Wahrscheinlichkeit

Die Wahrscheinlichkeit macht eine Aussage über ein (zukünftiges) Geschehen.

Man muss dabei unterscheiden, ob die Aussage der Wahrscheinlichkeit bezüglich des Geschehens aus Tatsachen abgeleitet worden ist, oder aus Ideen.

Im zuerst genannten Fall ist die Aussage über das zukünftige Geschehen durch Fakten bzw. durch faktische Einheiten begründet (vgl. mit Kant Zitat 7).

Im zweit genannten Fall ist die Aussage über das zukünftige Geschehen durch systematische Einheiten bzw. durch die Begriffe der Ideen begründet (vgl. mit Kant Zitat 7).

Im zuerst genannten Fall komme ich zu einer Aussage im Sinn der Wahrscheinlichkeit (probabilitas), im zweit genannten Fall zu einer Aussage im Sinn der bloßen Scheinbarkeit (versimilitudo); einem Fürwahrhalten aus unzureichenden Gründen (vgl. mit Kant Zitat 9b).

Bezüglich der Wahrscheinlichkeit muss man auch die subjektive Wahrscheinlichkeit von der statistisch gesicherten Wahrscheinlichkeit unterscheiden – wie sie in diesem Betrag gemeint bzw. beschrieben ist.

In diesem Beitrag ist also von der statistischen Wahrscheinlichkeit – im Sinn der statistisch gesicherten Wahrscheinlichkeit die Rede.

Weiteres zur Wahrscheinlichkeit und zur bloßen Scheinbarkeit auf Grundlage der Philosophie von Immanuel Kant:

Für eine (große) Gruppe macht die Normalverteilung, wie sie durch eine statische Untersuchung erlangt worden ist eine zutreffende Aussage. (-> interessante Einleitung zur Normalverteilung in dieser Videopräsentation auf YouTube).

Für den einzelnen Fall bzw. die einzelne Person (und auch für ein einzelnes Ding) macht die Normalverteilung keine verbindliche Aussage, denn man weiß nicht ob der Mittelwert (Durchschnittswert) für den konkreten Fall zutreffend ist, oder ob in Folge von irgend einer Ursache – die auch eine komplexe Ursache sein kann – ein davon abweichendes Ergebnis zutreffend ist.

Je nach dem die Aussage über die Wahrscheinlichkeit durch Studien in Bezug auf faktische Einheiten oder durch Studien in Bezug auf systematische Einheiten erlangt worden ist, kommt man zu einer Aussage im Sinn der Annäherung zur Gewißheit (vgl. mit Kant Zitat 9b) oder – bei der bloßen Scheinbarkeit – zu einer Aussage im Sinn einer Scheinbarkeit im Vergleich zu einer anderen Scheinbarkeit (vgl. mit Kant Zitat 9b).

Im zuerst genannten Fall wird die Wahrscheinlichkeit auf der Grundlage von Fakten auf der Ebene der Objekte erkannt und es handelt sich somit um mathematische Wahrscheinlichkeit; im zweit genannten Fall wird die „Wahrscheinlichkeit“, die hier eine bloße Scheinbarkeit ist, auf der Grundlage von Ideen auf der Ebene der Ideen erkannt, und es handelt sich in diesem Fall um philosophische Wahrscheinlichkeit bzw. um eine Aussage im Sinn einer Scheinbarkeit im Vergleich zu einer anderen Scheinbarkeit (vgl. mit Kant Zitat 9b und mit Kant Zitat 7).

Daher wird die Wahrscheinlichkeit, die sich auf Fakten gründet von Immanuel Kant treffend als „mathematische Wahrscheinlichkeit“ bezeichnet, wohingegen die Wahrscheinlichkeit, die sich auf Ideen gründet von ihm als „philosophische Wahrscheinlichkeit“ bezeichnet wird (vgl. mit Kant Zitat 9b).

