fall von verschiedenen Personen verschieden „geistig“ gesehen werden. Daher ist solches Wissen nicht unbedingt für jede Person einleuchtend evident. Mit anderen Worten: solche Evidenz ist nur subjektiv gewiss (vgl. mit Kant Zitat 9).  Es handelt sich dabei also um subjektives Wissen.

Demgemäß muss man subjektive Evidenz von objektiver Evidenz unterscheiden.

Die objektive Evidenz ist durch ein Objekt bestimmt (vgl. mit Kant Zitat 9 und mit Kant Zitat 7).

Hingegen wird die subjektive Evidenz durch das Subjekt mitbestimmt, insofern die Evidenz im Bewusstsein der erkennenden Person durch den mentalen Prozess entsteht. Es entsteht derartige Evidenz also durch eine Idee bzw. durch eine Vorstellung die die erkennende Person erlangt. Daher handelt es sich hier um einleuchtende Evidenz respektive um scheinbare Evidenz.

Objektiv evident ist, was für jede Person evident ist, hingegen ist subjektiv evident was nur für ein Subjekt bzw. nur für eine bestimmte Person evident ist bzw. dieser als evident erscheint.

Man kann also sagen:

Was augenscheinlich evident ist, ist für jede Person evident.

Was nur einleuchtend evident ist, ist nicht unbedingt für jede Person evident.

Damit etwas augenscheinlich bzw. objektiv evident ist, muss die Erkenntnis nicht nur auf der Ebene der Vorstellungen (Ideen) evident sein, sondern es muss zusätzlich auch auf der Ebene der vorzeigbaren Tatsachen bzw. auf der Ebene der vorzeigbaren Objekte der Sachverhalt evident sein (vgl. mit Kant Zitat 9 ).

Hingegen genügt es für subjektive Evidenz wenn die Übereinstimmung auf der Ebene der Vorstellungen erlangt wird bzw. wenn auf dieser Ebene kein Widerspruch zwischen den Ideen auftritt. Man erkennt damit, dass subjektive Evidenz von Voraussetzungen abhängt, die im Subjekt gelegen sind.

Evidenz im ursprünglichen Sinn meint augenscheinliche Evidenz.

Der Begriff der Evidenz wird heutzutage allerdings nicht nur im Sinn der objektiven Evidenz bzw. der augenscheinlichen Evidenz, sondern auch im Sinn der subjektiven Evidenz verwendet – wodurch eine Verwirrung entsteht.

Man muss also unterscheiden in welcher Bedeutung man den Begriff Evidenz verwendet, verwendet man ihn nur in der ursprünglichen Bedeutung, die sich direkt auf das sinnliche, optische Sehen und damit das unmittelbare optische Erkennen bezieht, dann meint man damit augenscheinliche Evidenz, also objektive Evidenz und es ist dies eine Evidenz im Sinn der Gewissheit.

Im anderen Fall ist mit dem Begriff Evidenz  subjektive Evidenz bzw. nur scheinbare Evidenz gemeint, womit man das geistige Sehen meint- das je nach dem mehr oder weniger einleuchtend ist, je nach dem es sich dabei um Evidenz im Sinn eines Glaubens oder um Evidenz im Sinn einer Meinung handelt.

Es ist zwar so, dass auch die subjektive Evidenz bzw. die scheinbare Evidenz sich aus den sinnlichen Wahrnehmungen ergibt. Wenn man die Sache jedoch kritisch betrachtet, dann findet man, dass die sinnlichen Wahrnehmungen in diesem Fall nicht unmittelbar bzw. nicht direkt zur Erkenntnis führen, sondern, dass diese indirekt in Folge von mentalen Prozessen erlangt wird (vgl. mit John Locke Zitat).

Mit anderen Worten: es wird erst nach diversen Überlegungen erkannt, ob ein Sachverhalt evident ist bzw. in welchem Ausmaß er evident ist.

