Gesamtbild

Das Gesamtbild ist ein geistiges Bild das von einer Person über einen Sachverhalt unter Verwertung sämtlicher Informationen entwickelt wird.

Es ist ein Gesamtbild also eine Vorstellung, die eine Person über das Ganze sich gebildet hat, wenn sie alle relevanten Informationen des Sachverhalts geistig durch den Begriff der Idee erfasst hat bzw. durch das Schema der Idee aufgefasst hat (vgl. mit Kant Zitat 7).

Das Gesamtbild erfasst also alle relevanten Faktoren und Argumente, die zu diesem geistigen Bild führen, etwa alle Leistungen der Person aber auch ihre Mängel und Fehlleistungen und sonstigen Eigenheiten. Demgemäß erfasst das Gesamtbild alle Aspekte, die durch die Integration zu diesem geistigen Bild führen.

So gelangt etwa ein Richter bei Gericht indem er den Sachverhalt unter allen Gesichtspunkten beleuchtet zu einer gewissen Sichtweise und damit letztlich zur rechtlichen Beurteilung bzw. zu seinem Urteil.

Oder es gelangt der Chef einer Firma durch die Berücksichtigung aller Leistungen des Angestellten im positiven Sinn, wie auch im negativen Sinn zu seiner Beurteilung, ob etwa die Verwendung bzw. der Einsatz der Person in einer gewissen Funktion sinnvoll erscheint.

Ähnlich macht sich auch ein Arzt oder ein Gutachter ein Gesamtbild über die gesundheitlichen Klagen des Patienten und kann er auf Grundlage seiner klinischen Erfahrung und seines fachlichen Wissens sagen, ob es sich hierbei um eine bedrohliche gesundheitliche Störung handelt oder ob der medizinische Sachverhalt wahrscheinlich harmlos ist (Anmerkung: oftmals kann dies allein schon aufgrund des klinischen Befundes entschieden werden bevor eine weitergehende Abklärung durchgeführt wird). Oder im Fall der Erstattung eines Gutachtens kann etwa vom Sachverständigen allein aufgrund des klinischen Gesamtbildes, ohne die Kenntnis von speziellen Laborbefunden zum Beispiel entschieden werden ob und in welchem Umfang etwa Arbeitsfähigkeit noch gegeben ist oder nicht mehr gegeben ist.

Erkenntnistheoretisch bzw. philosophisch betrachtet erkennt man, dass das Gesamtbild eine Idee ist. Es entsteht diese Idee  im Bewusstsein der erkennenden Person (vgl. mit Kant Zitat 7), wenn diese die Merkmale der Idee durch den Begriff  der Idee geistig auffasst (vgl. mit Kant Zitat 7). Es wird das Gesamtbild somit durch die systematische Einheit der Idee erlangt, die im Bewusstsein der erkennenden Person als Gegenstand in der Idee entsteht, wenn sie die einzelnen Merkmale der Idee  durch das Schema der Idee geistig auffasst (vgl. mit Kant Zitat 7).

Man kann in gewissen Fällen auch sagen: dass das Gesamtbild die Vorstellung ist, unter der die erkennende Person die einzelnen Aspekte bzw. die einzelnen Gesichtspunkte des Sachverhalts durch den Begriff der Idee geistig auffasst (vgl. mit Kant Zitat 7).

Durch das Gesamtbild kann man den Sachverhalt in seinen Bezügen verstehen und erklären (Warum zum Beispiel infolge der vorliegenden gesundheitlichen Störung Arbeitsfähigkeit im gegenständlichen Fall nicht mehr gegeben ist und daher die Voraussetzungen für die Invaliditätspension vorliegen.

Oder warum infolge der psychischen Störung zum Zeitpunkt der Tat die Diskretionsfähigkeit und die Dispositionsfähigkeit im Sinn des Strafgesetzes nicht gegeben war und daraus Schuldunfähigkeit resultiert.

Damit wird deutlich, dass Menschen, je nach den Gegebenheiten in Bezug auf ein und denselben Sachverhalt unter Umständen zu unterschiedlichen Vorstellungen und damit zu verschiedenen Gesamtbildern gelangen, je nach dem unterschiedliche individuelle Sichtweisen in das geistige Bild mit einfließen und dieses bestimmen bzw. mitbestimmen.

Weil man ein Gesamtbild nur auf der Ebene der Ideen durch den Vergleich der Ideen – also durch das Ponderieren der Ideen (Gewichten der Ideen) im Sinn von Immanuel Kant – mit der Methode der Dialektik entwickelt, ist es in aller Regel nicht möglich dieses Erkenntnisobjekt auf der Ebene der Objekte bzw. auf der Ebene der Fakten zu überprüfen und zu bestimmen.

