Scheinbarkeit

Die Scheinbarkeit ist das subjektive Wissen das von der Person auf der Ebene ihrer Vorstellungen durch eine Idee erlangt worden ist.

Es ist die Scheinbarkeit also das Wissen, das in der Form des Begriffs der Idee im Bewusstsein der erkennenden Person erscheint (vgl. mit Kant Zitat 7).

Man kann auch sagen:

Es ist die Scheinbarkeit das Wissen das im Bewusstsein der erkennenden Person als der Begriff der Idee als systematische Einheit erscheint (vgl. mit Kant Zitat 7).

Es ist die Scheinbarkeit also Wissen das auf dem Schein beruht.

Somit ist die Scheinbarkeit Wissen das für die erkennende Person den Anschein hat mehr oder weniger zutreffend zu sein.

Wissen im Sinn der Scheinbarkeit ist also Wissen das nur subjektiv gültig ist und das daher mehr oder weniger gültig bzw. das mehr oder weniger gewiss ist.

Man kann auch sagen: es handelt sich bei der Scheinbarkeit um subjektive Evidenz.

Ebenso kann man sagen: die Scheinbarkeit beruht auf scheinbarer Evidenz bzw. auf einleuchtender Evidenz.

Wissen im Sinn der Scheinbarkeit erscheint in der Form des Begriffs der Idee im Bewusstsein der erkennenden Person als systematische Einheitwenn die Person den Sachverhalt durch das Schema der Idee geistig auffasst (vgl. mit Kant Zitat 7).

Die Scheinbarkeit ist also Wissen das nur subjektiv gültig ist, und das daher nur mehr oder weniger evident erscheint; und das durch ein Urteil entschieden wird, wenn der Sachverhalt je nach dem mehr oder weniger zutreffend erscheint (vgl. mit Kant Zitat 7) bzw. mehr oder weniger plausibel erscheint.

Es ist die Scheinbarkeit also ein subjektives Wissen das für das erkennende Subjekt mehr oder weniger gültig ist und das daher im konkreten Fall relativ – in Bezug auf eine definierte Idee – etwa in Bezug auf einen Typus gültig ist – und das daher durch den Vergleich mit dem Ideal relativ gültig erscheint.

Man erkennt damit, dass es sich dabei um beschränktes Wissen handelt (vgl. mit Kant Zitat 3a).

Somit ist dieses subjektive Wissen auf der Ebene der Vorstellungen mehr oder weniger einleuchtend evident.

Man kann daher auch sagen: Wissen vom Grad der Scheinbarkeit ist subjektives Fürwahrhalten (vgl. mit Kant Zitat 9b) das für das erkennende Subjekt und damit für die erkennende Person mehr oder weniger gewiss und daher mehr oder weniger überzeugend ist.

Im Gegensatz zur Scheinbarkeit repräsentiert die (mathematische) Wahrscheinlichkeit eine Annäherung zur Gewissheit und es wird diese auf der Grundlage von objektiven Befunden erlangt (vgl. mit Kant Zitat 9b).

Die Scheinbarkeit ist also subjektives Führwahrhalten von dem man (subjektiv) mehr oder weniger überzeugt ist. Daher hat solches Wissen entweder den Grad des Glaubens oder den Grad einer Meinung.

Bei der Scheinbarkeit gibt es keinen allgemein gültigen Maßstab, sondern nur eine subjektiv gültige „Messlatte“ also nur einen geistigen Maßstab, der vom erkennenden Subjekt – etwa von einem Gutachter im Rahmen seiner gutachterlichen Tätigkeit – oder von einem Richter im Rahmen seiner richterlichen Tätigkeit (subjektiv gültig) entwickelt worden ist – und der auf der Ebene der Ideen von dieser erkennenden Person geistig an den zu beurteilenden Sachverhalt „angelegt“ wird, um sodann auf der Ebene der Ideen auf der Grundlage der Unterschiede der Ideen, somit nach der philosophischen Methode der Dialektik (vgl. mit Kant Zitat 9a) den Sachverhalt nach dieser erlangten Idee mit dieser individuellen „Messlatte“ bzw. mit diesem individuellen geistigen Maßstab, also nach dieser individuellen Sichtweise abzuschätzen – oder man kann auch sagen: nach dieser individuellen Meinung – zu entscheiden und damit zu beurteilen.