Man erkennt also auf diese Art und Weise, ob der Sachverhalt mehr oder weniger evident ist bzw. als mehr oder weniger evident erscheint. Man kann auch sagen, dass es sich bei solcher Evidenz um abgeleitetes Wissen und nicht um unmittelbar aus der Anschauung erlangtes Wissen handelt (vgl. mit John Locke Zitat). (Weiteres dazu auf Poster 4: EMPIRICISM IN PSYCHIATRY VERSUS EMPIRICISM IN MEDICINE – IN THE LIGHT OF THE PHILOSOPHIES OF JOHN LOCKE, DAVID HUME AND IMMANUEL KANT)

Erkenntnistheoretisch bzw. philosophisch betrachtet erkennt man, dass die Evidenz sich aus der Erkenntnisgrundlage also aus der Erkenntnisbasis ergibt. Was auf der Ebene der Objekte evident ist, ist augenscheinlich evident und daher kann es auch auf dieser Ebene auf der Grundlage eines Objekts bzw. auf der Grundlage von Fakten demonstriert werden. Solche Evidenz kann also durch einen allgemein gültigen Beweis überprüft werden. Was nur auf der Ebene der Vorstellungen evident ist, kann nicht auf der Ebene der Fakten bzw. auf der Ebene der Objekte erkannt und bewiesen werden, sondern eine solche Erkenntnis kann nur auf der Grundlage einer Idee durch den Begriff der Idee erkannt werden. Eine solche Erkenntnis wird in Bezug auf ein Ideal als mehr oder weniger zutreffend und damit als mehr oder weniger einleuchtend evident erkannt. Man kann auch sagen, solche Evidenz wird in Bezug auf einen Typ bzw. Typus erkannt.

Man erkennt damit, dass der Unterschied in der Evidenz sich aus der Erkenntnisbasis ergibt.

Oder man kann auch sagen: der Unterschied der Evidenz ergibt sich aus dem Unterschied im Erkenntnisobjekt (vgl. mit Kant Zitat 7).

Was augenscheinlich evident ist und daher für jede Person evident ist, hat den Grad des Wissens der Gewissheit. Was jedoch nur einleuchtend evident ist und daher nur für die erkennende Person evident ist, hat primär nur den Grad eines Glaubens, wenn die Person subjektiv davon überzeugt ist, dass es so ist, oder es hat den Grad einer Meinung, wenn die Person selbst nicht ganz davon überzeugt ist bzw. sie sich nicht ganz sicher ist, dass es so ist und es gründet sich diese Evidenz auf die Argumentation bzw. auf ein Argument. Demgemäß wird in einem solchen Fall die Evidenz durch die Plausibilität erlangt (Beispiel: ob etwa in einem Gerichtsverfahren das eine Gutachten oder das andere Gutachten den Sachverhalt zutreffend fachlich beurteilt bzw. der eine Sachverständige mit seiner Argumentation Recht hat oder der andere und den Sachverhalt treffender beurteilt).

Der Begriff Evidenz ist ein regulativer Begriff.

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Subjektive Evidenz kann von verschiedenem Grade sein

Bei der subjektiven Evidenz kann etwas für eine Person mehr oder weniger einleuchtend sein, dem gemäß sagt man: es kann etwas mehr oder weniger evident sein. Oder man sagt dass etwas mehr oder weniger typisch ist weil man derartige Erkenntnisse in Bezug auf Typen erlangt.

Wenn eine Vorstellung einem Ideal mehr entspricht, dann sagt man, dass die Sache in stärkerem Maße einleuchtend ist, als wenn etwas dem Ideal nur wenig entspricht.

Daher kennt man z.B. in der Medizin und in der Psychiatrie klinische Bilder, die einer Diagnose bzw. einer Kategorie mehr oder weniger entsprechen. Man meint damit also ein klinisches Bild bzw. ein klinisches Erscheinungsbild das typisch ist, im Gegensatz zu einem klinischen Bild das nur wenig typisch ist.

Bei einer Sache, die augenscheinlich evident ist, kann man nicht sagen, dass etwas typisch ist. Tatsächlich wird man in einem solchen Fall auch nicht sagen, dass etwas typisch ist, sondern in einem solchen Fall ist etwas (absolut) evident oder nicht evident. Es ist also etwas auf der Ebene der Objekte vorhanden oder nicht vorhanden (z.B. ein Knochenbruch). Bei objektiver Evidenz gibt es also keine verschiedenen Grade der Evidenz, sondern nur (absolute) Evidenz oder keine Evidenz. Im Gegensatz gibt es bei einem Sachverhalt, der nur auf der Ebene der Ideen erkannt werden kann – und den man nicht auf der Ebene der Objekte demonstrieren und überprüfen kann – keine augenscheinliche Evidenz und es kann daher die Evidenz auf der Ebene der Ideen mehr oder weniger ausgeprägt sein. Es kann also in einem solchen Fall etwas mit größerer Evidenz erscheinen oder mit nur geringer Evidenz erscheinen. Man bemerkt damit, dass es bei der subjektiven Evidenz eine relative Evidenz gibt und dass man auf der Ebene der Objekte in einem solchen Fall keinen Beweis liefern kann. Dies sollte man in der Wissenschaft beachten.