Es kann also eine Person nur durch den Vergleich der Ideen, also nur mit der philosophischen Methode der Dialektik ihr Gesamtbild auf der Ebene ihrer Vorstellungen subjektiv gültig überprüfen.

Nur in Ausnahmefällen kann das Gesamtbild bzw. das Zutreffen des Gesamtbildes auf der Ebene der Objekte und damit an der Realität physisch überprüft werden, wenn ein Richter in einem Strafverfahren in der Beurteilung des rechtlichen Sachverhalts sein  Gesamtbild durch den Nachweis des Spermas und dessen genetische Untersuchung objektiv gültig überprüfen kann.

In diesem Fall kann das Gerichtsurteil auf der Grundlage von objektiver Evidenz entschieden werden, im anderen Fall nur auf der Grundlage von subjektiver Evidenz.

Im einen Fall beruht das richterliche Urteil also auf einem Erfahrungsurteil im anderen Fall auf einem Wahrnehmungsurteil im Sinn von Immanuel Kant.

Es kann also der Sachverhalt im Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit eines eingetretenen Ereignisses in gewissen Fällen nur auf Grundlage der Plausibilität entschieden werden, in anderen Fällen jedoch auf Grundlage der Faktizität bzw. der Faktenlage.

Es gilt was Karl Jaspers in seinem Buch „Allgemeine Psychopathologie“ geschrieben hat, dass ich das Ganze als Idee nicht geradezu erkennen kann, sondern ich kann mich diesem Ganzen als Idee durch das Schema der Idee nur nähern (vgl. mit Jasper Zitat).

Auf diese Art und Weise kann man auf der Ebene der Ideen die verschiedenen geistigen Bilder an definierten Typen geistig messen und damit den Sachverhalt geistig abschätzen bzw. geistig beurteilen.

Es ist also möglich unter dem Begriff des Gesamtbildes die verschiedenen Aspekte und Facetten eines Ganzen durch den Verstand geistig aufzufassen und durch die Vernunft geistig zu prüfen und zu bewerten. Man kann in diesem Sinn auch sagen, dass man das Gesamtbild durch den Hausverstand prüfen kann.

Weil das Gesamtbild eine Vorstellung ist, die sich in der Zeit entwickelt, kann sich das Gesamtbild,  je nach der Situation und je nach dem Sachverhalt verschieden entwickeln. Es kann sich also das Gesamtbild durch das Hinzukommen von neuen Informationen entwickeln und verändern. Man soll sich also hüten das Gesamtbild als eine fix bestimmbare Sache bzw. als ein fix bestimmbares Ding anzusehen. Eben weil sich im Laufe der Zeit durch neue Umstände das Gesamtbild sich ändert.

Das Gesamtbild entsteht im Bewusstsein infolge der Integration der Informationen durch die geistige Synthese und durch die geistige Analyse des Sachverhalts zu einem ganzen geistigen Bild, also zu einer Ganzheit.

Wie man leicht einsehen kann sollte das Gesamtbild alle relevanten Aspekte berücksichtigen, die der Verstand und je nach dem auch der Fachverstand einer Fachperson erkannt hat. Es spielen dabei auch Erkenntnisse, die durch die Erfahrung erlangt worden sind und unter Umständen auch Erkenntnisse der Wissenschaft eine Rolle, die letztlich das Gesamtbild mitbestimmen. Aber es sollen nicht allein die Leitlinien, wie sie in der Wissenschaft gewonnen worden sind, das Gesamtbild bestimmen, sondern es sollen im Gesamtbild die individuellen Gegebenheiten (unter Umständen auch die Individualität) berücksichtigt werden.

Während ich also in gewissen Fällen die Erkenntnis und damit das Erkenntnisobjekt auf der Ebene der Objekte und damit in der Realität physisch überprüfen kann, ist dies in anderen Fällen, so etwa bei einem geistigen Gesamtbild nicht möglich, weil ich hier den Sachverhalt nur jenseits der physis (= Natur) also nur meta-physisch – somit nur auf der Ebene der Ideen durch den Vergleich der Ideen erkennen und geistig ermessen kann. Daher erlange ich das Gesamtbild mit der philosophischen Methode der Dialektik das die einzelnen Merkmale geistig auffasst und die verschiedenen Ideen miteinander vergleicht.

Man kann also das Gesamtbild nur auf der Ebene der Ideen durch den Vergleich der Ideen geistig abschätzen und geistig prüfen und es ist nicht möglich das Gesamtbild physisch zu überprüfen.

Damit wird deutlich, dass ich in Bezug auf ein Gesamtbild nur subjektives Wissen und daher auch nur beschränktes Wissen erlangen kann, wohingegen ich in Bezug auf ein Erkenntnisobjekt auf der Ebene der Objekte in vielen Fällen faktisches Wissen und damit objektives Wissen erlangen kann.

