Anschein

Der Anschein erweckt den Eindruck, dass das präsentierte Wissen gewiss ist.

Dabei ist dies aber zur gegebenen Zeit nicht zutreffend, falls es sich dabei um ein Wissen das nur subjektiv gewiss ist.

Mit anderen Worten: falls es sich dabei um Wissen handelt das nicht nicht allgemein gültig überprüft werden kann.

Deswegen kann man auch sagen, dass das Wissen das auf einem Anschein beruht scheinbares Wissen ist bzw. handelt es sich dabei um subjektives Wissen respektive um persönliches Wissen.

Derartiges Wissen kann nämlich nicht allgemein gültig überprüft werden, weil es dafür keinen objektiv gültigen Beweis gibt.

Der Anschein erweckt deswegen fallweise den Glauben, dass es sich dabei tatsächlich um fundiertes Wissen handelt.

Unter Umständen handelt es sich bei diesem Glauben auch um eine Art von Wissenschaftsglaube.

Insofern die Wissenschaft nicht selten mit dem Anspruch auftritt objektives Wissen zu liefern – obwohl dies in vielen Fällen nicht zutreffend ist.

Dies ist etwa bei einem Vorhaben der Fall, dessen Auswirkung auf die Umwelt durch ein Computermodell im Vorfeld der behördlichen Prüfung „berechnet“ wird, was zu dieser Zeit jedoch nur am Modell, nicht aber auf der Grundlage von Tatsachen möglich ist.

Oder in einem anderen Fall wird von einer Fachperson – einem Gutachter respektive einem Sachverständigen – im Vorfeld des Ereignisses eine Prognose über dessen Eintreffen gemacht – was ebenfalls nicht allgemein gültig möglich ist, weil derartiges Wissen im auf Voraussetzungen beruht die im Subjekt bzw. in der beurteilenden Person gelegen sind.

 

Dabei muss in Bezug auf den Anschein auch unterscheiden, ob es sich um ein um visuelles Sehenoptisches Sehen handelt, oder um ein Sehen im Geiste – also um ein Sehen von Vorstellungen bzw. Ideen die durch das Denken der Person entstehen.

Demgemäß kann sich der Anschein entweder auf eine faktische Einheit beziehen, die tatsächlich zu einer gewissen Zeit – in Zukunft nach Realisierung des Vorhabens – als Gegenstand schlechthin gegeben sein wird, oder er bezieht sich auf die systematische Einheit der Idee, die bloß als der Begriff der Idee im eigenen Bewusstsein erscheint, falls der Sachverhalt durch das Schema dieser Idee geistig aufgefasst wird (vgl. mit Kant Zitat 7).

In einem derartigen Fall bezieht sich das Wissen also auf einen Gegenstand in der Idee – der auch in ferner Zukunft nicht physisch begründet bestimmt werden kann – weil er zu jeder Zeit nur im eigenen Bewusstsein als Begriff der Idee  erscheint.

Im einem Fall der zuerst genannten Art bezieht sich der Anschein ein Objekt/ein Faktum/eine Tatsache.

Im zweit genannten Fall auf eine (bloße) Idee /eine Theorie/ein Konzept das physisch zu keiner Zeit überprüft werden kann.

In einem derartigen Fall handelt es sich dabei um eine transzendentale Idee.

Wohingegen im zuerst genannte Fall die – jetzt bloße Idee – später – nach Verwirklichung des Vorhabens – tatsächlich überprüft werden kann.

Mit anderen Worten kann man in Bezug auf beide Arten von Fall sagen, dass es sich beim Anschein – im Vorfeld der Verwirklichung des Vorhabens – um eine geistige Sichtweise handelt  die durch das Denken der Person entsteht.

Und dadurch entsteht der Anschein bzw. der (psychische / mentale Eindruck dass es sich dabei um Fakten basiertes Wissen handelt – eben weil es sich auf Tatsachen/Fakten/Objekte bezieht – die zukünftig – etwa nach Verwirklichung des Vorhabens tatsächlich gemessen und dann objektiv gültig bestimmt werden können (Beispiel: Luftschadstoffe können nach Verwirklichung des Vorhabens an den jeweiligen Orten – etwa nach Errichtung des thermischen Kraftwerks – zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort gemessen werden und man kann dann dadurch die an dem jeweiligen Ort auftretende Immission tatsächlich objektiv gültig messen.

Zur Zeit der behördlichen Prüfung – im Vorfeld der Verwirklichung des Vorhabens – ist allerdings grundsätzlich nicht möglich.

Deswegen sollte man sich dessen bewusst sein dass es sich beim derzeitigen Wissen um eine nicht beweisbare Idee handelt – die Immanuel Kant treffend als bloße Idee bezeichnet.