Immanuel Kant hat aufgezeigt, dass objektives Wissen nur erlangt wird, wenn es sich auf einen Gegenstand schlechthin bezieht (vgl. mit Kant Zitat 7) bzw. wenn das Wissen sich auf ein real existentes Objekt gründet und daher alle Urteile in Bezug auf dieses Erkenntnisobjekt untereinander übereinstimmen. (vgl. mit Kant Zitat 9)

Solches Wissen ist also augenscheinlich evident, oder mit anderen Worten: solches Wissen ist objektives Wissen. (vgl. mit Kant Zitat 9)

Was nicht in der Anschauung demonstriert werden kann, sondern nur auf der Ebene der Ideen erkannt und durch verbale Begründung erläutert werden kann, ist nicht unbedingt für jede Person evident. Mit anderen Worten: solches Wissen ist nur subjektives Wissen. (vgl. mit Kant Zitat 9)

Solches Wissen hängt nämlich, erstens von persönlichen Voraussetzungen (vgl. mit Kant Zitat 9) und zweitens in vielen Fällen von einer Vereinbarung (Konvention) ab.

Solches Wissen hängt also von einem Vorwissen (von den Vorurteilen) der Person und auch von der Konvention ab, auf deren Grundlage die Ideen erkannt und in weiterer Folge gegeneinander „abgewogen“ werden. Dies trifft z.B. für die Evidenz zu mit der eine psychiatrische Diagnose in der psychiatrischen Praxis und in der psychiatrischen Wissenschaft erkannt werden.

Man vergleicht also in einem solchen Fall die aktuell erlangte Idee mit einer Idee, die man bereits früher gebildet hat und die auf der Ebene der Vorstellungen als Vorurteil präsent ist.

Erkenntnistheoretisch bzw. philosophisch betrachtet handelt es sich dabei also um dogmatisches Wissen. (gr. dogma – Meinung, Denkart, Lehrsatz) (vgl. mit Kant Zitat 10)

In diesem Sinn werden die psychiatrischen Diagnosen auf der Grundlage einer Ideenlehre – also auf der Grundlage einer Dogmatik, somit auf der Grundlage einer Konvention erkannt, in dem ein konkreter Fall auf der Ebene der Vorstellungen untersucht und auf der Ebene der Vorstellungen (Ideen) geistig „abgewogen“ wird, ob die psychischen Phänomene den Kriterien einer psychiatrischen Kategorie in einer psychiatrischen Klassifikation – etwa in der psychiatrischen ICD-10 Klassifikation oder der DSM-IV Klassifikation – hinreichend entsprechen. In diesem Sinne wird eine psychiatrische Diagnose als mehr oder weniger (subjektiv) zutreffend also subjektiv evident erkannt. Eine Fachperson in der Psychiatrie erkennt in diesem Sinne subjektiv evident, ob etwa die Diagnose Schizophrenie in einem konkreten Fall zutreffend ist oder nicht.

Es ist solches Wissen also nur innerhalb einer Ideologie (Ideenlehre) zu gewinnen und daher auch nur innerhalb einer solchen Ideenlehre evident. Das heißt verschiedene Fachpersonen werden in der Regel einen psychiatrischen Sachverhalt dann als evident erkennen, wenn er typisch ist und wenn sie sich der selben Ideenlehre und damit derselben psychiatrischen Klassifikation bedienen. (Weiteres dazu auf Poster 5: CLASSIFICATION IN PSYCHIATRY – APPROPRIATE USE OF THE DSM-IV AND ICD-10 CATEGORIES – TO AVOID CONFLICTS AND CONTRADICTIONS IN PRACTICE AND SCIENCE – AN INVESTIGATION IN THE LIGHT OF IMMANUEL KANT`S PHILOSOPHY)

Wie man sich überzeugt bestimmt man in der Psychatrie psychische Störungen in Bezug auf einen definierten Typus, wie dies Karl Jaspers erkannt hat. (vgl. mit Jaspers Zitat)

Man sagt daher in der Psychiatrie (Psychologie, Psychotherapie), dass etwas typisch oder weniger typisch ist, wobei man dabei beachtet wie der Typus definiert ist (vgl. mit Jaspers Zitat).