Bei der Wahrscheinlichkeit muß immer ein Maßstab da sein, wonach ich sie schätzen kann. Dieser Maßstab ist die Gewissheit (vgl. mit Kant Zitat 9b).

Man unterscheidet daher von der (mathematischen) Wahrscheinlichkeit die Scheinbarkeit, die den Anschein für ein Subjekt erweckt, dass ein Sachverhalt mehr oder weniger zutreffend ist.

Der Grund des Führwahrhaltens ist bei der (mathematischen) Wahrscheinlichkeit objektiv gewiss (vgl. mit Kant Zitat 9b), hingegen bei der Scheinbarkeit (respektive bei der philosophischen Wahrscheinlichkeit) nur subjektiv gewiss (vgl. mit Kant Zitat 9b).

Bei der Wahrscheinlichkeit ist also der Grund des Fürwahrhaltens objektiv gültig, bei der bloßen Scheinbarkeit dagegen nur subjektiv gültig (vgl. mit Kant Zitat 9b).

Wissen vom Grad der (mathematischen) Wahrscheinlichkeit ist aus der Erfahrung abgeleitetes Wissen das auf der Grundlage von Fakten erkannt worden ist. Es handelt sich dabei also um Wissen das auf der Ebene der Objekte bzw. der objektiven Befunde auf der Grundlage eines wirklichen und damit eines tatsächlich vorhandenen Maßstabes erkannt worden ist, wohingegen Wissen vom Grad der Scheinbarkeit bzw. Wissen vom Grad der philosophischen Wahrscheinlichkeit auf der Grundlage von Ideen mit der Hilfe eines geistigen Maßstabes erlangt worden ist. Es ist dieses Wissen also auf der Grundlage von Begriffen der Ideen erlangt worden, die als systematische Einheiten im Bewusstsein der erkennenden Person erscheinen (vgl. mit Kant Zitat 7).

Nachfolgend wird das Wissen vom Grad der Wahrscheinlichkeit und das der bloßen Scheinbarkeit in der Medizin, Psychiatrie, Psychologie und in anderen Bereichen diskutiert.

In der Medizin gibt es Wissen vom Grad der (mathematischen) Wahrscheinlichkeit falls dieses auf der Grundlage von objektiven Befunden erlangt worden ist und andererseits Wissen vom Grad der bloßen Scheinbarkeit respektive der philosophischen Wahrscheinlichkeit falls dieses auf der Grundlage von körperlich nicht-objektivierbaren Phänomenen erkannt worden ist.

Dazu zählt in der Medizin etwa das Wissen das sich auf körperliche Symptome und körperlich nicht-objektivierbare Phänomene gründet.

Daher führt Wissen zum Beispiel in Bezug auf die faktische Einheit eines Knochenbruchs (z.B. Oberschenkelhalsbruch), wie es durch die einzelne Röntgenuntersuchung und die wissenschaftliche Aufarbeitung derartigen Wissens in Bezug auf viele Fälle durch wissenschaftliche Studien erlangt wird, zu Wissen im Sinn der mathematischen Wahrscheinlichkeit. Hingegen Wissen, wie es z. B. aus statistischen Studien bezüglich der phänomenologischen Einheit Fibromyalgie gewonnen worden ist, zu Wissen im Sinn einer Scheinbarkeit im Vergleich zu einer anderen Scheinbarkeit (vgl. mit Kant Zitat 9b) und es handelt sich hierbei um Wissen im Sinn der philosophischen Wahrscheinlichkeit.

Es kann daher auf der Grundlage von derartigen phänomenologischen Diagnosen wie am Beispiel der Fibromyalgie genannt in der Medizin kein so verlässliches Wissen durch die wissenschaftliche Forschung gewonnen werden, weil hier die einzelne medizinische Diagnose nur auf der Grundlage von nicht-objektivierbaren Phänomenen erkannt worden ist.

