empirisch

Empirisch ist was sich auf die Erfahrung gründet (vgl. mit Kant Zitat 16).

Es ist also empirisch was durch die Erfahrung erkannt worden ist und sich auf die Empirie gründet.

Dabei muss man unterscheiden, ob etwas durch Fakten bzw. durch Objekte empirisch – somit auf der „Ebene der Objekte“ durch die Erfahrung erkannt, registriert, gemessen und dokumentiert worden ist.

Oder ob  etwas empirisch durch eine Idee bzw. durch eine Vorstellung auf der „Ebene der Ideen“ durch den Begriff der Idee (vgl. mit Kant Zitat 7)erkannt worden ist.

In diesem Fall gründet sich das empirische Wissen auf eine systematische Einheit, die vermittelt durch das Schema der Idee (vgl. mit Kant Zitat 7) erkannt und bestimmt worden ist.

Es ist in diesem Fall also empirisch was durch das Denken auf der Grundlage der Erfahrung erkannt worden ist. Und somit ist in diesem Fall empirisch was infolge der Anschauung und Überlegung auf der Grundlage der Erfahrung erkannt worden ist.

Durch das empirische Wissen wird unter anderem die Kausalität und damit die Ursache der Wirkung erkannt.

Beim empirischen Wissen muss man also unterscheiden, ob dieses aus Fakten oder aus Ideen (vgl. mit Kant Zitat 7) abgeleitet worden ist.

In dem Fall, wenn das empirische Wissen aus Fakten bzw. Objekten abgeleitet worden ist, ist die Erkenntnis allgemein gültig bzw. objektiv gültig bzw. handelt es sich hier um objektives Wissen.

Falls die empirische Erkenntnis aus Ideen abgeleitet wurde, ist das erlangte empirische Wissen nicht allgemein gültig, weil es vom erkennenden Subjekt abhängig ist (vgl. mit Kant Zitat 7).

Empirisches Wissen das aus Ideen (Vorstellungen) abgeleitet worden ist und das nicht auf der „Ebene der Objekte“ – somit nicht physisch (physikalisch, chemisch, biochemisch, biologisch, physiologisch, bildgebend usf.)  überprüfbar ist bzw. das nicht auf Fakten zurückgeführt und auf dieser Grundlage allgemein gültig bestimmt werden kann, ist nicht allgemein gültig, sondern nur subjektiv gültig, weil hier die erkennende Person die erlangte Idee mit einer anderen Idee, oder mit mehreren anderen Ideen auf der Ebene ihrer Ideen – oder man kann auch sagen: in ihrem Bewusstsein durch ihre vernünftige Überlegung und das Ponderieren der Ideen infolge der Methode der Dialektik vergleicht, und sodann subjektiv gültig entscheidet was zutreffend ist.

In einem solchen Fall handelt es sich also um empirisches Wissen das auf der Grundlage von subjektiver Evidenz erlangt worden ist, wohingegen im zuvor genannten Fall das empirische Wissen auf der Grundlage von objektiver Evidenz erlangt worden ist.

Zum Beispiel wird die Zugehörigkeit zu einer Gattung auf der Grundlage von objektiver Evidenz erkannt.

Hingegen kann man die Zugehörigkeit zu einem Typus nur subjektiv gültig erkannt und bestimmt werden.

In diesem Sinn beruht die Empirie entweder auf faktischen Einheiten oder auf systematischen Einheiten.

Demgemäß gibt es empirisches Wissen von unterschiedlichem Grad, je nach dem auf welcher Basis das aus der Erfahrung abgeleitete Wissen erlangt worden ist.

Es bestimmt also die Basis des Wissens respektive die Erkenntnisbasis den Grad des empirischen Wissens.

Dies ist für die Praxis und auch für die Wissenschaft – und damit auch für die Forschung – von Relevanz, weil hier, je nach der Basis des Wissens die erlangten empirischen Erkenntnisse einen grundsätzlich höheren oder grundsätzlich geringeren Erkenntniswert haben, und damit Empfehlungen, die aus den wissenschaftlichen Studien abgeleitet werden, in der Praxis für den konkreten Fall mehr oder weniger verbindlich sind.

Es wirkt sich daher die Basis des Wissens bzw. die Grundlage des Wissens auf die Verbindlichkeit der Leitlinien aus.

