urteilen (beurteilen)

Das Urteilen (Beurteilen) liefert das persönliche Urteil.

Dabei kann das persönlich Urteil sich auf ein Erkenntnisobjekt beziehen, das durch eine faktische Einheit erkannt und bestimmt wird.

Oder es bezieht sich auf ein Erkenntnisobjekt das nur durch den Begriff der Idee erkennbar und bestimmbar ist.

In einem derartigen Fall kann ich – als denkendes Subjekt – dieses Erkenntnisobjekt nur durch die systematische Einheit der Idee erkennen und ich kann es daher nur subjektiv gültig bestimmen, falls ich die Merkmale der Idee durch das Schema der Idee geistig auffasse (vgl. mit Kant Zitat 7).

Man bemerkt, dass in ein derartiges persönliches Urteil unter Umständen von vielen persönlichen Faktoren abhängig ist bzw. letztlich diese Faktoren in die persönliche Entscheidung.

Dabei beruht dieser persönliche Entscheidungsprozess auf dem mentalen Prozess der Person durch den der Sachverhalt entschieden wird.

Dieser (persönliche) Entscheidungsprozess beruht also auf dem Denken der jeweiligen Person.

Beziehungsweise kann man auch sagen, dass hier die Entscheidung auf der Auffassung bzw. auf der persönlichen Überlegung der Person beruht – und letztlich diese zum persönlichen Urteil gelangt.

Somit erfordert das Urteilen (Beurteilen) Verstand und Vernunft um durch die Gewichtung der Ideen zum subjektiv angemessenen (persönlichen) Urteil zu gelangen – um als Person – individuell zu entscheiden was zutreffend ist.

 

Anmerkung: Man bemerkt, dass zu einer derartigen individuellen bzw. persönlichen Entscheidung die Anwendung einer menschlichen Sprache eine notwendige Voraussetzung ist.

Beziehungsweise bemerkt man, dass den am höchsten entwickelten Tieren diese notwendige Voraussetzung fehlt und deswegen ein derartiger Entscheidungsprozess von ihrem Gehirn nicht geleistet werden kann.

Mit anderen Worten kann man sagen, dass dazu nur ein menschliches Gehirn in der Lage ist bzw. dass nur die neuronale Struktur eines menschlichen Gehirns in der Lage ist dies zu leisten.

 

Das Urteilen kann man unter verschiedenen Gesichtspunkten betrachten:

Aus menschlicher Sicht betrachtet ist das Urteilen ein geistiges Phänomen das den zuvor genannten Entscheidungsprozess ermöglicht.

Aus der Sicht der höher entwickelten Tiere betrachtet, ist das Urteilen ein natürliches Phänomen das aufgrund der Instinkte eine gewisse situative Entscheidung ermöglicht, weil sich dieses Vermögen in der Natur bei diesen Lebewesen entwickelt hat – um unter den jeweiligen natürlichen Bedingungen best möglich zu überleben.

Demgemäß kann man diesen Tieren attestieren, dass sie in einem gewissen Umfang fähig sind situativ zu „urteilen“ – oder besser gesagt zu entscheiden – was zu tun ist.

Treffender ist es allerdings wenn man dieses tierische Urteilen bzw. Beurteilen als instinktives Handeln bezeichnet..

Neurobiologisch betrachtet ist der Vorgang des Urteilen ein Ergebnis der neuronale Funktion bzw. des neuronalen Prozesses.

Man kann auch sagen, dass das Urteilen durch die neuronale Funktion im zentralen Nervensystem entsteht. Oder dass das Urteilen und damit letztlich das individuelle Urteil durch die geordnete neuronale Aktivität – in diesem Bereich des Nervensystems – entsteht.

 

Persönliches Urteilen bei Menschen:

In Bezug auf den Menschen kann man sagen, dass das persönliche Urteil durch den mentalen Prozess entsteht.

Es ist dies also eine Leistung der geistigen Funktion die sich als geistiges Phänomen – oder man kann auch sagen als psychisches Phänomen – im Bewusstsein der Person manifestiert.

Es ist das Urteilen also der geistige Vorgang bzw. der mentale Prozess der durch das Vergleichen/Abwägen und Gewichten von Ideen zur geistigen Einsicht und damit zum mental entschiedenen Urteil führt.

Oder es ist das Urteilen und der Prozess der durch das Vergleichen/Abwägen und Gewichten von Tatsachen bzw. von Fakten zur Erkenntnis führt, die als das Ergebnis des Urteils bildet.

Im zuvor genannten Fall ist das Urteilen ein mentaler Vorgang der auf einer Vorstellung die nicht weiter allgemein gültig überprüft werden kann. Beziehungsweise gibt es für ein derartiges Urteil keinen objektiven Beweis sondern allenfalls einen subjektiven Beweis der auf einer gewissen Argumentation bzw. auf einer gewissen Kausalitätskette beruht.