Dies wirkt sich auf die Aussagekraft der medizinischen Leitlinien in den jeweiligen Fachbereichen aus.

Die Unterscheidung bezüglich faktischer Einheiten, die auf der Grundlage von objektiven Befunden erkannt und allgemein gültig bestimmt werden können und den diagnostischen Einheiten, die etwa in der Pathologie nur auf der Grundlage von systematischen Einheit erkannt und in der Diagnostik bestimmt werden können, weil sie hier etwa in der Histopathologie aufgrund eines histopathologischen Bildes infolge der klinischen Erscheinung und damit vermittelt durch das diagnostische Schema der diagnostischen Idee erkannt werden, ist von Relevanz.

Man muss hier in der medizinischen Wissenschaft also unterscheiden, ob die diagnostische Einheit tatsächlich durch Fakten begründet allgemein gültig bestimmt werden konnte, oder ob die diagnostische Einheit nur vermittelt durch das (diagnostische) Schema der diagnostischen Idee (vgl. mit Kant Zitat 7) und daher nur angenähert bestimmt werden konnte.

In der Psychiatrie ist das Wissen um die psychischen Phänomene und daher auch das um die psychischen Störungen und somit auch das um die psychiatrischen Diagnosen immer nur scheinbar gewiss, weil eine psychiatrische Diagnose immer nur auf der Grundlage der psychischen Erscheinungen, nämlich auf der Grundlage von psychopathologischen Phänomenen bzw. auf der Grundlage des psychischen Symptomenkomplexes erkannt wird, der jeweils in der Form des Begriffs der Idee als systematische Einheit im Bewusstsein der erkennenden Person erscheint (vgl. mit Kant Zitat 7).

Man kann also eine psychiatrische Diagnose in keinem Fall objektivieren – das heißt man kann sie nicht auf der Grundlage von objektiven Befunden allgemein gültig stellen und damit allgemein gültig bestimmen, sondern man erkennt sie immer nur subjektiv gültig bzw. nur subjektiv gewiss, selbst wenn das klinische Erscheinungsbild typisch ist.

Daher schreibt Karl Jaspers in seinem Buch „Allgemeine Psychopathologie“ treffend, dass (in der Psychiatrie) die Idee der Krankheitseinheit in irgend einem einzelnen Fall sich niemals verwirklichen läßt (vgl mit Jaspers Zitat 6).

Daher gibt es – kritisch betrachtet in der Psychiatrie keine (mathematische) Wahrscheinlichkeit im Sinn der Annäherung zur Gewissheit (vgl. mit Kant Zitat 9b und Kant Zitat 9a), sondern nur bloße Scheinbarkeit bzw. philosophische Wahrscheinlichkeit (vgl. mit Kant Zitat 9b).

Mit anderen Worten: man kann in der Psychiatrie – und somit auch in der Forensischen Psychiatrie – einen psychischen Sachverhalt nur im Sinn einer Scheinbarkeit im Vergleich zu einer anderen Scheinbarkeit – etwa in einem psychiatrischen Gutachten beurteilen (vgl. mit Kant Zitat 9b, Kant Zitat 9a und Kant Zitat 7).

Man kann, weil das Wissen in der Psychiatrie (Psychologie und Psychotherapie) nur auf der Ebene der Ideen in Bezug auf definierte Typen erlangt wird auch sagen, dass dieses Wissen nur mit einleuchtender Evidenz bzw. nur mit mehr oder weniger ausgeprägter scheinbarer Evidenz – also nur durch subjektive Evidenz – erkannt wird und es hat daher solches Wissen den Grad einer Scheinbarkeit im Vergleich zu einer anderen Scheinbarkeit (vgl. mit Kant Zitat 9b).

Daher hat das Wissen das in der psychiatrischen Wissenschaft das auf Grundlage der psychischen Erscheinungen erlangt wird einen geringeren Erkenntniswert als das Wissen das in der medizinischen Wissenschaft falls sich dieses auf Fakten gründet. Dies ist etwa im Hinblick auf die psychiatrischen Leitlinien für die psychiatrische Praxis und ebenso auch für die Forensische Psychiatrie – und damit für die Rechtsprechung – von Relevanz.

