Kritikstörung

Eine Kritikstörung ist die Folge einer Denkstörung.

Infolge der Kritikstörung ist die betroffene Person nicht in der Lage den Sachverhalt kritisch zu beurteilen.

Die Kritikstörung bezeichnet also eine Störung im Urteilsvermögen und es ist daher die Person nicht in der Lage ein zutreffendes Urteils zu bilden.

Dabei kann, die bei der Person die Kritikstörung die Folge einer psychischen Störung sein oder es ist die Kritikstörung die Folge einer geistigen Behinderung.

In derartigen Fällen wird vom Gericht in vielen Fällen ein Sachverständiger aus dem Fachbereich der Psychiatrie beauftragt ein psychiatrisches Gutachten zu erstatten um zu beurteilen in welchem Umfang die Person in psychisch- geistiger Hinsicht eingeschränkt ist.

Kritikstörungen bei unterschiedlichen psychischen Störungen:

Im Rahmen einer Demenz bzw. im Rahmen einer demenziellen Entwicklung tritt praktisch regelmäßig eine Kritikstörung in Erscheinung.

Demgemäß ist dieses psychopathologisches Phänomen ein häufiges Merkmal in der Psychiatrischen Diagnostik

Es ist eine Kritikstörung also praktisch regelmäßig ein wesentliches Merkmal bei einem Organischen Psychosyndrom (OPS), wie es bei einer Alzheimerdemenz (Alzheimerkrankheit) oder bei einer vaskulären Demenz (Multi-Infarkt-Demenz) oder bei einer sonstigen Demenz in Erscheinung tritt.

Desweiteren kann im Rahmen einer sonstigen psychischen Störung eine Kritikstörung auftreten, etwa bei einer Schizophrenie oder bei einer Schizoaffektiven Störung. Ebenso kommt es bei der Manie zu Kritikstörungen und zu nicht angemessenen bzw. falschen Assoziationen. Es treten bei den genannten psychischen Störungen also Assoziationsstörungen auf, die zur kognitiven Störung führen.

Ebenso kann die Kritikstörung im Rahmen einer ausgeprägten Depression auftreten, wenn die affektive Störung ausgeprägt ist und zur Störung in der Realitätswahrnehmung geführt hat.

Die Kritikstörung wird besonders ausgeprägt sein, wenn die psychische Störung das Ausmaß einer Psychose erlangt hat.

Demgemäß ist in der Forensischen Psychiatrie in einem psychiatrischen Gutachten die Feststellung einer Kritikstörung bei der Beurteilung der Geschäftsfähigkeit und der  Testierfähigkeit von Relevanz, wenn es etwa um die Frage geht, ob die betroffene Person zur Zeit, als sie das Rechtsgeschäft abgeschlossen hat bzw. als sie das Testament verfasst hat geschäftsfähig bzw. testierfähig war.

Desweiteren kann eine krankheitswertige und krankheitsbedingte Kritikstörung als Merkmal einer psychischen Störung in einer psychiatrischen Diagnose in der Rechtsprechung von Relevanz sein, wenn vom Gericht beurteilt wird, ob die betroffene Person zur Zeit der Tat ausreichend diskretionsfähig und dispositionsfähig im Sinn des Gesetzes gehandelt hat. Es geht hier also um die Frage, ob eine Kritikstörung die eingeschränkte Diskretionsfähigkeit und Dispositionsfähigkeit zur Folge hatte und damit Schuldfähigkeit oder Schuldunfähigkeit das Urteil bestimmt.

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(letzte Änderung 09.09.2020, abgelegt unter Begriff, Definition, Forensik, Forensische Psychiatrie, Psychiatrie, Psychopathologie, Psyche, Psychologie, Rechtsprechung, Urteil, Diagnostik, Definition)

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