Im Gegensatz dazu gibt es bei der (mathematischen) Wahrscheinlichkeit einen (allgemeinen) Maßstab (vgl. mit Kant Zitat 9b), weil ich hier den Sachverhalt auf der Ebene der Objekte messen und damit objektiv und somit allgemein gültig entscheiden kann (vgl. mit Kant Zitat 9b).

Nachfolgend wird die Scheinbarkeit in den Bereichen der Psychiatrie, Psychologie, Medizin und in anderen Bereichen diskutiert

Zur Scheinbarkeit in der Psychiatrie

In der Psychiatrie wird das Wissen bekanntlich auf der Grundlage der psychischen Erscheinungen somit auf der Grundlage der psychischen Phänomene bzw. auf der Grundlage der psychopathologischen Phänomene erlangt, die im Bewusstsein der erkennenden Person in der Form der Begriffe der jeweiligen psychiatrischen Ideen erscheinen.

Daher gründet sich das Wissen in der Psychiatrie und in der psychiatrischen Wissenschaft auf Erscheinungen und man kann hier daher in der psychiatrischen Wissenschaft nur Wissen vom Grad einer Scheinbarkeit im Vergleich zu einer anderen Scheinbarkeit erlangen (vgl. mit Kant Zitat 9b). Daher ist das Wissen das in der Psychiatrie von der psychiatrischen Wissenschaft hervorgebracht wird von geringerem Erkenntniswert – etwa im Hinblick auf die psychiatrischen Leitlinien – als das Wissen in dem Teilbereich der Medizin, wo dieses in der medizinischen Wissenschaft auf der Grundlage von objektiven Befunden bzw. auf der Grundlage von Fakten erlangt wird.

Wegen des Unterschieds in der Grundlage Erkenntnis bzw. in der Grundlage des Wissens (vgl. mit Kant Zitat 7) ist es in der Psychiatrie grundsätzlich nicht möglich durch physische (körperliche) Befunde bzw. durch biologische Befunde die Validität und die Reliabilität der psychiatrischen Diagnosen zu erhöhen, eben, weil psychiatrisches Wissen immer auf der Grundlage von psychischen Erscheinungen erlangt wird. Demgemäß handelt es sich in der Psychiatrie in einem konkreten Fall bei der Evidenz um scheinbare Evidenz bzw. um mehr oder weniger für das erkennende Subjekt einleuchtende Evidenz, somit um subjektive Evidenz, die auf der Ebene der Vorstellungen bzw. auf der Ebene der Ideen mehr oder weniger einleuchtend erscheint und nicht um augenscheinliche Evidenz bzw. nicht um objektive Evidenz wie dies in der Medizin in Bezug auf die objektiven Erkenntnisse und damit in Bezug auf die objektiv feststellbaren medizinischen Diagnosen (etwa in Bezug auf einen offenen Knochenbruch etc.) der Fall ist.

Es gilt in der Psychiatrie nach wie vor was bereits Wilhelm Griesinger erkannt hat, dass die psychischen Krankheiten (psychischen Störungen) nur auf der Grundlage der psychischen Anomalie somit nur psychologisch erkennbar sind (vgl. mit Griesinger Zitat). Hingegen hat Wilhelm Griesinger sich getäuscht als er geglaubt hat, dass die psychischen Krankheiten in Zukunft auf der Grundlage der anatomischen Veränderungen des Gehirns (vgl. mit Griesinger Zitat) erkannt werden können. Man kann also in der Psychiatrie nicht – wie dies in ähnlicher Weise auch Emil Kraepelin geglaubt hat, auf der Grundlage des naturwissenschaftlichen Verständnisses gewisse psychische Krankheiten erkennen und daher etwa allgemein gültig entscheiden um was für eine psychiatrische Diagnose es sich handelt (vgl. mit Kraepelin Zitat 2 und den anderen Zitaten von Emil Kraepelin).