Für die Beurteilung eines Gesamtbildes gibt es also keinen allgemein gültigen Maßstab den ich objektiv gültig anwenden kann. Sondern ich kann das erlangte Gesamtbild nur durch meinen eigenen geistigen Maßstab subjektiv gültig messen bzw. abschätzen.

In diesem Sinn kann man die Erkenntnisse in Bezug auf ein Gesamtbild nur an Typen (auf der Ebene der Ideen) messen, wohingegen ich andere Erkenntnisobjekte auf der Ebene der Objekte in Bezug auf Gattungen messen und beurteilen kann.

Man erkennt damit, dass man daher im Bereich der Ideen nur mehr oder weniger konkretes Wissen  – eben nur beschränktes Wissen bzw. nur subjektives Wissen – erlangen kann.

Es handelt sich hier also um Wissen im Sinn der subjektiven Evidenz, wohingegen im zuvor genannten Bereich objektive Evidenz bzw. allgemein gültige Evidenz erlangt werden kann.

Man sollte, wenn man nach einem Gesamtbild strebt über den Gesamteindruck, wie er etwa initial im Rahmen der klinischen Untersuchung entsteht hinausgehen, diesen vertiefen und analysieren und auf diesem Weg unter Berücksichtigung der weiteren relevanten Informationen zum Gesamtbild gelangen, das dann den Weg weist wie die Sache im Ganzen zu beurteilen und zu bewerten ist.

Menschen entwickeln Gesamtbilder in verschiedenen Bereichen:

Gesamtbild in einem Rechtsverfahren:

Ein Richter bildet sich im Rahmen der Anhörung der Parteien in der Verhandlung und in Folge der vorgelegten Aktenstücke und sonstigen Beweismittel sich seine Idee (Vorstellung) zum rechtlichen Sachverhalt. Damit gelangt er zum Gesamtbild und er versucht sodann dieses (geistige) Bild durch das er den Sachverhalt geistig aufgefasst hat einer Rechtsnorm, also einem Gesetz zu subsumieren.

Gesamtbild in der Medizin:

In der Medizin macht sich ein Arzt – ähnlich wie ein Richter – sein eigenes geistiges Bild über die gesundheitliche Situation des Patienten. Es entsteht dieses geistige Bild also mit dem ersten klinischen Eindruck und es entwickelt sich dieses geistige Bild unter Berücksichtigung der klinischen Untersuchung (körperliche Befund, Laborbefund, Zusatzbefunde, eventuell bildgebende Befunde, wie Ultraschallbefunde, Röntgenbefunde usf.) zu einem Gesamtbild das letztlich zur medizinischen Diagnose und zur Therapie und Prognose führt.

In diesem Sinn ist ein Gesamtbild in der Medizin – so wie auch in anderen Bereichen – in jedem Fall eine flexible Sache, die sich fortlaufend weiter entwickeln kann und nur in gewissen Situation mit einem abschließenden Urteil endet, ansonsten jedoch zu einem vorläufigen Urteil führt.

Gesamtbild in der Psychiatrie:

In der Psychiatrie entsteht das Gesamtbild in Bezug auf krankheitswertige Auffälligkeiten der Psyche, also in Bezug auf eine psychische Störung. Und es wird dieses Gesamtbild in der psychiatrischen Diagnostik nach der Erhebung des psychischen Befundes in der psychiatrischen Untersuchung als psychiatrische Diagnose erkannt.

Man täuscht sich in der Psychiatrie und überhaupt in der Heilkunde wenn man vorschnell ein Gesamtbild entwickelt und etwa neue Aspekte (Informationen) nicht mehr berücksichtigt. Etwa weil man nur mechanistisch denkt oder gar technokratisch denkt und in der Beurteilung des Sachverhalts diesen nicht gesamthaft unter Berücksichtung des Ganzen erfasst. Gewisse Sachverhalte kann man in der Heilkunde nur annähernd erkennen und erfassen – und man ist hier oftmals mit einer komplexen Ursache befasst.

Gesamtbild in der Psychologie:

So wie in der Psychiatrie ein Psychiater sich ein Gesamtbild vom Patienten und seiner gesundheitlichen Störung macht, so gelangt auch ein Psychologe in in der Psychologie Folge des ersten Eindrucks und er weiteren psychologischen Untersuchung und der Anwendung von gewissen standardisierten Testverfahren also im Rahmen des psychologischen Tests bzw. mehrerer psychologischen Tests zu einem psychologischen Gesamtbild in Bezug auf die Psyche der untersuchten Person. Es kann dabei ein Teilergebnis das Gesamtbild nicht übertreffen und es wäre hier verfehlt eine solches Teilergebnis und damit etwa einen testpsychologischen Befund über den Gesamtbefund zu stellen. Vielmehr kann eine jede Zusatzuntersuchung im Sinn eines Zusatzbefundes das Gesamtbild nur erweitern, dieses eventuell bestärken und untermauern, aber in keinem Fall kann durch diesen Zusatzbefund das Gesamtbild entkräftet und übertroffen werden. Dies ist nicht möglich, weil ein Zusatzbefund ein Befund ist der nur zusätzlich hinzukommt und für die Entstehung des Gesamtbildes nicht primär erforderlich ist.

