phänomenologischer Befund

Ein phänomenologischer Befund ist eine Befund der sich auf Phänomene gründet.

Demgemäß gründet sich in der Heilkunde ein phänomenologischer Befund auf die klinische Erscheinung der gesundheitlichen Störung/Krankheit.

Dabei kann sich der phänomenologische Befund auf eine sinnlich als Bild wahrnehmbare Erscheinung gründen (Beispiel: histopathologisches Bild in der Histopathologie).

Oder es gründet sich der phänomenologische Befund entweder auf ein einzelnes  Symptom, auf ein  einzelnes nicht objektivierbares Phänomen oder auf den ganzen Symptomenkomplex.

So wird zum Beispiel die neurologische Diagnose Migräne durch den phänomenologischen Befund gestellt, wie sich dieser aus der Anamnese und aus dem klinischen Erscheinungsbild ergibt.

Demgemäß beruhen in der neurologischen Diagnostik und auch in anderen Bereichen der Medizinischen Diagnostik diverse medizinische Diagnosen auf phänomenologische Befunde. So etwa die medizinischen Diagnosen: Fibromyalgie, Somatoforme Schmezrstörung und sonstige Schmerzsyndrome, weiters die medizinischen Diagnosen: Vegetative Dystonie, Fatigue Syndrom usf.

In der Psychiatrie beruhen sämtliche psychiatrischen Diagnosen auf phänomenologischen Befunden, insofern hier jede krankheitswertige Störung der Psyche und damit jede psychische Störung im Sinn der psychiatrischen Diagnostik durch den charakteristischen psychischen Symptomenkomplex und dessen Verlauf bzw. durch das charakteristische klinische Erscheinungsbild bestimmt wird. Man kann auch sagen, wie dieses von den einzelnen psychischen Symptomen und den krankheitswertigen psychischen Phänomenen, also den psychopathologischen Phänomenen unter Berücksichtigung des Verlaufs gebildet wird.

So wird zum Beispiel die psychiatrische Diagnose: Schizophrenie durch den charakteristischen phänomenologischen Befund und durch den Verlauf dieser klinischen Erscheinungen bestimmt, wie diese gemäß der Psychopathologie bzw. gemäß der Phänomenologie etwa nach den Kriterien Psychiatrischen ICD-10 Klassifikation diagnostizierbar sind.

Dies trifft etwa auch auf die phänomenologische Diagnose: Demenz (zum Beispiel eine Demenz vom Typ einer Alzheimerkrankheit, oder eine vaskuläre Demenz oder ein organisches Psychosyndrom (OPS) nach Kopfverletzung zu, insofern hier in jedem Fall die diagnostische Einheit primär durch den psychischen Befund und damit durch den phänomenologischen Befund festgestellt wird und der Sachverhalt erst sekundär durch den möglicherweise aufgefundenen körperlichen Befund (zum Beispiel im Fall der Kopfverletzung durch den bildgebenden Befund) erklärt und dadurch verstanden wird.

Dabei ist das Gegenteil von einem phänomenologischen Befund ein faktischer Befund.

Erkenntnistheoretisch bzw. philosophisch betrachtet erkennt man, dass in der Diagnostik ein phänomenologischer Befund durch eine systematische Einheit erfasst wird, wohingegen ein faktischer Befund durch eine faktische Einheit erfasst wird (vgl. mit Kant Zitat 7).

Daher handelt es sich bei einem phänomenologischen Befund um subjektives Wissen bzw. um einen subjektiven Befund, wohingegen ein objektiver Befund bzw. ein faktischer Befund objektives Wissen repräsentiert.

Es wird also der phänomenologische Befund auf der Grundlage von subjektiver Evidenz erkannt, wohingegen ein faktischer Befund auf der Grundlage von objektiver Evidenz.

Demgemäß wird ein phänomenologischer Befund durch ein Wahrnehmungsurteil im Sinn von Immanuel Kant erkannt, hingegen ein faktischer Befund durch ein Erfahrungsurteil.

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(letzte Änderung 03.07.2022, abgelegt unter: Befund, Definition, Diagnostik, Forensik, Gutachten,  Heilkunde, Medizin, Neurologie, Psychiatrie, Psychosomatik)

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