Beurteilung

Die Beurteilung führt zum Urteil.

Es ist dies der mentale Prozess der die urteilende Person der zur persönlichen Entscheidung führt.

Man kann auch sagen, dass die Beurteilung durch den mentalen Prozess der urteilenden Person entsteht.

In diesem Sinn führt die Beurteilung zur persönlichen Feststellung / Bewertung / Einschätzung / Schätzung.

 

Bei der Beurteilung wird ein Erkenntnisobjekt beurteilt.

Dabei kann dieses Erkenntnisobjekt eine faktische Einheit sein oder es ist dies eine systematische Einheit.

Im zuerst genannten Fall gründet sich die Beurteilung auf ein Erfahrungsurteil im zweit genannten Fall auf ein Wahrnehmungsurteil.

Demgemäß ist die Beurteilung kann entweder objektiv  gültig sein, oder sie ist nur subjektiv gültig, weil sie vom Subjekt abhängig ist – respektive weil sie von der urteilenden Person abhängig ist.

Man erkennt damit, dass die urteilende Person unbefangen sein sollte – sodass man sagen kann dass ihre Ansicht / Sichtweise / Einschätzung / Beurteilung – als zutreffend angesehen werden kann.

Dies ist etwa von Relevanz wenn eine Fachperson / Sachverständiger / Gutachter für das Gericht tätig ist.

Von einer diesbezüglichen Person ist – so wie von einem Zeugen Unbefangenheit zu fordern, damit die Beurteilung bzw. die Mitteilung als taugliches Beweismittel für die Wahrheitsfindung angesehen werden kann.

Weiteres zur Beurteilung:

Man muss bei der Beurteilung unterscheiden ob sie sich auf eine Tatsache bezieht oder auf eine Idee.

Im zuerst genannten Fall wird jede Fachperson zum selben Ergebnis gelangen, weil die Beurteilung hier objektiv gültig ist.

Im zweit genannten Fall, wenn die Beurteilung sich auf eine Idee bzw. auf eine Vorstellung gründet, ist nicht zu erwarten dass jede Person zur gleichen Vorstellung  gelangt.

Dies ist etwa in der Rechtsprechung von Relevanz, wenn es in einem Rechtsverfahren um die Frage geht, ob die Beurteilung und damit das Urteil auf Tatsachen gegründet werden kann oder nur auf die jeweilige Argumentation.

In einem derartigen Fall kann der Sachverhalt nämlich nur durch die bessere Kausalitätskette bewiesen werden.

 

Beurteilung der gesundheitlichen Störung bzw. Krankheit in der Heilkunde:

Die Frage was beurteilt wird ist auch in der Medizin von Relevanz.

Ebenso in der Psychiatrie/Psychologie und Psychotherapie.

Falls es etwa um die Frage geht, ob die Diagnose in der Diagnostik allgemein gültig oder nur subjektiv gültig bestimmt werden kann.

Demgemäß ist dies auch bei der Erstattung von Gutachten von Relevanz, wenn es um die Frage geht ob die Expertise durch Fakten begründet werden kann, oder nur durch Ideen bzw. nur durch Argumente – wie sich diese aus einer gewissen Theorie ergeben durch das der Sachverhalt nachvollziehbar durch das jeweilige Konzept begründet werden kann bzw. durch das man den Sachverhalt auf die jeweilige Art und Weise verstehen und erklären kann.

In diesem Sinn ist es von fundamentaler Bedeutung und Konsequenz ob die Entscheidung nur von objektiven Kriterien abhängig ist, oder auch von subjektiven – nämlich durch Kriterien, die durch das entscheidende Subjekt in die Entscheidung und damit in die Beurteilung mit einfließen.

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(letzte Änderung 10.01.2024, abgelegt unter: Begriff, Definition, Diagnostik,  Entscheidung, Gesundheit, Gutachten, Heilkunde, Medizin, Philosophie, Psychiatrie, Psychologie, Rechtsprechung, Urteil)

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