Dies wird besonders in einem psychiatrischen Grenzfall deutlich. Es kann ein solcher Fall in der Psychiatrie in vielen Fällen vorerst nicht klar einer diagnostischen Einheit zugeordnet werden. Und man kann daher in vielen Fällen nur auf der Grundlage des Verlauf und auf der Grundlage des Ansprechens der Therapie im Laufe der Zeit subjektiv gültig mehr und mehr subjektiv gültig erkennen von welcher Art die psychische Störung ist und in welche Richtung die Therapie weiterhin gehen soll. Es ist also in der Psychiatrie noch mehr die ärztliche Kunst erfordert als in der Medizin um das Richtige zu erkennen und zu entscheiden, weil hier die Wissenschaft nicht so verlässliche Leitlinien liefern kann, wie dies in der Medizin in einem Teilbereich möglich ist, eben, weil das Wissen in der Psychiatrie auf der Grundlage von psychischen Erscheinungen erlangt wird, die ihrerseits auf der Grundlage von bloßen Ideen erkannt werden.

Immer ist man in der Psychiatrie mit psychiatrischen Ideen befasst, die aus der Erfahrung abgeleitete Ideen sind und die daher – so wie die psychologischen Ideen in der Psychologie bloße Ideen im Sinn von Immanuel Kant sind (vgl. mit Kant Zitat 4).

Man erkennt daher in der Psychiatrie die psychischen Befunde und damit auch die psychiatrischen Diagnosen auf der Grundlage von (bloßen) Ideen, die auf die psychischen Auffälligkeiten angewendet werden und man hat dabei keine Möglichkeit dieses Wissen physisch am Probierstein der Erfahrung (vgl. mit Kant Zitat 10) im hier und jetzt zu überprüfen. Immer handelt es sich in der Psychiatrie um Wissen das nur vom Grad einer Scheinbarkeit im Vergleich zu einer anderen Scheinbarkeit ist (vgl. mit Kant Zitat 9b).

Es ist also so, wie dies der Psychiater und Philosoph Karl Jaspers auf der Grundlage der Philosophie von Immanuel Kant erkannt und in seinem Buch „Allgemeine Psychopathologie“ geschrieben hat, dass ich das Ganze als Idee nicht geradezu erkennen kann, sondern ich mich dem Ganzen als Idee durch das Schema der Idee nur nähern kann (vgl. mit Jaspers Zitat).

Mit anderen Worten: man kann in der Psychiatrie das Wissen nur in Bezug auf definierte Typen erkennen (vgl. mit Jaspers Zitat), die auf die psychischen Auffälligkeiten angewandt werden. Physisch bzw. biologisch kann in der psychiatrischen Diagnostik das Wissen nicht erlangt und auch nicht überprüft werden.

Man täuscht sich daher in der psychiatrischen Diagnostik wenn man glaubt, dieses Wissen physisch bzw. physiologisch diagnostisch im Hinblick auf die Validität und die Reliabilität überprüfen zu können. Und daher täuschen sich die Forscher wenn sie in der Biologischen Psychiatrie glauben eine integrative Diagnostik entwickeln zu können um durch biologische Befunde die Validität und die Reliabilität von gewissen psychiatrischen Diagnosen zu erhöhen.

Dies ist wegen des großen Unterschieds zwischen einem Gegenstand schlechthin und einem Gegenstand in der Idee der als systematische Einheit im Bewusstsein der erkennenden Person erscheint grundsätzlich nicht möglich (vgl. mit Kant Zitat 7) – und man soll daher, wie dies Wilhelm Griesinger richtig erkannt hat, den Übergang der einzelnen Formen ineinander freilich wohl beachten (vgl. mit Griesinger Zitat).

Man soll also in der Psychiatrie sehr wohl beachten, dass man inbesondere dann, wenn der Sachverhalt nicht typisch ist und dieser daher nicht verlässlich entschieden werden kann das psychiatrische Wissen in der Schwebe halten – wie dies Karl Jaspers gefordert hat (vgl. mit Jaspers Zitat 2).

Wegen der Erkenntnisbasis kann man in der Psychiatrie das Wissen oftmals nicht verlässlich entscheiden, insbesondere dann nicht wenn der Sachverhalt nicht typisch ist.

Dies ist nicht nur für die psychiatrische Praxis und für die psychiatrische Wissenschaft von Relevanz, sondern es ist dies auch für die psychiatrische Forensik von Bedeutung wenn es um die Beurteilung eines Sachverhalts durch ein psychiatrisches Gutachten geht.

