Die Frage nach der richtigen Therapie in der Psychotherapie

In der Psychotherapie tritt häufig die Frage auf welche Therapie die richtige ist.

So, wie an anderer Stelle schon detailliert aufgezeigt worden ist, handelt es sich bei den Erkenntnissen in der Psychiatrie und Psychotherapie um subjektiv gültige Erkenntnisse.

Es kommt also vor, dass eine Fachperson A davon überzeugt ist, dass die Sichtweise a „richtig“ und die „wesentlichste“ ist, wogegen eine andere Fachperson B davon überzeugt ist, dass ihre Sichtweise b die „richtige“ und „wesentliche“ ist.

Dabei ist es nicht möglich, dass eine dritte Person objektiv entscheidet, welche der beiden Sichtweisen die richtige ist. Auch die dritte Person kann nur eine subjektive Erkenntnis erlangen und sich eventuell sodann der Sichtweise a oder b anschließen oder eventuell eine weitere, dritte Sichtweise vertreten.

Wie im Beitrag zur Schichtenregel von Karl Jaspers aufgezeigt worden ist, treten derartige Meinungsverschiedenheiten vor allem dann auf, wenn eine Diagnose der 3. Schicht vorliegt bzw. wenn der Sachverhalt wenig typisch und deutlich ist.

Da eine objektive Entscheidung nicht möglich ist empfiehlt es sich – sofern dem nicht andere Gründe (etwa krankheitsbedingte Entscheidungsunfähigkeit) entgegenstehen – die Entscheidung nach Möglichkeit dem Patienten / der Patientin zu übertragen bzw. ihn / sie zu ermutigen eine Entscheidung – allenfalls nach eine „Kostprobe“ (etwa einer Therapie-Probestunde) – zu treffen.

Damit muss nicht auf Therapeuten-Ebene entschieden werden was weiter zu tun ist – sondern wird die Entscheidung dorthin verlagert, wo sie an und für sich hingehört – nämlich in die Kompetenz des mündigen Patienten / Patientin (vgl. mit Kant Zitat 11) und verbleiben die allenfalls sich konkurrierenden Therapeuten bzw. Therapieverfahren auf der Ebene der jeweiligen Repräsentanten bzw. Berater – die naturgemäß von ihrer Sichtweise (subjektiv) im Sinne des subjektiven Fürwahrhaltens (vgl. mit Kant Zitat 9) überzeugt sind.

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