gutachterlicher Befund

Der gutachterliche Befund ist der Befund, wie er von einem Sachverständigen bei der Erstattung seines Gutachtens erhoben wird.

Es ist der gutachterliche Befund also der Befund, wie er bei der gutachterlichen Untersuchung eines Sachverhalts auf der Grundlage der Vorinformationen und der konkreten Untersuchung des Sachverhalts von einem Gutachter erhoben wird.

Man muss dabei unterscheiden, ob sich der gutachterliche Befunde auf objektive Daten also auf objektive Befunde gründet, oder ob der gutachterliche Befund auf der Grundlage von subjektiven Befunden entsteht.

Im erst genannten Fall gehen nämlich verschiedene Sachverständige von denselben Entscheidungsgrundlagen aus, wohingegen im zweit genannten Fall es insbesondere in Grenzfällen in der Diagnostik vorkommt, dass die Sachverständigen von unterschiedlichen Entscheidungsgrundlagen ausgehen, weil sie durch ihre subjektive Wahrnehmung den Sachverhalt unterschiedlich geistig auffassen. Dies ergibt sich nämlich aus der unterschiedlichen gutachterlichen Idee, die als Folge der unterschiedlichen subjektiven Wahrnehmung bei der Befundaufnahme entsteht. Dies ist für die Psychiatrie und damit auch für die psychiatrische Forensik von Relevanz und es ist dies auch für die Psychologie und die psychologische Forensik von Relevanz. Auch in der Medizin ist dies in einem Teilbereich von Relevanz, nämlich, dort wo sich die medizinischen Diagnose auf einen Symptomenkomplexe gründet, die nicht auf einen objektiven Befund zurückgeführt und auf dieser Grundlage allgemein gültig bestimmt werden kann. Es sind dies in der Medizin die funktionellen Störungen bzw. die funktionellen Diagnosen, die auch als syndromalen Diagnosen im engeren Sinn bezeichnet werden können.

Gutachterliche Befunde wie diese in verschiedenen Bereichen des Wissens erhoben werden:

Gutachterliche Befunde in der Heilkunde:

In der Medizin erhebt ein medizinischer Sachverständiger einen medizinischen Befund der in der Regel aus dem klinischen Befund besteht und eventuell noch aus weiteren Zusatzbefunden.

In der Psychiatrie erhebt ein psychiatrischer Sachverständiger den psychischen Befund bzw. den psychiatrischen Befund und er gelangt damit als Sachverständiger eventuell unter der Verwertung von Zusatzbefunden zu seinem gutachterlichen Befund.

Es entsteht also ein Gutachten jeweils aus dem Befund den der Sachverständige in seinem Fachbereich erhoben hat.

In diesem Sinn entsteht etwa ein medizinisches Gutachten, wie auch ein psychiatrisches Gutachten auf der Grundlage des jeweiligen Befundes und es gelangt der Sachverständige auf diesem Weg zu seiner gutachterlichen Beurteilung.

Gutachterliche Befunde in anderen Bereichen:

Auch in anderen Bereichen etwa in der Technik, in der Kunst, in den Naturwissenschaften, in der Biologie, in der Ökonomie, im Bankenwesen, im Finanzwesen, im Rechtswesen usf. gelangt ein Sachverständiger auf der Grundlage seiner Sachkenntnis und dem Studium des Sachverhalts zu seinem gutachterlichen Befund der letztlich die Grundlage für sein Gutachten bildet.

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(letzte Änderung 29.10.2014, abgelegt unter Befund, Gutachten, Diagnostik, Definition)

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