Für ein derartiges Urteil gibt es also keinen allgemein gültigen Beweis weil hier das Urteil auf einer bloßen Idee im Sinne von Immanuel Kant beruht. Man kann auch sagen, dass ein derartiges Urteil ein Wahrnehmungsurteil im Sinne von Immanuel Kant ist.

Hingegen führt im zweit genannten Fall das mögliche physische messen und das tatsächliche Abwägen von Objekten bzw. das Resultat der objektiven Befunde zu einer Erkenntnis die allgemein gültig ist, weil sie auf der „Ebene der Objekte“ überprüft werden kann. Ein derartiges Urteil ist also ein Erfahrungsurteil im Sinne von Immanuel Kant. Für dieses Urteil bzw. für das Zutreffen dieses Urteils und damit für die gefällte Entscheidung gibt es einen allgemein gültigen Beweis, was hingegen beim Wahrnehmungsurteil nicht der Fall ist.

Immanuel Kant spricht daher in gewissen Fällen vom Ponderieren der Ideen – durch die die Erkenntnis erlangt wird, falls die Sache bzw. der Sachverhalt nicht physisch überprüft werden kann.

Im Hinblick auf die Psyche bzw. im Hinblick auf die psychische Funktion – oder man kann auch sagen: im Hinblick auf den Geist (der Person) und ihre geistige Funktion ist das Urteilen der mentale Prozess der durch den Prozess der Unterscheidung letztlich zur Erkenntnis führt die hier auf einer bloßen Idee beruht, weil ein psychisches Phänomen oder ein geistiges Phänomen durch eine solche nicht physisch überprüfbare Idee erkannt wird.

Neuro-biologisch betrachtet kann man sagen, dass das Urteilen auf der neuronalen Funktion beruht, die diesen mentalen Prozess bewirkt.

Erkenntnistheoretisch bzw. philosophisch betrachtet kann man sagen, dass das Urteilen auf dem Vermögen der Kognition und dem der Unterscheidung beruht, um dadurch letztlich die Entscheidung zu treffen bzw. letztlich dadurch das Urteil zu bestimmen.

Man kann auch sagen: dass das Urteilen sich auf das Denken der Person gründet um durch die Überlegung und durch die Unterscheidung letztlich das treffende Urteil zu bilden.

Dabei wird in vielen Fällen die vernünftige Überlegung nach kritischer Beurteilung des Sachverhalts zum bestmöglichen Urteil führen.

Allerdings spielt oftmals die Emotion beim mentalen Prozess der Entscheidungsfindung eine große Rolle, insofern dadurch die Entscheidung der Person beeinflusst wird, wie dies zum Beispiel aus der Werbung bekannt ist.

In diesem Sinn wird durch die Beurteilung entweder ein Ding oder ein Sachverhalt durch die Vorstellung der Person entschieden bzw. beurteilt.

Es ist das Urteilen also die Fähigkeit eine Bewertung aufgrund einer Idee vorzunehmen um dadurch den Sachverhalt zu entscheiden.

Demgemäß wird beim Urteilen durch die Entscheidung  eine Wahl – getroffen.

Das Urteilen liefert die Beurteilung.

Dabei kann das Urteilen sich auf ein Erkenntnisobjekt beziehen das auf der „Ebene der Objekte“ untersucht und letztlich beurteilt wird. Oder das Urteilen bezieht sich auf ein Erkenntnisobjekt das nur auf der „Ebene der Ideen“ durch den Begriff der Idee erfasst und beurteilt werden kann, weil hier die Einheit die systematische Einheit der Idee ist, die nur als Gegenstand in der Idee gegeben ist, falls die erkennende Person die Merkmale der Idee durch das Schema der Idee geistig auffasst (vgl. mit Kant Zitat 7).

Demgemäß wird durch das Urteilen entweder eine faktische Einheit auf der „Ebene der Objekte“ etwa durch physische (physikalische, chemische, biochemische) Befunde oder durch nummerische Größen oder durch sonstige demonstrierbare Merkmale erkannt. Oder es wird durch das Urteilen die systematische Einheit der Idee erkannt (vgl. mit Kant Zitat 7).

So kann etwa die Frage welche Argumentation die zutreffende ist, oder die Frage welche Kausalitätskette die plausible ist nur durch die systematische Einheit der Idee erkannt werden, weil ein derartiger Sachverhalt nur durch das Vergleichen und Gewichten der Ideen (Ponderieren der Ideen) – somit nur auf der „Ebene der Ideen“ – entschieden werden kann. Analoges gilt auch für die Frage: welches Argument ist zutreffend falls der Sachverhalt nur geistig bzw. nur durch eine Vorstellung entschieden werden kann bzw. der Sachverhalt nicht objektivierbar ist.

Immanuel Kant unterscheidet daher bei den empirischen Urteilen ein Erfahrungsurteil von einem Wahrnehmungsurteil.

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(letzte Änderung 01.02.2024 abgelegt unter Begriff, Diagnostik, Erkennen, Geist, Philosophie, Rechtsprechung, Unterschied, Urteil)

zuvor pos 1 am 16.12.2023

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