Und es ist dieser Sachverhalt daher auch für das Gericht bzw. für die Rechtsprechung von Relevanz, wenn ein Sachverständiger für das Gericht ein Gutachten als Beweismittel liefert, damit das Gericht auf dieser Grundlage den Rechtsfall entscheiden kann.

Daher haben etwa auch die psychischen Befunde, wie sie durch eine psychologische Testung (psychologischer Test) erlangt werden im psychiatrischen Gutachterwesen einen mehr oder weniger beschränkten Stellenwert bzw. haben diese nur den Stellenwert von mehr oder weniger brauchbaren Zusatzbefunden.

Der Sachverhalt mit dem beschränkten Wissen ist in der Psychiatrie  auch für die psychiatrischen Leitlinien von Relevanz, insofern eine psychiatrische Leitlinie nicht einen so hohen Stellenwert hat wie eine medizinische Leitlinie, die auf der Grundlage von objektiven Befunden entstanden ist.

Weil also in der Psychiatrie ein psychischer Befund – so wie in der Psychologie – nur auf der Grundlage von psychischen Erscheinungen erhoben werden kann, hat grundsätzlich eine solche Erkenntnis einen geringeren Erkenntniswert als eine Erkenntnis, die auf der Grundlage von faktischen Befunden bzw. auf der Grundlage von faktischem Wissen erlangt wird. Dies wird zum Beispiel deutlich wenn ein wenig typischer Befund vorliegt und somit ein psychiatrischer Grenzfall unter Umständen nach der einen psychiatrischen Diagnose oder nach der anderen psychiatrischen Diagnose erfasst und damit unterschiedlich beurteilt werden kann. Dieser Sachverhalt ist in der psychiatrischen Forensik von großer Bedeutung, weil hier unter Umständen bei einem solchen Grenzfall bzw. bei einer wenig typischen psychischen Störung zwischen der Diagnose Schizophrenie und der Diagnose Persönlichkeitsstörung entschieden wird. Es ist dieser Sachverhalt also nicht nur im Strafrecht von Bedeutung wo die Frage der Diskretionsfähigkeit und auch die Frage Dispositionsfähigkeit auf der Grundlage der psychiatrischen Diagnose entschieden wird, sondern es ist dies auch im Arbeits- und Sozialrecht von Bedeutung wo etwa wegen der psychiatrischen Diagnose Arbeitsfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit bzw. der Berufsfähigkeit bzw. Berufsunfähigkeit festgestellt wird und dies bei einer anderen psychiatrischen Diagnose unter Umständen nicht der Fall ist, weil andere Schlussfolgerungen aus der Diagnose abgeleitet werden.

In diesem Sinn ist auch die Frage der Geschäftsfähigkeit und die Frage der Testierfähigkeit unter Umständen von der festgestellten psychiatrischen Diagnose abhängig und ist daher der oben beschriebene Sachverhalt für das Privatrecht unter Umständen von Bedeutung.

Man erkennt damit, dass damit unter Umständen mit dem selben Fall befasste Ärzte zu unterschiedlichen Diagnosen und damit zu unterschiedlichen Beurteilungen und schließlich zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen gelangen, weil jeder zu einer anderen (subjektiven) Sichtweise und damit zu einer anderen Scheinbarkeit gelangt bzw. aus dem Sachverhalt andere Schlussfolgerungen in Abhängigkeit von der unterschiedlichen psychiatrischen Diagnose ableitet.

Daher ist es in einem solchen Fall besonders vordringlich, dass der befasste Sachverständige unbefangen ist.

Weil das Wissen in der Psychiatrie im zuvor genannten Sinn wegen der Grundlage des Wissens grundsätzlich beschränkt ist, wäre es naiv zu glauben, dass mit dem AMDP-Sytem eine psychische Störung und damit eine psychiatrische Diagnose verlässlich und somit reliabel festgestellt werden kann, insbesondere wenn das klinische Erscheinungsbild wenig typisch ist. Ein kritischer Psychiater / Psychiaterin wird daher sein Wissen in der Schwebe halten – wie dies Karl Jaspers in seinem Buch „Allgemeine Psychopathologie“ gefordert hat (vgl. mit Jaspers Zitat 2). Es wird also eine im Sinn der Aufklärung aufgeklärte Fachperson und überhaupt eine kritische Person nicht glauben, dass jede psychische Störung valide festgestellt werden kann, sondern es wird eine solche Person vielmehr die Grundlage des psychiatrischen Wissens beachten und die daraus resultierenden Konsequenzen berücksichtigen (Weiteres dazu unter Konsequenzen).