Es handelt sich bei solchem Wissen also jeweils um relatives Wissen das innerhalb einer Ideologie gewonnen wird und damit auch nur innerhalb dieser Ideologie gültig ist – und  auch von verschiedenem Grad ist, in dem Sinne, dass die relevante Kategorie mehr oder weniger zutreffend ist.

In diesem Sinn unterscheidet sich subjektive Evidenz wesentlich von objektiver Evidenz. Subjektive Evidenz ist in mehrfacher Hinsicht nur relativ gültig, wohingegen objektive Evidenz absolut bzw. allgemein gültig ist.

Da Glauben nicht gleich Wissen im Sinn der Gewissheit ist, ist es verfänglich von Evidenz zu sprechen wenn etwas nur für eine Person bzw. nur für ein Subjekt evident ist, weil dadurch der Anschein erweckt wird, dass es für Jedermann evident sei – also allgemein evident ist- bzw. objektiv evident ist- was aber nicht der Fall ist. Man bemerkt damit dass auf dieser Grundlage in der Wissenschaft Widersprüche auftreten, wenn die Grundlage der Erkenntnis nicht beachtet wird. (vgl. mit Kant Zitat 10)

Evidenz meint nämlich im ursprünglichen Sinn Evidenz für Jedermann, dies ist aber im Fall der subjektiven Evidenz nicht gewährleistet.

In der Psychiatrie (Psychologie, Psychotherapie) gibt es also keine Evidenz im ursprünglichen Sinn der augenscheinlichen Evidenz.

Subjektive Evidenz ist nicht gleich objektive Evidenz.

Die Verwendung des Begriffs Evidenz stiftet also Verwirrung wenn man den Begriff Evidenz einerseits für objektives Wissen verwendet und ihn andererseits auch für subjektives Wissen verwendet.

In der Psychiatrie gibt es keine objektive Evidenz, sondern nur subjektive Evidenz, weil sich das Wissen in der Psychiatrie auf  Ideen gründet und zwar auf Ideen die man aus der Erfahrung abgeleitet hat. Mit anderen Worten das Wissen in der Psychiatrie gründet sich auf aus der Erfahrung abgeleitete Ideen.

Auch das Wissen, das die psychiatrische Wissenschaft auf statistischem Wege hervorbringt ist genau genommen – nicht allgemein gültiges Wissen – sondern nur innerhalb einer Konvention gültiges Wissen. Es handelt sich also auch beim wissenschaftlich erlangten Wissen in der Psychiatrie um relatives Wissen das innerhalb einer Ideenlehre gültig ist. Daher kann man genau genommen beim Wissen, wie es von der der psychiatrischen Wissenschaft hervorgebracht wird nicht von Evidenz im Sinne der augenscheinlichen Evidenz sprechen.

In der Medizin gibt es zum Teil objektive Evidenz, wo sich das Wissen auf objektives Wissen bzw. auf objektive Befunde gründet. Zum anderen Teil gibt es auch in der Medizin nur subjektive Evidenz, nämlich dort, wo sich das Wissen auf Symptome und auf nicht-objektivierbare Phänomene gründet. Dies ist bei den syndromalen Diagnosen in der Medizin bzw. auch bei vielen sogenannten funktionellen Störungen der Fall, also bei den Diagnosen, die nicht objektiv bestimmt werden können. In diesen Fällen ist in der Medizin die Evidenz in gleicher Art und Weise beschränkt, wie die Evidenz in der Psychiatrie. (vgl. mit Poster 3: PROBABILITY IN MEDICINE AND IN PSYCHIATRY – IN THE LIGHT OF IMMANUEL KANT`S PHILOSOPHY)

Abschließend kann festgehalten werden, dass man bei der Verwendung des Begriffs Evidenz unterscheiden muss um was für eine Evidenz es sich handelt. Es kann damit nämlich subjektive Evidenz oder objektive Evidenz gemeint sein.

Das heißt, das was im Namen der „Evidenz basierten Medizin“ auftritt, muss nicht unbedingt für Jedermann evident sein, und das, was im Namen der „Evidenz basierten Psychiatrie“ auftritt ist in keinem Fall objektiv evident, sondern immer nur subjektiv evident.

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(letzte Änderung 28.08.2023, abgelegt unter: Begriff, Definition, Diagnostik, Erkennen, Evidenz, Gutachten, Philosophie, philosophische Begriffe, Rechtsprechung, Sicht)

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