Und es sollte dieser Unterschied im Wissen in den Wissenschaften insbesondere in den empirischen Wissenschaften beachtet und berücksichtigt werden.

Demgemäß sind gewisse Leitlinien die die Fachleute auf der Grundlage von wissenschaftlichen Studien erarbeitet haben mehr oder weniger für den konkreten Fall in der Praxis verbindlich.

Und es sollte dieser Sachverhalt in Rechtsprechung berücksichtigt werden, wenn etwa ein Arzt mit dem Vorwurf konfrontiert wird, dass er die Behandlung nicht lege artis durchgeführt hat, weil er sich nicht an die von der Fachgesellschaft empfohlenen Leitlinien gehalten hat.

Während also etwa ein Sachverständiger in Bezug auf gewisses fachliche Fragen eine eindeutige und damit unzweifelhafte Stellungnahme in seinem Gutachten abgegeben kann, weil seine Expertise sich auf objektives Wissen gründet, ist dies in anderen Fällen nicht der zutreffend, weil hier weil hier subjektives Wissen grundsätzlich in die fachliche Entscheidung mit einfließt und daher eben etwa die von der Fachgesellschaft heraus gegebenen Leitlinien nicht im selben Ausmaß verbindlich sind wie dort wo dieselben auf der Grundlage von objektivem Wissen entstanden sind.

Im einen Fall beruht die fachliche Expertise nämlich auf einem Erfahrungsurteil im anderen Fall auf einem Wahrnehmungsurteil im Sinn von Immanuel Kant.

Und es ist demgemäß ein empirisches Urteil entweder ein allgemein gültig überprüfbares Urteil oder ein nicht allgemein gültig überprüfbares ein Urteil.

Und es kann daher bei der rechtlichen Beurteilung des Sachverhalts durchaus vorkommen, dass Sachverständige zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen, ohne dass das Gericht entscheiden kann, welche fachliche Sichtweise zutreffend oder nicht zutreffend bzw. richtig oder falsch ist.

In einem solchen Fall kann vom Gericht nur auf Basis der Argumente, somit nur auf Grundlage der Plausibilität entschieden werden, welcher Argumentation bzw. welcher fachlichen Sichtweise es folgen soll.

Eine allgemein gültige bzw. eine objektiv gültige Entscheidung ist hier also weder auf der Ebene der Sachverständigen noch auf der Ebene des Gerichts möglich und es ist hier im Zweifelsfall der Spruch angebracht: im Zweifel für den Angeklagten (in dubio pro reo).

Zur Frage was empirisch ist – in unterschiedlichen Bereichen des Wissens:

In der Medizin ist empirisch was auf der Ebene des Körpers durch die körperlichen Merkmale erkannt wird.

Dabei können dies faktische körperliche Merkmale sein, oder es können dies phänomenologische körperliche Merkmale sein, nämlich Symptome und nicht objektivierbare Phänomene oder ganze Symptomenkomplexe.

Es sind dies also körperliche Erscheinungen, die infolge der Erfahrung, insbesondere durch die klinische Erfahrung bei gesundheitlichen Störungen (Krankheiten) erkannt worden sind.

In der Psychiatrie ist empirisch, was durch die psychischen Erscheinungen somit durch die psychischen Symptome und die psychischen Phänomene bzw. die  psychopathologischen Phänomene im Hinblick auf eine psychische Störung erkannt worden ist.

In der Biologischen Psychiatrie ist ebenfalls empirisch was durch die psychischen Phänomene bzw. die psychopathologischen Phänomene, im Hinblick auf die Psyche im Zusammenhang mit körperlichen Befunden (biologischen Befunden) – betreffend das zentrale Nervensystem, insbesondere im Bereich des Gehirns – auf der Grundlage der Erfahrung erkannt worden ist (etwa Veränderungen an Rezeptoren, Auffälligkeiten betreffend die Transmitter an den Synapsen bei gewissen psychischen Störungen etc.)

In der Psychologie ist empirisch was in Bezug auf das Verhalten und Reagieren, als Erscheinungen der Psyche auf der Grundlage der Erfahrung erkannt worden ist.

In diesem Sinn gibt es viele Bereiche des Wissens in denen empirisches Wissen durch das systematische Studium in der Wissenschaft erlangt worden ist.

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(letzte Änderung 23.12.2017, abgelegt unter: Begriff, Definition, Erfahrung, Gutachten, Philosophie, Rechtsprechung, Urteil)

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