In gleicher Weise wie in der Psychiatrie das Wissen nur auf der Grundlage der psychischen Erscheinungen erlangt wird, kann auch in der Psychologie das Wissen nur auf der Grundlage von psychischen Erscheinungen (psychischen Phänomenen) gewonnen werden und es handelt es sich auch hier in der Wissenschaft der Psychologie um Wissen vom Grad einer Scheinbarkeit im Vergleich zu einer anderen Scheinbarkeit (vgl. mit Kant Zitat 9b).

Dies ist zum Beispiel von Relevanz falls eine Untersuchung der Intelligenz durchgeführt wird. Analoges gilt auch für die Wahrscheinlickeit in der Psychotherapie – und auch für die in der Psychosomatik.

Wenn es in Bezug auf die Psyche um die Frage der Normalität geht oder um die Frage, ob eine relevante Abweichung von der Norm (Normalität) vorliegt. Falls also etwa die Frage ansteht ob eine psychische Störung vom Schweregrad einer Psychose vorliegt, etwa eine beginnende Demenz (bei Verdacht auf Alzheimerkrankheit) oder sonst eine psychische Störung mit erheblich gestörter Kognition, dann kann von der befassten Fachperson – also von einem Psychiater / Psychiaterin immer nur Wissen vom Grad einer Scheinbarkeit im Vergleich zu einer anderen Scheinbarkeit erlangt werden bzw. kann man solches Wissen nicht durch eine testpsychologische Untersuchung validieren oder gar objektivieren (vgl. mit diesem Beitrag).

Man erkennt damit, dass in Bezug auf einen Grenzfall in der Diagnostik in der Psychologie / Psychiatrie genau genommen keine Aussage im Sinn der (mathematischen) Wahrscheinlichkeit gemacht werden kann, sondern immer nur eine Aussage im Sinn einer Scheinbarkeit im Vergleich zu einer anderen Scheinbarkeit. Es sind also in der Psychologie und Psychiatrie und damit auch in der Forensischen Psychiatrie, etwa im Hinblick auf die Gefährlichkeit bei der Erstattung eines psychiatrischen Gutachtens für das Gericht nur Aussagen im Sinn der philosophischen Wahrscheinlichkeit möglich.

In diesem Sinn findet man, dass es sowohl in der Psychologie, wie auch in der Psychiatrie, keinen allgemein gültigen Maßstab (vgl. mit Kant Zitat 9b) gibt, an dem die einzelne diagnostische Einheit allgemein gültig „gemessen“ werden kann, sondern es kann eine solche diagnostische Einheit nur an einer subjektiv gültigen „Messlatte“, also nur an einem subjektiv gültigen geistigen Maßstab gemessen werden, den etwa der Arzt (Psychiater) oder ein Psychologe (oder in der Forensik ein Sachverständiger / Gutachter) auf Grundlage seiner klinischen Erfahrung und des ihm bekannten Wissen erlangt hat.

Immer kann hier das Wissen nur auf der Ebene der Ideen durch den Vergleich Ideen, mit anderen aus der Erfahrung abgeleiteten Ideen vom erkennenden Subjekt – (auf der Ebene seiner Ideen) – verglichen werden.

Mit anderen Worten: eine Fachperson kann nur auf der Grundlage von bloßen Ideen unter Anwendung einer nur subjektiv gültigen geistigen „Messlatte“ ihr Wissen erlangen und etwa ein Gutachten über den Sachverhalt erstatten. Dies ist etwa auch bei der Erstattung eines psychiatrischen Gutachtens in der Forensischen Psychiatrie von Bedeutung, wenn ein Sachverständiger auf der Grundlage der Anamnese und auf der Grundlage von sonstigen Befunden und Informationen, etwa die Arbeitsfähigkeit oder die Berufsfähigkeit oder die Geschäftsfähigkeit, die Testierfähigkeit, die Dispositionsfähigkeit, die Diskretionsfähigkeit, die Schuldfähigkeit, die Prognose, die Gefährlichkeit usf. beurteilt und einschätzt.