Es handel sich dabei also um eine derzeit nicht beweisbare Theorie / bzw. um ein derzeit nicht beweisbares Konzept das man unter Umständen durch ein Modell / Computermodell simulieren kann.

Dabei sollte man sich allerdings – weiterhin dessen bewusst sein – dass es sich dabei um eine Simulation handelt die zutreffen oder nicht zutreffen kann.

Falls in Bezug auf die Schätzung eines derartigen Falls unterschiedliche fachliche Sichtweisen vorliegen – überzeugt die Plausibilität in der Argumentation das unbefangene Publikum.

In jedem Fall fehlt aber bis auf Weiteres der allgemein gültige Beweis, weil dieser – im Vorfeld der Verwirklichung – schlicht und einfach – nicht geliefert werden kann.

Ausgenommen der Gutachter / Sachverständige wäre ein wirklicher „Hellseher“!

Deswegen wird ein kritischer Fachmann bei einer derartigen Modellierung der Ungewissheit bewusst sein.

Womit man sich dessen bewusst wird dass in einem derartigen Fall nur qualitatives Wissen möglich ist – eben, weil das Wissen das auf einer Schätzung beruht.

Und kann daher in einem derartigen Fall nur die plausiblere Argumentation das kritische Publikum überzeugen.

Das heißt das präsentierte Wissen muss mit dem Hausverstand bzw. mit dem gesunden Menschenverstand im Einklang stehen.

In jedem anderen Fall handelt es sich um eine Anmaßung, die der kritischen Überprüfung nicht standhält.

 

Der Anschein entsteht infolge der Dialektik die das eigenen Denken mehr oder weniger überzeugt.

Es ist dies also eine Logik des Scheins (vgl. mit Kant Zitat 9a), insofern die Abfolge der Ideen bzw. die Abfolge der Begriffe der Ideen auf der „Ebene der Ideen“ der „Ebene der Vorstellungen“  als mehr oder weniger zwingend gewiss erscheint (vgl. mit Kant Zitat 9a).

Deswegen soll man bei derartigem Wissen sich immer bewusst sein, dass es Schätzung beruht.

So zum Beispiel im Fall einer Prognose die sich auf ein zukünftiges Ereignis bezieht oder auf eine erst in Zukunft zu verwirklichende Sache.

Immer handelt es sich bei derartigem Wissen also um subjektiven Wissens das derzeit nicht beweisbar bzw. nicht allgemein gültig überprüfbar ist.

Von dem das das Subjekt – als Person – zwar überzeugt sein mag, das aber in keinem Fall derzeit allgemein gültig überprüft werden kann.

Deswegen hat derartiges Wissen nur die Qualität eines Glaubens falls man als Person / als denkendes Subjekt davon überzeugt ist.

Dies gilt auch für Wissen das heutzutage nicht selten im Namen einer Wissenschaft präsentiert wird und handelt es sich dann um Wissen das auf einem Wissenschaftsglauben beruht.

Im anderen Fall – wenn man davon nicht gänzlich überzeugt ist – handelt es sich um die derzeitige persönliche (fachliche) Meinung.

Immer handelt es sich dabei jedoch um persönliches Wissen das auf einem Schein beruht.

Beziehungsweise um vermeintliches Wissen das derzeit nicht durch Fakten überprüft werden kann.

Deswegen kann man auch sagen, dass die (persönliche) Überzeugung auf subjektiver Evidenz beruht bzw. auf scheinbarer Evidenz (= mehr oder weniger einleuchtende Evidenz).

Eben weil der Anschein ein Schein ist, der im Bewusstsein der Person – in irgend einer Form – erscheint.

Erkenntnistheoretisch bzw. philosophisch betrachtet ist der Anschein in Bezug auf Wissen das eine Aussage über eine zukünftige Sache / Tatsache macht – Wissen das auf einer bloßen Idee beruht.

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Schein bzw. Anschein in der Psychiatrie und forensischen Psychiatrie:

Wenn etwa bei Gericht ein psychiatrischer Sachverständiger seine fachliche Sichtweise und damit seine fachliche Meinung zu einem Sachverhalt in der Form eines psychiatrischen Gutachtens präsentiert, dann handelt es sich dabei um eine fachliche Einschätzung / Schätzung.

Das heißt es handelt sich dabei nicht allgemein gültiges Wissen.

beweisen kann und handelt es sich daher eben um eine fachliche Meinung.

Bekannt geworden ist in dieser Hinsicht etwa der Fall des Anders Behring Breivik, bei dem einige Sachverständige die psychiatrische Diagnose: Schizophrenie festgestellt haben, wohingegen andere Sachverständige die psychiatrische Diagnose: Persönlichkeitsstörung festgestellt haben, weil diese Fachleute der Ansicht waren, dass der Betroffene in Folge einer überwertigen Idee gehandelt hat und seine Handlung nicht die Folge einer Psychose war, wovon die erstgenannten Fachleute ausgegangen sind.

