Abnormität

Die Abnormität ist durch das Abnormale gekennzeichnet.

Es ist die Abnormität also dadurch gekennzeichnet, dass sie außerhalb der Norm gelegen ist.

Dabei kann eine Abnormität entweder auf der Ebene der Fakten – somit in der Natur durch ein physisches Maß bzw. durch eine physische (physikalische, physiologische, biologische usf.) Messung (in der Physik, Physiologie, Biologie, Chemie, Biochemie, usf) erfasst werden.

Oder es wird eine Abnormität auf der Ebene der Vorstellungen bzw. auf der Ebene der Ideen durch eine geistige Messung – also durch einen geistigen Maßstab bzw. durch ein geistiges Maß erkannt respektive erfasst (insbesondere das Verhalten einer Person in der Psychologie, eine psychische Störung in der Psychiatrie, Verhaltensauffälligkeiten wie sie in der Behindertenbetreuung bei einer geistigen Behinderung beobachtet werden usf., gewisse Auffälligkeiten in der Medizin, die nur durch Symptome und durch nicht-objektivierbare Phänomene erfasst werden können. Oder es wird ein regelwidriges, abnormes Verhalten in der Rechtsprechung, etwa nach dem Strafgesetzbuch beurteilt.) In diesem Sinn können in den verschiedensten Bereichen Abnormitäten (Regelwidrigkeiten) festgestellt werden.

Man erkennt damit, dass manch eine Abnormität durch ein Erfahrungsurteil erkannt wird, wohingegen andere Abnormitäten durch ein Wahrnehmungsurteil im Sinn von Immanuel Kant erkannt respektive festgestellt werden.

In der Psychiatrie ist eine Abnormität durch psychische Symptome und psychische Phänomene gekennzeichnet, die eindeutig außerhalb der Norm gelegen sind. Unter Umständen spricht man daher von einer krankheitswertigen psychischen Auffälligkeit bzw. von einer krankheitswertigen psychischen Störung, wenn gleich die betroffene Person sich unter Umständen nicht als krank fühlt.

In der Medizin ist eine Abnormität durch den abnormalen Befund bestimmt. Es kann dies entweder ein abnormaler physischer Befund sein, der außerhalb des Normalen gelegen ist (etwa eine abnorme Ausbildung eines Blutgefäßes in der Anatomie) oder ein abnorm hoher Laborwert (etwa abnorm hohes Schilddrüsenhormon T3 oder T4 – außerhalb der doppelten Standardabweichung gemäß der Gauss`schen Glockenkurve (Normalverteilung), dies bei einer Person, die sich wohl fühlt und keine Symptome einer Schilddrüsenüberfunktion oder Schilddrüsenunterfunktion zeigt – hier ist der abnorme Laborbefund also nicht mit einer gesundheitlichen Störung (Krankheit) verbunden und es handelt sich in diesem konkreten Fall nicht um einen pathologischen Sachverhalt!). Oder es ist in der Medizin eine Abnormität eine medizinische Auffälligkeit im Sinn einer besonderen Eigenheit, wie sie bei anderen Personen in dieser Form nicht vorkommt (Beispiel: übermäßiges Schwitzen, vorschnelle Ermüdung, ohne dass ein organisches Substrat gefunden werden kann). Es handelt sich hierbei also um eine medizinische Auffälligkeit, die durch den Symptomenkomplex erfasst wird und die daher nicht objektiv gültig, sondern nur subjektiv gültig diagnostiziert werden kann – und die daher in einem diagnostischen Grenzfall von Fachpersonen (Ärzten / Ärztinnen) unter Umständen unterschiedlich diagnostiziert wird.

In diesem Sinn gibt es in den verschiedensten Bereichen Abnormitäten und Regelwidrigkeiten und können diese entweder physisch „gemessen“ oder nur meta-physisch eingeschätzt, beschrieben bzw. definiert werden.

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(letzte Änderung 8.6.2016, abgelegt unter Definition, Diagnostik, messen, Psychiatrie, Medizin, Forensische Psychiatrie, Wissenschaft)

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