Plausibilität

Die Plausibilität ist das was das das unbefangene Publikum überzeugt.

Das heißt die beste Argumentation bekommt vom unbefangenen Publikum den Applaus, weil diese die plausibelste  ist.

Man kann daher auch sagen, dass die plausibelste Antwort beim unbefangenen Publikum den Applaus findet, weil sie sich auf die beste Kausalitätskette gründet.

Daher ist die Plausibilität in vielen Fällen das Entscheidungskriterium für das Gericht – und liefert daher das Urteil.

Man kann auch sagen, dass hier die vorgetragenen Argumente in dieser Sequenz am meisten überzeugen, weil sie die „beste“ Kausalitätskette liefern.

In diesem Sinn entscheidet das kritische Urteil respektive der Verstand im Verbund mit der Vernunft über das was plausibel ist.

Oder man kann auch sagen: die zuhörende Person (etwa eine Fachperson bei Gericht in Person eines Richters, oder ein Laie etwa ein Schöffe oder Geschworener) erkennt durch sein kritisches Urteilsvermögen welche Argumentation – im Fall von mehreren vorgetragenen Sichtweisen – ihn am meisten überzeugt.

Schließlich kann man auch sagen: die zuhörende Person kann durch ihre eigene vernünftige Überlegung – auf der Ebene ihrer Vorstellungen bzw. auf der „Ebene ihrer Ideen“ durch das Vergleichen und Gewichten der Ideen – Immanuel Kant spricht vom Ponderieren der Ideen  – kritisch prüfen welche Argumentation am meisten überzeugt, weil sie die plausibelste Antwort liefert. Es überzeugt hier also die Plausibilität.

Zur Bedeutung und zum Stellenwert der Plausibilität:

Zur Praxis kann man sagen, dass der Hausverstand der urteilenden Person durch die kritische Überlegung prüft, was im konkreten Fall  zu machen ist, etwa wenn mehrere Möglichkeiten in Frage kommen und durch diese Überlegung nach der besten Entscheidung gesucht wird.

Dabei ergibt sich die Plausibilität aus der subjektiven Evidenz der erkennenden Person.

Es handelt sich hierbei um scheinbare Evidenz bzw. um mehr oder weniger einleuchtende Evidenz, die sich aus der mehr oder weniger plausiblen Argumentation ergibt (falls etwa ein Verkäufer dem Kunden vorträgt – warum es gemäß seiner persönlichen Erfahrung ratsam ist sich für das teurere Gerät zu entscheiden, etwa weil es länger hält – weniger Service benötigt etc. – im Sinn von: nicht immer ist das billigste Angebot das beste).

Es entsteht die Plausibilität nämlich aus dem Verhältnis des Gegenstandes zu unserem Verstand mithin im Urteil (vgl. mit Kant Zitat 9a).

Man kann auch sagen, dass die Plausibilität sich aus dem Zusammenhang der Argumente – also aus der Kausalitätskette im Vergleich zu einer anderen Kausalitätskette – ergibt und je nach dem – in Abhängigkeit von der Argumentation – mehr oder weniger logisch (vgl. mit Kant Zitat 9a) und damit mehr oder weniger plausibel erscheint.

Demgemäß verdient das plausible Urteil bzw. das plausibelste unter mehreren möglichen Urteilen infolge des treffenden Scheins – man kann auch sagen infolge der (geistigen) Evidenz – den Applaus *.

Es ergibt sich die Plausibilität also aus dem treffenden Urteil. In diesem Sinn verdient das beste Urteil das den Beifall – also den Applaus.*

* Anmerkung gemäß WikiArtilel: Das Adjektiv plausibel wurde ab der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts von dem gleichbedeutenden französischen Wort plausible übernommen, welches aus lateinisch: plausibilis, „Beifall verdienend“, „auf Beifall berechnet“, „einleuchtend“, bzw. plaudere für „(Beifall) klatschen“ entlehnt wurde.

In diesem Sinn ist plausibelste Entscheidung die treffendste, weil sie auf dem besten Urteil beruht.

Die plausibe Entscheidung wird unter Berücksichtigung der relevanten Befunde bzw. Beweismittel durch den Verstand und die Vernunft erlangt

Es steht demgemäß die plausible Entscheidung mit dem Hausverstand im Einklang.

Daher wird eine kritische Person, im Zustand der Besonnenheit nach umfassender Wahrnehmung der Beweisgründe  und nach vernünftiger Überlegung der plausibelsten Begründung folgen – ihr also den Applaus erteilen – und damit dieses Urteil als das treffendste erkennen (anerkennen).

Man kann auch sagen: das plausible Urteil ist (einleuchtend) evident, weil die vorgebrachten Argumente der vorgetragenen Kausalitätskette am meisten überzeugen.

Es entscheidet hier also der bessere Beweis durch Argumente, weil ein faktischer Beweis gar nicht möglich ist.

Weil es sich hier um einen Beweis auf der Ebene der Ideen bzw. auf der Ebene der Vorstellungen handelt, wird das plausible Urteil im Vergleich zu einem anderen, weniger plausiblen Urteil das verhältnismäßig treffendere Wahrnehmungsurteil im Sinne von Immanuel Kant sein.

In diesem Sinn ist das vergleichsweise plausible (plausiblere) Urteil das bessere Urteil.

Es gründet sich die Plausibilität und damit das plausible Urteil also auf einen Entscheidungsprozess, der nur auf der Ebene der Ideen entwickelt werden kann, wohingegen bei einem Erfahrungsurteil die Entscheidung auf der Ebene der Objekte aus Fakten abgeleitet wird und hier durch die Demonstration die objektiven Beweisgründe vorgeführt werden können.

In der Forensischen Psychiatrie kann zum Beispiel in einem Gerichtsverfahren die Argumentation des einen Sachverständigen in seinem psychiatrischen Gutachten plausibler sein als die eines anderen und es wird das Gericht – und auch die Geschworenen bzw. die Schöffen – in der Regel sich der plausibleren Argumentation anschließen. Analoges gilt für die Psychologie.

Ebenso wie in der Psychiatrie kann auch in einem anderen Bereichen des Wissens und damit auch in anderen Bereichen des Gutachterwesens – etwa in der Medizin in einem medizinischen Gutachten die Argumentation in einem vorliegenden Gutachten – etwa in einem neurologischen Gutachten plausibler sein als in einem anderen.

Demgemäß wird die Rechtsprechung bzw. das Gericht in der Beweiswürdigung in der Regel der plausibleren Argumentation folgen und darauf das richterliche Urteil im Rechtsverfahren aufbauen.

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(letzte Änderung 03.12.2023, abgelegt unter Begriff, Beweis, Diagnostik, Gutachten, Medizin, Neurologie, Psychiatrie, Psychologie, Psychotherapie, Rechtsprechung, Urteil)

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