Dies ist in der Psychiatrie von Relevanz wenn eine psychologische Testung als Zusatzbefund im Rahmen einer psychiatrischen Beurteilung eines Sachverhalts, so etwa bei der Erstattung eines psychiatrischen Gutachtens durchgeführt wird. Man denke nur an den Fall in dem etwa ein Psychiater eine psychologische Zusatzuntersuchung veranlasst hat und der Patient zum Beispiel wegen formalen Denkstörungen im Intelligenztest nur ein schlechtes Ergebnis in der Untersuchung erzielen kann. Oder wenn etwa ein anderer Patient wegen auftretenden Ängsten, somit in Folge einer akut aufgetretenen affektiven Störung in der psychologischen Testung weitgehend versagt und er daher zum Beispiel im Intelligenztest einen nur sehr geringen Intelligenzquotienten (IQ) erreicht, obwohl aus seiner Lebensgeschichte (Biographie) erkennbar ist, dass er sonst die Aufgaben des Lebens mit guter praktischer Intelligenz bewältigt hat.

Gesamtbild in der Psychotherapie:

Analog wie in der Psychologie und in der Psychiatrie macht sich auch ein Psychotherapeut in der Psychotherapie im konkreten Fall ein geistiges Bild und auf diesem Weg ein Gesamtbild.

Gesamtbild in der Psychosomatik:

Auch in der Psychosomatik macht sich ein Arzt oder sonst ein Therapeut ein Gesamtbild über die Entwicklung und die letztlich vorliegende psychosomatische Störung.

Gesamtbild in der Technik:

In der Technik und hier auch in einem technischen Teilbereich macht sich eine fachkundige Person ebenfalls ein geistiges Bild bzw. ein Gesamtbild, wenn es etwa um die Beurteilung einer Funktionsstörung an einem Gerät geht oder wenn es um die Beurteilung eines Schadens geht, wenn ein solcher in Folge einer Ursache eingetreten ist. Hier kann allerdings in vielen Fällen ein solches geistiges Bild auf eine konkrete Ursache zurückgeführt und damit der Sachverhalt unzweifelhaft auf der Ebene der Objekte bestimmt werden.

Gesamtbild in anderen Bereichen:

In der Betriebswirtschaft, im Bankenwesen, im Finanzwesen, im Versicherungswesen usf. machen sich sachkundige Person ebenfalls fortlaufend geistige Bilder bzw. bewerten und beurteilen sie Sachverhalte und Situationen nach der Erstellung eines Gesamtbildes auf der Grundlage der jeweils persönlich erlangten Idee.

Gesamtbild im Gutachterwesen:

Ein Gutachter bzw. ein Sachverständiger macht sich in seinem Fachbereich sein geistiges Bild und er gelangt damit letztlich zu einem Gesamtbild, somit zu seiner gutachterliche Idee auf deren Grundlage er letztlich sein Gutachten aufbaut und begründet.

So gelangt etwa ein medizinischer Sachverständiger (ein Internist, Orthopäde, Neurologe, Chirurg, usf.) auf der Grundlage seiner klinischen Erfahrung und seines fachlichen Wissens und unter Berücksichtigung seiner gutachterlichen Erfahrung zu einem Gesamtbild auf dessen Grundlage er den Sachverhalt gutachterlich medizinisch aus der Sicht seiner Faches in seinem medizinischen Gutachten beurteilt. In ähnlicher Weise gelangt auch ein psychiatrischer Sachverständiger auf der Grundlage des klinischen psychischen Befundes unter der Verwertung der Zusatzbefunde zu einem Gesamtbild und damit letztlich zu seinem psychiatrischen Gutachten. Nachdem die einzelnen Sachverständigen ihre Teilgutachten erstattet haben kann zum Beispiel im Fall der Beurteilung des Leistungskalküls bei der Frage bezüglich der Berufsfähigkeit respektive der Arbeitsfähigkeit der Gesamtgutachter unter Berücksichtigung dieser Teilergebnisse den Sachverhalt auf der Grundlage dieses Gesamtbildes beurteilen und so ergibt sich etwa in einem Rentenverfahren das ermittelte Leistungskalkül im Hinblick auf die Arbeistfähigkeit bzw. die Berufsfähigkeit.

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(letzte Änderung 02.01.2020, abgelegt unter Definition, Diagnostik, Erkennen, Erkenntnis, Forensik, Gutachten, Medizin, Philosophie, Psychiatrie, Psychologie, Rechtsprechung)

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