Es handelt sich bei einem derartigen Fall in der Psychiatrischen Diagnostik also um einen diagnostischen Grenzfall, der sowohl unter der einen, wie auch unter der anderen psychiatrischen Idee und damit unter der einen oder anderen psychiatrischen Diagnose aufgefasst werden kann.

Letztlich wurde im konkreten Fall das Gericht jedoch durch die Argumention der einen Sachverständigen mehr überzeugt als durch die Sichtweise der anderen;

weil die Erklärung bzw. die Erläuterung der ersteren plausibler  erschienen ist.

Und es hat demgemäß das befasste Gericht nach gründlicher Anhörung aller relevanten Argumente sich gemäß der Plausibilität für die erstere fachliche Sichtweise entschieden beziehungsweise darauf das Urteil / Gerichtsurteil gegründet.

Man kann auch sagen, dass es in einem derartigen Fall möglich ist den Sachverhalt unter der einen psychiatrischen Idee oder unter der anderen psychiatrischen Idee aufzufassen, weil für beide fachlichen Sichtweisen logische Argumente vorgeführt werden können.

Man ist hier also mit einer Logik des Scheins (vgl. mit Kant Zitat 9a) befasst, die je nach dem für ein Subjekt zum Schein bzw. zum Anschein führt, dass die eine oder die andere psychiatrische Diagnose zutreffend ist.

Es wird daher ein unbefangener Richter nach der Anhörung der verschiedenen fachlichen Sichtweisen und damit nach der Anhörung der unterschiedlichen Argumente, die jeweils unterschiedliche fachliche Meinungen widerspiegeln, sich der fachlichen Sichtweise anschließen, die ihm plausibler erscheint.

Der Anschein ist ein Phänomen das im Bewusstsein der erkennenden Person als Vorstellung erscheint, ohne, dass diese Vorstellung auf der Ebene der Objekte überprüft werden kann.

Es beruht der Anschein also auf einer physisch nicht überprüfbaren Idee – somit auf einer bloßen Idee – die in der Form des Begriffs der Idee als systematische Einheit der Idee im Bewusstsein der erkennenden Person erscheint (falls es sich um einen begrifflich fassbaren und damit um einen begrifflich benennbaren Sachverhalt handelt) (vgl. mit Kant Zitat 7).

Somit wird die Erkenntnis, die den Anscheins erweckt subjektiv evident und damit von diesem Subjekt mehr oder weniger einleuchtend evident erkannt. Es handelt sich hier also um subjektive Evidenz bzw.um scheinbare Evidenz (einleuchtende Evidenz).

Eine Erkenntnis in der Psychologie und in der Psychiatrie ist von dieser Art, weil hier die Erkenntnis und damit das Wissen sich auf psychische Erscheinungen gründet.

Man ist hier also mit Wissen befasst das aus bloßen Idee entsteht, insofern psychologische Ideen und auch psychiatrische Ideen bloße Ideen (vgl. mit Kant Zitat 4) sind.

Wenn etwa im Rahmen der Psychiatrischen Diagnostik somit im Rahmen der psychiatrischen Abklärung zum Beispiel von einer fraglichen Demenz ein Psychologe eine Person mit der Methode eines psychologischen Tests untersucht und zu einem gewissen testpsychologischen Testergebnis gelangt, dann bestärkt dieses Ergebnis die klinische Diagnose „Demenz“ mehr oder weniger. Es wird dadurch also mehr oder weniger deutlich der Anschein erweckt, dass die Diagnose „Demenz“ zutreffend ist, ohne, dass tatsächlich die „Demenz“ als solche durch die psychologische Testung „gemessen“ werden kann. Kritisch betrachtet erkennt man, dass eine psychiatrische Diagnose – und in diesem Fall die psychiatrische Diagnose Demenz nur durch den klinischen psychischen Befund bzw. nur durch den psychopathologischen Befund erkannt werden kann, und hier der testpsychologische Befund ein Zusatzbefund ist, der die klinische Einschätzung in gewisser Hinsicht im Sinn einer Scheinbarkeit und damit im Sinn eines Scheins bzw. durch einen Anschein unter Umständen unterstützt. Auf keinen Fall handelt es sich dabei jedoch um faktisches Wissen im Sinn von objektivem Wissen durch das die Diagnose Demenz allgemein gültig gesichert werden kann.