Immer nimmt hier das Wissen von subjektivem Wissen seinen Ausgang und kann dabei dieses Wissen nicht an einem allgemein gültigen Maßstab (vgl. mit Kant Zitat 9b) gemessen werden.

Mit anderen Worten: solches Wissen kann nicht am Probierstein der Erfahrung (vgl. mit Kant Zitat 10) valide und reliabel überprüft werden, wie dies z. B. in der Medizin in gewissen Fällen und bei gewissen Fragestellungen möglich ist.

Daher handelt es sich bei solchem Wissen in der Psychiatrie (Psychologie) immer um Wissen das für das erkennende Subjekt je nach dem, entweder den Grad einer fachlichen Meinung hat oder vom Grad eines fachlichen Glaubens ist. Man kann auch sagen: dass dieses Wissen aus einer persönlichen Sichtweise hervorgeht, die diese Fachperson auf der Grundlage ihrer klinischen Erfahrung (gutachterlichen Erfahrung) und des ihr zur Verfügung stehenden Wissens, somit auf der Grundlage ihres Denkens und damit auf der Grundlage, der ihr zur Verfügung stehenden Informationen ihres Verstandes und ihrer Vernunft erlangt hat.

Es können in der Psychiatrie – vor allem – wenn ein Sachverhalt typisch ist in diesem Sinn zwar etwa bei der Erstattung von psychiatrischen Gutachten zwei oder mehrere Sachverständige zur gleichen psychiatrischen Diagnose gelangen und sie werden daher den Sachverhalt im Hinblick auf die gestellte Frage zwar ähnlich einschätzen und in Folge dieser gleichartigen Sichtweise unter Umständen zu einer gleichartigen Prognose gelangen – aber genau betrachtet handelt es sich in jedem einzelnen Fall immer um Wissen das nur scheinbar gewiss ist und nicht um Wissen das augenscheinlich gewiss ist. Eben, weil das jeweilige Wissen auf der Grundlage von subjektiver Evidenz erlangt worden ist und nicht auf der Grundlage von objektiver Evidenz.

Dies wird in der Psychiatrischen Diagnostik besonders deutlich, wenn es sich in diagnostischer Hinsicht um einen Grenzfall handelt – wie dies etwa am Beispiel des Fall des Anders Behring Breivik deutlich geworden ist (-> siehe dazu den Beitrag Grenzfall).

Weil in der Psychiatrie sowohl in der Praxis wie auch in der Wissenschaft sich das Wissen auf psychische Erscheinungen gründet, ist es in diesem Bereich der Heilkunde nicht möglich durch Studien in der psychiatrischen Wissenschaft Wissen vom Grad der (mathematischen) Wahrscheinlichkeit zu erlangen (vgl. mit Kant Zitat 9b).

Es wird zwar in der Psychiatrie, sowohl in der Praxis, wie auch im Gutachterwesen, somit auch in der Forensik und auch in der psychiatrischen Wissenschaft (derzeit) der Begriff der „Wahrscheinlichkeit“ – so wie in der Medizin verwendet – kritisch betrachtet erkennt man jedoch, dass es sich dabei nicht um Wissen vom Grad der Annäherung zur Gewissheit  handelt (vgl. mit Kant Zitat 9b) – eben, weil das Wissen in der Psychiatrie auf der Grundlage von Erscheinungen erlangt worden ist, sondern es handelt sich dabei um Wissen vom Grad einer Scheinbarkeit im Vergleich zu einer anderen Scheinbarkeit (vgl. mit Kant Zitat 9b), also um Wissen im Sinn der philosophischen Wahrscheinlichkeit das mit der philosophischen Methode der Dialektik (vgl. mit Kant Zitat 9a) erlangt worden ist.