Zur Scheinbarkeit in der Psychologie

In der Psychologie wird das Wissen – so wie in der Psychiatrie – auf der Grundlage von psychischen Erscheinungen, somit auf der Grundlage von psychischen Phänomenen erlangt. Man kann auch hier in einem psychologischen Grenzfall nicht physisch entscheiden um was es sich handelt. Immer wird das Wissen in der Psychologie in der Diagnostik auf der Grundlage von Ideen durch das Schema der Idee bzw. durch eine systematische Einheit erkannt, die in gewissen Fällen auch eine Theorie ist, die auf den Sachverhalt angewandt wird.

Zur Scheinbarkeit in der Medizin

In der Medizin wird in einem Teilbereich – ebenso wie in der Psychiatrie und in der Psychologie – das Wissen auf der Grundlage von Ideen erlangt, die auf die gesundheitlichen Auffälligkeiten projiziert werden. So erkennt etwa ein Arzt die phänomenologischen Diagnosen und damit die syndromalen Diagnosen im engeren Sinn in der Medizin mit der Hilfe von Konzepten, die er auf die Auffälligkeiten anwendet bzw. projiziert.

Dies trifft etwa auf die phänomenologischen Diagnosen: Migräne, Spannungskopfschmerz, Fibromyalgie, Vegetative Dystonie usf. zu. All diese medizinischen Diagnosen kann man – so wie zum Beispiel die psychiatrischen Diagnosen: Depression, Schizophrenie, Organisches Psychosyndrom (OPS), Demenz, Autismus, ADHS usf. – nur auf der Grundlage einer Idee erkennen, die auf den Sachverhalt projiziert wird.

Es wird damit deutlich, dass in der Heilkunde verschiedene gesundheitliche Störungen (Krankheiten) nur auf der Grundlage von Erscheinungen im Sinn einer Scheinbarkeit im Vergleich zu einer anderen Scheinbarkeit erkannt werden können und, dass daher auch deren Diagnosen nur scheinbar gewiss vom Arzt festgestellt werden können, was insbesondere von Relevanz ist wenn das klinische Erscheinungsbild nicht typisch ist. Es gründet sich in der Medizin also in diesen Fällen die medizinische Diagnose auf eine Scheinbarkeit, die nur auf der Ebene der Ideen im Vergleich zu einer anderen Scheinbarkeit subjektiv gültig erkannt und subjektiv gültig entschieden und somit auch nur subjektiv gültig überprüft werden kann. Dieser Sachverhalt ist in der Diagnostik im Übrigen auch für die Psychosomatik und die Alternativmedizin zutreffend.

Zur Scheinbarkeiten in anderen Bereichen

So wie zuvor am Beispiel der Psychiatrie, Psychologie und Medizin aufgezeigt worden ist gibt es auch in anderen Bereichen Wissen das nur auf der Grundlage von physisch nicht überprüfbaren Erscheinungen (Phänomenen) erlangt wird. Es ist dies also jeweils ein Wissen das auf der Grundlage von Ideen erlangt wird, die aus der Erfahrung abgeleitet worden sind und deren Zutreffen nicht auf der Ebene der Objekte bzw. nicht auf der Ebene der Fakten überprüft werden kann. Dies ist etwa in der Rechtsprechung von großer Bedeutung, wenn man an die Indizienprozesse denkt. Oder es ist dies auch in der Politik, im Bankenwesen, in der Ökonomie, in der Soziologie und in vielen anderen Bereichen von Relevanz, wenn das Wissen nur auf der Grundlage von Phänomenen (Erscheinungen) bzw. auf der Grundlage von physisch nicht überprüfbaren Ideen erlangt wird.

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(Beitrag in Arbeit, letzte Änderung 16.1.2015, abgelegt unter philosophische Begriffe, Definition, Diagnostik)

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