Überhaupt kann in der Diagnostik ein psychischer Befund, sowohl in der Psychiatrie wie auch in der Psychologie in der Praxis und in der Wissenschaft immer nur auf der Grundlage einer Scheinbarkeit im Vergleich zu einer anderen anderen Scheinbarkeit erkannt und beurteilt werden (vgl. mit Kant Zitat 9b), und es ist hier die Feststellung der (mathematischen) Wahrscheinlichkeit im Sinn der Annäherung zur Gewissheit grundsätzlich nicht möglich (vgl. mit Kant Zitat 9b).

Dies ist für die Psychiatrie von Relevanz, und es wird dies insbesondere in der Psychiatrischen Diagnostik in der Forensischen Psychiatrie in einem diagnostischen Grenzfall von großer Bedeutung, wie dies am konkreten Fall des Anders Behring Breivik im Beitrag: Grenzfall aufgezeigt wird.

In der Psychiatrie handelt es sich beim erlangten Wissen immer um beschränktes Wissen, weil hier das Wissen auf einer „physisch“ nicht überprüfbaren psychiatrischen Idee beruht, die eine bloße Idee im Sinn von Immanuel Kant ist. Daher sollte man in der Psychiatrie beachten und berücksichtigen, dass ein psychiatrischer Befund bzw. ein psychischer Befund, der sich auf einen psychischen (psychiatrischen) Grenzfall bezieht, in einem Gerichtsverfahren kein starkes Argument bzw. kein starkes Beweismittel ist. Es kann also ein solcher Befund als Beweismittel in einem Gerichtsverfahren kein starkes Beweismittel sein – eben, weil sowohl ein (subjektiver) Beweis von einem Sachverständigen in die eine Richtung wie auch in die andere Richtung logisch schlüssig und damit plausibel vorgetragen werden kann. (vgl. mit Kant Zitat 9a)

Auch in der Medizin gibt es diagnostische Fälle, die in diesem Sinn nicht eindeutig und damit nicht klar entschieden werden können. Wenn etwa der Fall eines untypischen Kopfschmerzes vorliegt, dann kann unter Umständen die medizinische Diagnose Migräne scheinbar gewiss festgestellt werden, weil hier das klinische Erscheinungsbild für den befassten Untersucher es nahelegt, dass auf der Grundlage des neurologischen Befundes diese neurologische Diagnose zutreffend ist und damit für diesen Arzt der Anschein entsteht, dass es sich um eine Migräne handelt, wohingegen unter Umständen ein anderer Arzt zu einer anderen Diagnose etwa zur neurologischen Diagnose Spannungskopfschmerz gelangt, weil ihm diese diagnostische Kategorie passender erscheint (vgl. mit Kant Zitat 7). Daher kann in einem solchen Grenzfall auch in der Medizin nicht verlässlich und damit nicht reliabel und somit auch nicht wirklich valide entschieden werden, ob es sich um einen Spannungskopfschmerz oder um eine Migräne handelt.

Eine solche Entscheidung kann dieser Arzt und auch jeder andere Arzt nur subjektiv gewiss auf der Ebene seiner Vorstellungen, also nur auf der Ebene der Ideen treffen, ohne, dass er seine subjektive Sichtweise, die für ihn mehr oder weniger gewiss ist, auf der Ebene der Objekte, sprich in diesem Fall durch körperliche Befunde bzw. durch biologische Befunde überprüfen kann. Es kann in diesem Fall also der Arzt seine Erkenntnis nicht am Probierstein der Erfahrung (vgl. mit Kant Zitat 10) überprüfen – eben, weil es sich bei der erlangten Idee um eine bloße Idee handelt, die bei ihm selbst – und unter Umständen auch bei anderen Personen – mehr oder weniger – den Anschein erweckt, dass die vertretene Diagnose zutreffend ist.

In diesem Sinn erlangt man in den verschiedensten Bereichen – und nicht nur in der Psychiatrie – nur Wissen vom Grad einer Scheinbarkeit im Vergleich zu einer anderen Scheinbarkeit (vgl. mit Kant Zitat 9b). Es ist dies also ein Wissen das jeweils den Anschein erweckt zutreffend zu sein, ohne dass das jeweilige Wissen allgemein gültig überprüft werden kann. Dabei wird eine kritische Person, somit eine im Sinn der Aufklärung aufgeklärte Person, jedoch beachten, dass hier ihr Wissen immer beschränkt ist – sie wird sich daher der Beschränktheit ihres Wissens bewusst sein (vgl. mit Kant Zitat 3a) und als Folge davon wird sie ihre Argumente mit der angemessen Bescheidenheit vortragen und nicht mit grundlosen Anmaßungen auftreten (vgl. mit Kant Zitat 10).

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(letzte Änderung 27.03.2024, abgelegt unter: Begriff, Definition, Diagnostik, Forensik, Forensische Psychiatrie, Gutachten, philosophische Begriffe, Sicht, Wissenschaft)

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