Man kann auch sagen: weil dieses Wissen auf der Grundlage von bloßen Ideen erlangt worden ist, das im einzelnen Fall in der Form des Begriffs der Idee im Bewusstsein der erkennenden Personen als systematische Einheit erscheint, handelt es sich dabei um Wissen von der Art einer Scheinbarkeit. Schließlich kann man auch sagen, dass dieses Wissen mehr oder weniger in einer Person den Anschein erweckt zutreffend zu sein.

Und schließlich kann man auch sagen, dass dieses Wissen in der Psychiatrie (und auch in der Psychologie) auf der Grundlage von physisch nicht überprüfbaren Konzepten erlangt wird, die ihrerseits zu Wissen vom Grad der Scheinbarkeit führen bzw. die zu Wissen vom Grad der philosophischen Wahrscheinlichkeit führen.

Daher kann man in der Psychiatrie in einem Zweifelsfall nicht reliabel und damit nicht valide entscheiden welcher psychiatrischen Diagnose etwa ein konkreter Fall zuzuordnen ist. Dies ist insbesondere dann nicht möglich, wenn das klinische Erscheinungsbild nicht typisch ist. Mit anderen Worten: eine Validität und eine Reliabilität in der Diagnostik – wie es diese in einem Teilbereich der Medizin auf der Grundlage von objektiven Befunden gibt, ist in der Psychiatrie nicht erreichbar.

Dieses Problem kann die psychiatrische Wissenschaft weder durch eine einzelne Metaanalyse noch durch viele Metaanalysen und auch durch sonstige Unternehmungen nicht überwinden.

Es ergibt sich dieser Sachverhalt also aus der Grundlage der Erkenntnis nämlich aus dem großen Unterschied zwischen einem Gegenstand schlechthin und einem Gegenstand in der Idee, der als systematische Einheit im Bewusstsein der erkennenden Person der Begriff der Idee erscheint (vgl. mit Kant Zitat 7).

Dies gilt selbstverständlich nicht nur für die Medizin, die Psychiatrie und Psychologie, sondern auch für andere Bereiche des menschlichen Wissens wo der Begriff der Wahrscheinlichkeit verwendet wird. Man sollte daher immer unterscheiden auf welcher Grundlage das jeweilige Wissen erlangt worden ist.

Zusammenfassung

Es ergibt sich der Unterschied zwischen der bloßen Scheinbarkeit und der (mathematischen) Wahrscheinlichkeit aus der Grundlage der Erkenntnis bzw. aus der Erkenntnisbasis, somit aus dem großen Unterschied der Erkenntnisobjekte (vgl. mit Kant Zitat 7).

In der Wissenschaft sollte dies beachtet und berücksichtigt werden, weil sonst die Wissenschaft in ewige Widersprüche und Streitigkeiten (vgl. mit Kant Zitat 2a) gerät und diese nicht überwunden kann (vgl. auch mit Kant Zitat 10 und Kant Zitat 22). Man muss daher in der Wissenschaft und auch in der Praxis unterscheiden, ob es einen wirklichen Maßstab gibt oder, ob nur ein geistiger Maßstab zu Anwendung kommt.

.

(letzte Änderung 20.07.2019, abgelegt unter Erkenntnis, philosophischer Begriff, Wissenschaft, Wahrscheinlichkeit, Definition, Psychiatrie, Medizin)

……………………………………..

weiter zum Beitrag: Scheinbarkeit

………………………………………

weiter zum Beitrag: Erkennen

……………………………………….

weiter zum Beitrag: Wissen

…………………………………………

weiter zum Beitrag: Plausibilität 

…………………………………….

weiter zur Seite: medizinische Diagnose – psychiatrische Diagnose

……………………………………..

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert